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Präparation des Gebäudes für die Luftdichtheitsmessung - Checkliste für das Verfahren B der DIN EN 13829

Die Bestimmung der Luftdurchlässigkeit von Gebäuden nach der DIN EN 13829 kennt zwei unterschiedliche Verfahren: Verfahren A „Prüfung des Gebäudes im Nutzungszustand“ und Verfahren B „Prüfung der Gebäudehülle“. Da bisherige Beschreibungen der Gebäudepräparation nach Verfahren B nicht mit dem Text der Norm übereinstimmen und die jüngst verabschiedete Neufassung der Energie­einsparverordnung das Verfahren B vorschreibt, hat sich eine branchenübergreifende Arbeitsgruppe des Themas angenommen. Ziel war es, eine Checkliste zu schaffen, die eine leichte und nachvollziehbare Präparation des Gebäudes ermöglicht.

 

Die Arbeitsgruppe besteht aus Mitarbeitern verschiedener Verbände, einer Energieagentur sowie zahlreichen Sachverständigen, die die Luftdichtheitsprüfungen seit ihren Anfängen in Deutschland begleiten. Im Folgenden soll die von ihnen erarbeitete Checkliste für das Verfahren B im Einzelnen vorgestellt, erläutert und zur Diskussion gestellt werden.

Präparation der Gebäudehülle

In DIN EN 13829 Abschnitt 5.2.2 Bauteile heißt es:

„Alle absichtlich vorhandenen äußeren Öffnungen des zu untersuchenden Gebäudes oder Gebäudeteils werden geschlossen (Fenster, Türen, Kaminzug). (…)

Der gesamte zu untersuchende Gebäudeteil muss so gestaltet werden, dass er sich bei Druckbeaufschlagung als eine Zone verhält:

Alle Türen (mit Ausnahme von Schränken und Einbauschränken, die geschlossen bleiben sollten) werden innerhalb des zu untersuchenden Gebäudeteils geöffnet, sodass innen ein so gleichmäßiger Druck erreicht wird, dass die Druckunterschiede innen in einem Bereich von weniger als 10% der gemessenen Druckdifferenz zwischen innen und außen liegen. (…)“

Somit ist klar gesagt, wie mit Außentüren, Fenstern und Innentüren (Nr. 1, 2, 3 und 6 der Checkliste) umzugehen ist. Einer etwas näheren Erläuterung bedürfen Klappen/Türen und Luken. Es muss hier darauf geachtet werden, wo der abgetrennte Bereich bzw. die abgetrennte Abseite liegt: Liegt er/sie innerhalb der Systemgrenze, also der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, so wird die Klappe/Tür/Luke (Nr. 4) geöffnet, liegt der abgetrennte Bereich außerhalb der Systemgrenze, bleibt die Klappe/Tür/Luke (Nr. 5) geschlossen, denn dieser Bereich zählt nicht zum Innenvolumen. Eine weitere Abdichtung erfolgt nicht. Schlüssellöcher in Außentüren (Nr. 7) werden als Funktionsöffnungen nicht weiter abgedichtet, sondern belassen, wie sie sind.

Zur Berechnung des Innenvolumens verweist die DIN EN 13829 auf nationale Regelungen. In Deutschland wird dazu die DIN 277-1 herangezogen. Im Abschnitt 3.2.1 ist u.a. geregelt, wie mit dem Volumen abgehängter Decken umzugehen ist: „Nicht zum Netto-Rauminhalt gehören z.B. der Rauminhalt über abgehängten Decken, in Doppelböden und in mehrschaligen Fassaden.“ Für Einbauten in abgehängten Decken (Nr. 8) bedeutet das, keine weiteren Präparationen.

Durchdringungen der Gebäudehülle, die nicht der geplanten Lüftung des Gebäudes dienen

In diesem Teil der Checkliste geht es insbesondere um die Erläuterung der folgenden, speziellen Anmerkung der DIN EN 13829 zum Verfahren B im Abschnitt 5.2.2 Bauteile: „Für Verfahren B (Gebäudehülle) werden alle einstellbaren Öffnungen geschlossen, und alle weiteren absichtlich vorhandenen Öffnungen müssen abgedichtet werden.“

Ist an der Öffnung eine Klappe vorhanden, wie Klappen zum Wäscheschacht, zum unbeheizten Gebäudeteil oder Deckel von Schächten mit Pumpen/Installationen im beheizten Gebäudeteil (Nr. 12, 17), wird diese verschlossen. Andere absichtlich vorhandene Öffnungen, wie Briefkasten- und Katzenklappe (Nr. 13), Durchdringung des Wäschetrockners (Nr. 16) oder die im beheizten Gebäudebereich angeordnete Hinterlüftungsöffnung von Schornsteinen (Nr. 22), werden abgedichtet. Öffnungen, die mit oder ohne Klappen verbaut werden, wie Rauch- und Wärmeabzüge (Nr. 15) oder die Verbrennungsluftzufuhr (Nr. 20, 21), werden verschlossen, wenn eine Klappe vorgesehen wurde, ansonsten werden sie abgedichtet. Bei Öffnungen, die unter den Messrandbedingungen der DIN EN 13829 auch während der Beaufschlagung des Gebäudes mit Über- oder Unterdruck geschlossen bleiben, wie die Kanalbelüftungsventile im beheizten Gebäudebereich (Nr. 9) oder die zentrale Staubsaugeranlage (Nr. 14), kann man auf eine Präparation verzich-ten.

Bei funktionsbedingten Öffnungen, wie Leerrohre zu unbeheizten Gebäudebereichen (Nr. 10), Rollladengurtdurchführungen (Nr. 11) oder auch Fugen im Absenkboden für Ladebuchten in Lagerhallen (Nr. 18), erfolgt keine Präparation.

Wie mit raumluftabhängigen Feuerstätten für feste Brennstoffe, Öl und Gas (Nr. 19) umzugehen ist, erläutert Abschnitt 5.2.3 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen der DIN EN 13829: „Wärmeerzeuger mit Raumluftverbund werden ausgeschaltet. Aus offenen Feuerstellen wird die Asche entfernt. Mechanische Lüftungs- und Klimaanlagen werden ausgeschaltet. (…)“ D.h., man entfernt die Asche, damit es aufgrund der Druckbeaufschlagung nicht zu Verschmutzungen im Wohnbereich kommt. Wenn eine Klappe vorhanden ist, wird diese verschlossen. Ansonsten werden keine weiteren Abdichtungsmaßnahmen vorgenommen.

Bauteile der freien und ventilatorgestützten Lüftung

Zu diesen Öffnungen heißt es in Abschnitt 5.2.3 Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen der DIN EN 13829: „(…) Die Luftdurchlässe von mechanischen Lüftungsanlagenteilen werden abgedichtet. Andere Lüftungsöffnungen (z.?B. Öffnungen für natürliche Lüftung) werden für die Zwecke von Verfahren A geschlossen und von Verfahren B abgedichtet. (…)“
Daraus ergibt sich, dass Außenluftdurchlässe der freien Lüftung (Nr. 23), die Abluftherdhaube, Ventilatoren, Zuluft-, Abluft- und Außenluft- oder Fortluftdurchlässe der ventilatorgestützten Lüftung (Nr. 24, 24, 26, 27) grundsätzlich abzudichten sind.

 

Autor: Dipl.-Ing. (FH) Oliver Solcher, Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e. V. (FLiB)

www.flib.de


http://www.flib.de/

Branchenübergreifende Arbeitsgruppe

Die Idee zur Arbeitsgruppe entstand 2012 nach einem Vortrag zur Gebäudepräparation auf dem Buildair Symposium in Stuttgart. Bei einer kleinen Diskussionsrunde entstand die Idee, die in der Praxis immer wieder diskutierte Frage der korrekten Gebäudepräparation für die kommende Energieeinsparverordnung einvernehmlich innerhalb der messenden Branche zu beantworten. Die Ergebnisse sind dem Verordnungsgeber übergeben worden. Im Einspruchsverfahren wurde nochmals versucht, die derzeitigen Widersprüche aufzuzeigen.

Da die EnEV 2013 nun das Verfahren B vorschreibt und die bisherige Kommentierung der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz nicht das Verfahren B der DIN 13829 widerspiegelt, hat sich die Arbeitsgruppe entschlossen, das Verfahren B mittels einer Checkliste zu beschreiben. Mit einer derartigen Checkliste können auch Branchenneulinge verlässliche und vergleichbare Ergebnisse bei der Dichtheitsprüfung erzielen.

Die Arbeitsgruppe setzt sich im Einzelnen zusammen aus: Peter Ackermann-Rost (IAF Ingenieure), Timm Engelhardt (Energieagentur Göppingen), Joris Evers (Krämer-Evers Bauphysik GmbH & Co. KG), Dr. Roland Falk (Fachverband der Stuckateure für Ausbau und Fassade Baden-Württemberg), Paul von Haxthausen (Ingenieurbüro Frh. von Haxthausen), Holger Merkel (bionic3 GmbH), Michael Meyer-Olbersleben (Ing.-Büro Meyer-Olbersleben), Thomas Pingel (Thomas Pingel Energieberatung), Dr. Markus Renn (protherm), Oliver Solcher (Fachverband Luftdichtheit im Bauwesen e.V.), Herbert Trauernicht (Dipl.-Ing. Herbert Trauernicht Gebäudemesstechnik) und Dr. Klaus Vogel (Sachverständigenbüro und Büro für Mediation Dr. Klaus Vogel).


Tabelle 1 im Anhang.


 


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