Werbung

Geplante Kürzung der PV-Vergütung bringt Mieterstrom in Bedrängnis

Im Zuge des Energiesammelgesetzes plant die Bundesregierung Einschnitte bei der Förderung von neu errichteten Photovoltaik-Dachanlagen größer 40 kW ab 1.1.2019. Der Mieterstrom-Projektanbieter Solarimo schlägt Änderungen in der Definition der Anlagenzusammenfassung vor, damit laufende und zukünftige Mieterstromprojekte nicht abgewürgt werden.

Im EEG ist, was als „Anlage“ begriffen wird, klar definiert. Seinerzeit sollte verhindert werden, dass „eine“ Anlage über mehrere Gebäude gestückelt wurde, um eine höhere Vergütung zu erzielen. Diese Anlagen-Zusammenfassung stößt jetzt Mieterstromprojekte vor ein Problem, weil sie von den geplanten Kürzungen betroffen sein werden. Bild: Mainova AG

Noch ist nichts entschieden im Bundestag bzgl. der geplanten Kürzungen der Solarstromvergütung nach EEG. Bild: Deutscher Bundestag, Thomas Trutschel, photothek.net

 

„Das Problem liegt in der Anlagenzusammenfassung. Liegen mehrere eigenständige Wohngebäude mit Solaranlagen auf einem Grundstück, werden aktuell zur Bemessung der Einspeisevergütung alle Solaranlagen zu einer einzigen zusammengefasst,” sagt Solarimo-Geschäftsführer Daniel Fürstenwerth. Das führe gerade bei Projekten mit Genossenschaften, wo häufig mehrere Häuser zusammen auf einem Grundstück gebaut würden, zu einer stark verringerten Förderung. „Viele unserer Projektpartner, insbesondere Genossenschaften, die die Stromkosten ihrer Mieter im Blick haben, fragen uns jetzt, ob wir die bereits geplanten Projekte überhaupt noch umsetzen können,“ ergänzt Solarimo-Vertriebsleiterin Franziska Ivens.

Überförderung teilweise gegeben
„Große PV-Anlagen über 250 kWp genießen zur Zeit tatsächlich eine sehr großzügige Förderung, die vermutlich nicht mit den EU-Regeln zu vereinbaren ist. Eine Kürzung der Einspeisevergütung in diesem Bereich ist auf jeden Fall vertretbar“, sagt Fürstenwerth weiter. Allerdings wären von dem aktuellen Gesetzentwurf auch Mieterstromprojekte betroffen, die üblicherweise PV-Anlagen deutlich unter 100 kWp nutzen.

4-seitiges Positionspapier

Das Berliner Unternehmen hat zu der Problematik nun ein 4-seitiges Positionspapier vorgelegt. Kernaussage: Photovoltaik-Anlagen, die auf benachbarten, aber baulich getrennten Wohnhäusern installiert sind, sollten nicht mehr wie bisher als eine Anlage definiert werden, sondern jeweils als einzelne PV-Anlage unter der Maßgabe, dass mindestens 40 % der Fläche des Gebäudes dem Wohnen dient und die jeweils über einen eigenen Anschluss ans Netz verfügen.
„Indem man PV-Anlagen auf benachbarten, aber baulich getrennten Wohnhäusern anerkennt als das was sie sind, nämlich als einzelne Solaranlagen, werden Mieterstromprojekte nicht schlechter gestellt als nötig, während die Überförderung großer Anlagen abgeschafft werden kann“, meint Fürstenwerth.

Signale aus Berlin

Derweil gibt es Signale aus Berlin, dass die Vergütung weniger deutlich abgesenkt werden soll als ursprünglich geplant und außerdem nicht schon zum 1.1.2019. Auch könnte es sein, dass Mieterstromanlagen von den geplanten Kürzungen ausgenommen werden.

Das Positionspapier von Solarimo findet sich im Netz unter
https://solarimo.de/wp-content/uploads/2018/11/Mieterstromanlagen-als-einzelne-Anlagen-anerkennen-ein-wichtiger-Schritt-fuer-den-Erfolg-von-Mieterstrom.pdf

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: