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Eigenbedarf – Kündigung sorgfältig prüfen

Ein Vermieter kann sich im Fall einer unberechtigten Kündigung schadensersatzpflichtig machen, wenn der Mieter auszieht und dadurch Vermögenseinbußen erleidet. Das gilt bei Vorliegen einer schuldhaften unberechtigten Kündigung, insbesondere im Falle des Vortäuschens eines in Wahrheit nicht bestehenden Selbstnutzungswillens.

 

Denn ein Vermieter kann laut BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Miet­erhöhung ist ohnehin ausgeschlossen. Den Vermieter trifft im Falle einer (unberechtigten) Kündigung eine besondere Darlegungslast zum nachträglichen Wegfall des Bedarfs (Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: VIII RZ 44/16).

 


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