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Gesetzliche Unfallversicherung – Lücken beim Home Office kennen

Daheim arbeiten, kein Anfahrtsstress und ggf. freie Zeiteinteilung – genau so klingen zeitgemäße Beschäftigungsangebote.

 

Die gesetzliche Unfallversicherung indes differenziert im Schadenfall: Bei einem Sturz auf dem Weg in die Küche, um Wasser zu holen, liegt nämlich hier kein Arbeitsunfall vor. Denn der Weg von der Arbeitsstätte zur Küche ist, anders als bei Betriebsstätten außerhalb der eigenen Wohnung, kein Betriebsweg. Die betrieblichen Interessen dienende Arbeit "zu Hause" nimmt einer Wohnung nämlich nicht den Charakter der privaten, nicht versicherten Lebenssphäre. Die der privaten Wohnung innewohnenden Risiken hat auch nicht der Arbeitgeber, sondern der Versicherte selbst zu verantworten. Daher ist es sachgerecht, das vom häuslichen und damit persönlichen Lebensbereich ausgehende Unfallrisiko den Versicherten und nicht der gesetzlichen Unfallversicherung, mit der die Unternehmerhaftung abgelöst werden soll, zuzurechnen (Quelle: Bundessozialgericht, Az.: B 2 U 5/15 R).

 


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