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Normenbeiblatt zur energetischen Inspektion nach GEG

Größere Klimaanlagen müssen alle zehn Jahre energetisch inspiziert werden. Bild: ja/BTGA

 

Bonn.  Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) teilt die energetische Inspektion in zwei Klassen ein. An Anlagen ab 12 bis 70 kW thermischer Leistung für den Kältebedarf ist sie gemäß § 75 GEG, an Anlagen über 70 kW thermische Leistung für den Kältebedarf ist sie gemäß DIN SPEC 15240: 2019-03 durchzuführen. Zudem kann laut GEG für vorhandene Automationssysteme unter bestimmten Umständen eine Ausnahmeregelung von der energetischen Inspektion in Anspruch genommen werden. Diese gesetzlichen Bestimmungen bilden die Grundlage des vom zuständigen Gremium des Deutschen Instituts für Normung (DIN) erstellten Beiblatts zur Inspektionsnorm DIN SPEC 15240 mit dem Titel „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Energetische Inspektion von Klimaanlagen; Beiblatt 1: Hinweise zur energetischen Inspektion nach Gebäudeenergiegesetz GEG 2020“. Es kann über den Beuth-Verlag bezogen werden.
 
Nach Angaben des Bundesindustrieverbandes Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) liefert das Beiblatt auf zehn Seiten Hinweise zur technischen Umsetzung der Anforderungen aus den §§ 74 und 75 GEG. Die Inhalte sollen im Zuge der bereits laufenden Überarbeitung der Norm DIN SPEC 15240 in das Hauptblatt eingepflegt werden. Zudem sollen in die neue Normversion Vereinfachungen der Inspektionsdurchführung sowie Anforderungen aus der Europäischen Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD) übernommen werden, so der BTGA.

 


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