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Urteile: Keine Arbeitgeberhaftung für Mängel am Privatwagen

Setzt ein Arbeitnehmer seinen eigenen Pkw auf Weisung des Arbeitgebers zu betrieblichen Zwecken ein, ist er selbst für den Zustand des Fahrzeugs und dessen Verkehrstauglichkeit verantwortlich.

 

Setzt ein Arbeitnehmer seinen eigenen Pkw auf Weisung des Arbeitgebers zu betrieblichen Zwecken ein, ist er selbst für den Zustand des Fahrzeugs und dessen Verkehrstauglichkeit verantwortlich.

Der Arbeitgeber haftet nicht für Unfallschäden, wenn er weder Anhaltspunkte noch Kenntnis über Mängel an dem Fahrzeug hat, so ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Az.: 14 Sa 823/05).

 


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