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Leasingsonderzahlung

Auch ein Einnahme-Überschussrechner kann bei einem zu mehr als 50% betrieblich genutzten Pkw die für die Anschaffung des Fahrzeugs geleistete Leasingsonderzahlung als sofort abziehbare Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten ansetzen. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Die Kosten sind auf die Leasinglaufzeit zu verteilen (Quelle: Finanzgericht Schleswig-Holstein, Az.: 3 K 1/20). Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt. Das Verfahren ist beim BFH unter dem Aktenzeichen VIII R 1/21 anhängig.

 


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