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Neue Förderkonditionen für Pelletskessel

Ab dem 01.09.2011 sind Pelletsfeuerungen nur noch dann förderfähig, wenn mindestens eine Umwälzpumpe der Effizienzklasse A im Heizkreis eingebunden ist und das gesamte System hydraulisch abgeglichen worden ist. Ausgenommen hiervon sind Pelletsöfen mit Wassertasche. Maßgeblich ist hierbei das Datum des Eingangs des Förderantrages und nicht der Zeitpunkt der Inbetriebnahme einer Anlage.

 

 

Einen Überblick über die Möglichkeiten und Anforderungen der Förderung von Pelletsfeuerungen gibt der Vortrag "Förderdschungel Pellets: Tipps zum Förderantrag", der Teil des Seminars "Einstieg ins Pelletsgeschäft" ist. Das kostenlose Seminar findet vom 5. bis 7. Oktober 2011 täglich von 10.00-12.30 Uhr im Rahmen der Fachmesse Interpellets statt und richtet sich an SHK-Fachbetriebe, die sich grundlegend zum Thema Heizen mit Pellets informieren wollen. Es liefert Informationen über den Brennstoff und seine Lagerung, gibt Tipps für die Auslegung, Installation und Wartung von Pelletsheizungen und informiert über Förderung und gesetzliche Vorgaben. Die Kombination von Einstiegsseminar und Fachmesse gibt SHK-Betrieben eine ideale Möglichkeit, sich intensiv über Pelletsfeuerungen zu informieren und die Akteure der Branche kennenzulernen. Nähere Informationen: www.interpellets.de

 


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