Vorsicht bei Ethanol- und Katalytöfen in Wohnungen
Köln. Ethanolöfen verschönern als dekorative Feuerstellen das Wohnzimmer und schaffen eine behagliche Atmosphäre. „Zum Heizen sind derartige Öfen und Kamine allerdings nicht geeignet“, sagt Mario Reimbold, Projektleiter Energie und Umwelt bei TÜV Rheinland. Weil sie Wärme erzeugen und mit flüssigen Brennstoffen betrieben werden, bergen sie Risiken.
Ethanolöfen verbrauchen Sauerstoff. Wenn sich die Feuerstelle in einem geschlossenen Raum befindet, sinkt der Sauerstoffgehalt. Außerdem entstehen beim Verbrennen von Ethanol Abgase und Dioxine. Das kann zu einem steigenden Kohlenmonoxidgehalt in der Luft führen. Kohlenmonoxid ist hochgiftig, breitet sich schnell aus und ist geruchlos. „Deshalb dürfen Ethanolöfen nur in gut durchlüfteten Räumen betrieben werden“, sagt Reimbold. In der Regel besteht der Brennstoff Ethanol aus 95 bis 98 % reinem Ethanol. Es gibt aber auch günstigere Varianten, denen Wasser und Gelbstoff beigemischt werden. Beim Verbrennen können dann unangenehme Gerüche entstehen.
Anmerkung der Redaktion: Gerade in der Winterzeit wird der SHK-Profi in Wohnungen mitunter auf Katalytöfen treffen, die vom Kunden betrieben werden, in der Annahme, Geld zu sparen. Zur dauerhaften Raumbeheizung sind diese mobilen, mit Flüssiggasflaschen betriebenen Heizgeräte aber nicht geeignet. Darauf sollten die Kunden hingewiesen werden. Zum einen entsteht bei der Verbrennung je Kilowattstunde (kWh) Propan 0,123 kg Wasser. Bei einer Ofenleistung von 3 kW entstehen dem zufolge umgerechnet 0,369 l Kondensat pro Stunde. Zum anderen muss ein mindestens stündlicher Luftwechsel im Aufstellraum gesichert werden. In Räumen < 40 m³ Rauminhalt dürfen die Geräte nicht verwendet werden. Das Verwendungsverbot gilt außerdem für Hochhäuser, Räume unter Erdgleiche, Bade- oder Schlafzimmer.
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