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ZVSHK: Villeroy & Boch unterzeichnet HÜV 2.0

Bild: ZVSHK

 

Sankt Augustin.  Auch die Villeroy & Boch AG unterstützt künftig SHK-Innungsbetriebe bei Mängelhaftungsansprüchen. Im Januar dieses Jahres begrüßte der ZVSHK den Hersteller aus dem Saarland als neuen Kooperationspartner für die Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 (HÜV 2.0).

Die Haftungsübernahmevereinbarung 2.0 sichert die in der SHK-Verbandsorganisation organisierten Handwerksbetriebe ab, falls sie von einem Kunden mit Mängelhaftungsansprüchen konfrontiert werden, die durch einen vom Hersteller zu vertretenden Mangel des Produktes verursacht sind. „Die HÜV 2.0 wird von unserem Handwerk besonders geschätzt, weil es um die Sicherheit im Produktschadensfall geht.“ betont ZVSHK-Jurist Dr. Henning Gandesbergen.

Zeitgleich hat Villeroy & Boch den Zertifizierungsantrag zum ZVSHK-Qualitätszeichen (QZ) gestellt. Das bedeutet, dass das Unternehmen außer der HÜV 2.0 weitere über 30 Kriterien erfüllt, die für das SHK-Handwerk eine besondere Unterstützung bedeuten. „Das QZ ist SAFE für unsere Betriebe und bietet so ein „Rundum-Sorglos-Siegel“ für die tägliche Arbeit“, betont Birgit Jünger, QZ-Beauftragte des ZVSHK.

Angenommen wird jeder Zertifizierungsantrag nach einem achtwöchigen Beteiligungsverfahren. Für Villeroy & Boch läuft es noch bis Ende Februar. So lange können SHK-Unternehmer und sonstige Branchenbeteiligte online zum Antrag Stellung beziehen. „Der ZVSHK wird jedem Kommentar nachgehen. Der Prozess ist ein transparentes Verfahren und profitiert von der Beteiligung der gesamten SHK-Branche“, so Birgit Jünger. Ist das öffentliche Zertifizierungsverfahren abgeschlossen, informiert der ZVSHK die Branche und Villeroy & Boch kann das ZVSHK-Qualitätszeichen nutzen.

www.zvshk.de

 


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