GModG bringt zahlreiche Änderungen
Das lange erwartete Papier liegt nun auf dem Tisch: Mit dem Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz grundlegend umbauen. Schon der erste Schritt zeigt die politische Richtung. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) heißen. Damit verbindet die Bundesregierung ausdrücklich den Anspruch, das bestehende Regelwerk einfacher, technologieoffener und praxistauglicher zu gestalten.
Im Mittelpunkt steht die Abkehr von den bisherigen Vorgaben des im Volksmund genannten „Heizungsgesetzes“. Die zentrale 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien bei neuen Heizungen soll entfallen. Die entsprechenden Paragrafen des heutigen GEG wurden im Entwurf gestrichen. Künftig sollen neben Wärmepumpen, Wärmenetzen, Biomasse- und Hybridlösungen auch Gas- und Ölheizungen weiterhin eingebaut werden dürfen. Allerdings bleibt es nicht bei einem vollständigen Zurück zur alten Systematik. Der Entwurf sieht vor, dass fossile Heizsysteme schrittweise steigende Anteile klimaneutraler Brennstoffe einsetzen müssen. Ab 2029 wären zunächst 10 % vorgesehen, später steigen die Quoten bis 2040 auf 60 %. Dabei nennt der Entwurf ausdrücklich Biomethan, Bioöl sowie verschiedene Wasserstoffarten und deren Derivate.
Strenger werden die Vorgaben für Biomasseanlagen – etwa Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel. Vorgesehen sind unter anderem Nachhaltigkeitsvorgaben für die eingesetzte Biomasse sowie der verpflichtende Einsatz automatisch beschickter Anlagen.
Für die Praxis der Technischen Gebäudeausrüstung ist außerdem wichtig: Die europäische Gebäuderichtlinie wird gleichzeitig in deutsches Recht umgesetzt. Dadurch entstehen neue Anforderungen insbesondere für Nichtwohngebäude. Vorgesehen sind energetische Mindeststandards für die ineffizientesten Gebäude sowie zusätzliche Vorgaben für Gebäudeautomation und Energiemanagement. Nichtwohngebäude mit größeren technischen Anlagen sollen bis Ende 2029 mit Systemen zur Gebäudeautomatisierung und -steuerung ausgestattet werden.
Auch die Energieausweise werden weiterentwickelt. Sie sollen künftig stärker auf die Gesamtenergieeffizienz ausgerichtet, digital verfügbar und maschinenlesbar sein. Zusätzlich tauchen erstmals Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen als Begriff im Gesetz auf – ein Hinweis darauf, dass der Blick künftig stärker auf den gesamten Gebäudelebenszyklus gerichtet wird.
Noch handelt es sich um einen Referentenentwurf. Für den Kabinettsbeschluss wird derzeit Mitte Mai als möglicher Termin genannt, verbindliche parlamentarische Zeitpläne liegen bislang jedoch nicht vor. Vor einem Inkrafttreten müssen zudem Bundestag und Bundesrat das Gesetz beraten. Änderungen im weiteren Verfahren gelten daher als wahrscheinlich.
Markus Sironi
Chefredakteur und Handwerksmeister
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