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Mehr als 80.000 herstellerübergreifende Stör­codes von derzeit 34 Herstellern beinhaltet die Stoercode-Datenbank. Aufgelistet sind topaktuelle Geräte ebenso wie ältere Baujahre. Bild: IKZ

 

Stoercode.de: Vorzugskonditionen für IKZ-Abonnenten
Mehr als 80.000 herstellerübergreifende Störcodes von mehr als 30 Herstellern beinhaltet die App Stoer­code – eine Wissensdatenbank für Heizungssysteme. Des Weiteren rund 1300 Bedienungsanleitungen, Wartungschecklisten und Ersatzteillisten. „Fehlersuche und -behebung bei Heizungsstörungen lassen sich mit dem Tool deutlich verkürzen“, sagt Stoercode-Gründer Albert Kohl und weist auf eine wichtige Neuerung hin: „Die alte App wurde aus den Stores genommen und durch eine neue Version ersetzt, in der alle Störcodes nun auch offline verfügbar sind.“ Neu in der App sei außerdem, dass wichtige Informationen zu einem Gerät hinterlegt seien. Das könnten Rückrufinformationen oder Herstellerhinweise, wie beispielsweise Änderungen in der Bedienungsanleitung, sein.
Betriebe haben die Möglichkeit, Stoercode einen Monat lang kostenfrei zu testen. Für IKZ-Leser gibt es Vorzugspreise. Infos unter stoercode@strobelmediagroup.de.


Solarenergie ja, vegetarische Tage nein
Solarenergie genießt bei den Deutschen ein hohes Ansehen. Zu diesem Ergebnis kommt eine vom Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) in Auftrag gegebene „repräsentative“ Online-Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Yougov mit mehr als 2000 Personen ab 18 Jahre. Demnach sprechen sich 71% der Teilnehmer für eine künftige Förderung neuer Solaranlagen aus. Die Förderung neuer Windparks befürworten dagegen nur 53% der Befragten. Höhere Zuschüsse für Elektroautos sehen 51% der Befragten positiv, für die Einführung einer Kerosinsteuer auf Inlandsflüge sind 47%. Ein Tempolimit auf Autobahnen unterstützen der Umfrage zufolge 43%, fast genauso viele eine Verschärfung der Pflichten zur Gebäudedämmung (42%). Gerade einmal 24% sprechen sich für vegetarische Tage in öffentlichen Kantinen aus. Die City­maut ist mit 21% noch unbeliebter.


Fortbildungskosten: an das Finanzamt denken
Fortbildung ist in jedem Fall positiv, die Beteiligung des Finanzamts an den Kosten ebenfalls. Wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung: Die Fortbildung muss einen Bezug zur ausgeübten Tätigkeit haben (gilt nicht für die erste Berufsausbildung). Dann können sämtliche Kosten, z.B. für Lernmittel, Fahrtkosten zum Ausbildungsort, Übernachtungskosten, Kurs- und Prüfungsgebühren und ggf. auch pauschale Verpflegungsaufwendungen von der Steuer abgezogen werden. Seit dem vergangenen Jahr müssen die Belege der Steuererklärung nicht mehr beigefügt werden. Allerdings kann das Finanzamt die Vorlage einfordern – also Quittungen und Co. unbedingt aufheben.


Netzwelt: Krankschreibung per WhatsApp
Ein Hamburger Unternehmen bietet bei Erkältungen Krankschreibungen per WhatsApp an – und das ohne persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient. Fachanwalt Jan Schiller erläutert in dem Rechtsmagazin „Legal Tribune Online“, ob Arbeitgeber die Bescheinigung akzeptieren müssen. Der QR-Code führt direkt zum Beitrag.

 


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