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Verpachtungsbetrieb gewerblicher Art – wirtschaftliche Betrachtungsweise
Der Begriff der „Verpachtung“ in § 4 Abs. 4 KStG (Körperschaftsteuergesetz) setzt eine entgeltliche Überlassung von Einrichtungen, Anlagen oder Rechten voraus.
Entgeltlichkeit in diesem Sinne indes liegt nicht vor, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nicht der Pächter, sondern der Verpächter die wirtschaftliche Last des vereinbarten Pachtzinses zu tragen hat (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: I R 58/17).
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