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Ionenaustausch oder Impfkristalle?

Techniken und Markteinblicke zu Wasserenthärtungs- und Kalkschutzverfahren

Hersteller sehen eine Enthärtung/Stabilisierung der Wasserhärte ab ca. 18 °dH oft als wirtschaftlich sinnvoll an; ab 14 °dH lohnt sich ihnen zufolge eine Auseinandersetzung mit dem Thema. Als Begründung und Argumentation führen sie u. a. die Reduktion von Kalkablagerungen an Armaturen, Geräten und Heizflächen an, außerdem Energieeinsparungen durch geringeren Wärmeverlust sowie die längere Lebensdauer von Sanitär- und Heizungstechnik. Bild: Stock Adobe/Soba/generiert mit KI

Die Enthärtungsanlagen der in unserer Übersicht beteiligten Unternehmen Grünbeck, BWT, Judo und LFS Cleantec arbeiten nach dem Ionenaustausch-Verfahren. Bild: Grünbeck

Grafische Darstellung von Judo, wie das System Schwankungen in der Wasserhärte erkennt und dann ggf. automatisch gegensteuert. Bild: Judo

Schematische Darstellung und Beschreibung der Betriebsphasen im Kontext von Umschaltung auf thermische Desinfektion beim Biocat von Watercryst. Bild: Watercryst

Wann welches Verfahren? Am Ende folgt die Entscheidung einer vorangegangenen, klaren Zieldefinition: Soll chemisch weiches Wasser erzeugt oder die Kalkbildung im System beeinflusst werden? Bild: Watercryst

 

Es gibt zwei grundsätzlich verschiedene technische Methoden zur Behandlung von Wasserhärte in Trinkwasserinstallationen am Markt: Das Ionenaustausch-Verfahren entfernt tatsächlich die Härtebildner Calcium und Magnesium. Die Alternative, die sogenannte Impfkristallbildung, nimmt dagegen Einfluss auf die Kristallbildung bzw. Struktur der Härtebildner, um Ablagerungen zu reduzieren. Wir haben in unserem Marktüberblick beide Verfahren im Blick und dazu Firmenvertreter und den DVGW befragt.

Funktionsweise Ionenaustausch

Beginnen wir mit einer generellen Beschreibung zur Funktionsweise der beiden hier vorgestellten Wasserbehandlungsmethoden: Beim Ionenaustausch-Verfahren werden Calcium- und Magnesiumionen gegen Natriumionen ausgetauscht und darüber die Wasserhärte kontrolliert auf eine vorbestimmte Resthärte reduziert. Dieses Verfahren ist etabliert und normiert (z. B. DIN EN 14743), seine Wirksamkeit ist durch Messung der Härte und Zertifizierungen (z. B. DVGW Baumusterprüfung W 512) belegbar. Im Zentrum des Verfahrens steht ein Harzbett, das Frank Schulze, Geschäftsführer der LFS Cleantec GmbH, so erläutert: „Das Harzbett einer Enthärtungsanlage besteht aus synthetischen Polystyrolkügelchen mit einem Durchmesser von etwa 0,5 bis 1,2 mm, an deren Oberfläche negativ geladene Sulfonsäuregruppen sitzen. Diese Gruppen binden im frischen Zustand Natriumionen (Na+). Wenn hartes Wasser durch das Harzbett fließt, werden die doppelt positiv geladenen Calcium- und Magnesiumionen mit deutlich höherer Affinität gebunden und verdrängen die Natriumionen, die ins Wasser übergehen. Das austretende Wasser ist kalkfrei – oder auf einen definierten Restwert eingestellt –, enthält aber etwas mehr Natrium. Dieses Grundprinzip gilt für alle Enthärtungsanlagen.“ Wenn die Austauschkapazität des Harzes erschöpft ist, so Frank Schulze weiter, muss das Harz regeneriert werden. Das geschieht über eine konzentrierte Natriumchloridlösung, mit der das Harzbett gespült wird. Dabei werden die gebundenen Calcium- und Magnesiumionen verdrängt und mit dem Abwasser ausgespült. Gleichzeitig wird das Harz wieder mit Natrium beladen und ist einsatzbereit.

Blick auf Betriebskosten

Nachteilig bei dem Verfahren sind der permanente Salz- und Wasserbedarf. Die Regeneration des Harzes benötigt 60 bis 80 l Spülwasser pro Zyklus – aufs Jahr gerechnet sind das rund 8 m3 Trinkwasser. Die Bildung von Natrium im Trinkwasser gilt bei üblicher Nutzung als unbedenklich, wenn die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung eingehalten werden.

Der Bedarf an Regeneriersalz hängt stark von der Rohwasserhärte ab. Als grobe Bandbreite für einen Vier-Personen-Haushalt geben die von uns befragten Anbieter solcher Systeme ca. 50 bis 100 kg Salzbedarf an. Bei angenommenen Kosten für qualitatives Salz in Tablettenform (nur Siedesalz in Tablettenform nach DIN EN 973 Typ A verwenden) von ca. 0,80 Euro/kg resultieren daraus jährliche Kosten von ca. 64 bis 96 Euro. Nimmt man ca. 60 bis 80 l Wasserbedarf pro Regenerationsspülung an, resultieren (bei 100 bis 150 Regenerierungen pro Jahr) Kosten für das Abwasser von ca. 35 bis 42 Euro/Jahr (Annahme Wasserpreis inkl. Abwasser: 4,50 bis 5,00 Euro/m3). Hinzu kommt der Stromverbrauch und (jährliche) Wartungskosten sowie eine gesetzlich vorgeschriebene halbjährliche Hygiene-Inspektion.

Noch einmal der Hinweis: Die vorgenannten Werte variieren stark je Rohwasserhärte, gewünschter Resthärte, Systemtyp und regionalen Preisen und dienen somit nur als Orientierung.

Kostensenkungen im Gegenzug

Es gibt im Gegenzug gute Argumente, dass die Wasserenthärtung Kosten im Haushalt sparen kann: Es wird z. B. weniger Waschmittel benötigt, der Reinigungsaufwand ist geringer und der Energieverbrauch ist potenziell niedriger durch kalkarme Heizflächen und -rohre, Armaturen und Haushaltsgeräte werden in ihrer Lebensdauer geschont. Konkrete Einsparungen variieren stark je Haushalt (Wasser-härte, Nutzungsverhalten, Geräte) und lassen sich pauschal schwer beziffern.

Die Enthärtungsanlagen der in unserer Übersicht beteiligten Unternehmen Grün-beck, BWT, Judo und LFS Cleantec arbeiten nach dem Ionenaustausch-Verfahren.

Impfkristallbildung

Zunehmend an Bedeutung gewinnen al-ternative, salzfreie Verfahren auf Basis der sogenannten Impfkristallbildung (nach DIN 1988-200 Teil 12.7). Die be-legbaren Vorteile sind ein geringerer Betriebsaufwand und damit einherge-hend geringere Betriebskosten. Systeme mit Impfkristallbildung benötigen kein Salz. In unserer Übersicht arbeiten die Hersteller Watercryst und Aqon Pure nach dem Prinzip der Impfkristallbil-dung, auch Judo hat ein solches System im Programm.

Sebastian Kwasny, Verkaufsleiter D-ACH bei Watercryst, erläutert das zugrundeliegende technische Prinzip: „Die natürliche Kalkkristallbildung (Impfkristalle) erfolgt ohne chemische Hilfsstoffe, Aufbereitungsstoffe oder Energiezufuhr. Das Katalysator-Granulat in Biocat Kalkschutzanlagen hat eine speziell entwickelte Oberfläche mit Andockstellen für Calcium- und Carbonationen. Daran bilden sich mikroskopisch kleine Kalkkristalle, die mit jeder Wasserentnahme im gesamten Trinkwasser-Leitungssystem verteilt und anschließend über die Entnahmestellen ausgespült werden. Im Leitungsnetz dienen Kalkkristalle weiterhin als bevorzugte Haftpunkte für Calcium- und Carbonationen. Dadurch werden Kalkablagerungen an Rohrinnenwänden, Boilern und Wärmeübertragungsflächen wirksam verhindert.“

Maximilian Wilk, Geschäftsführer von Aquon Pure, hebt die Unterschiede die-ses Verfahrens zum Ionenaustausch präg-nant hervor: „Wichtig ist die klare Abgren-zung“, sagt er: „Es erfolgt keine Entfernung von Calcium oder Magnesium, es erfolgt keine chemische Enthärtung im Sinne ei-nes Ionenaustauschs und es entsteht kein klassisch „weiches Wasser“. Stattdessen wird die Ausfällungs- und Anlagerungs-neigung des Kalks verändert.“

Das Ergebnis sei ein Wasser, das trotz unveränderter Wasserhärte in vielen technischen Bereichen das Verhalten von weicherem Wasser teilweise nachahme, so Wilk – insbesondere durch reduzierte feste Kalkablagerungen in Rohrleitungen, Wärmetauschern und Armaturen. „Damit gehört das Verfahren in den Bereich der Wasserenthärtung, jedoch nicht in den Be-reich der salzbasierten Ionenaustausch-verfahren zur Erzeugung von chemisch weichem Wasser“, resultiert Wilk und ord-net die Verfahren jeweils für sich genom-men in Abgrenzung zueinander ein.

Wann empfiehlt sich welches Verfahren?

Sebastian Kwasny von Watercryst schickt einen grundsätzlichen Rat vorweg: „Von sämtlichen Verfahren, die keinen Wirk-samkeitsnachweis in Form eines DVGW-Baumusterprüfzertifikates erbringen, ist dringend abzuraten.“ Der Zertifizie-rungsprozess nach Arbeitsblatt W 510 und W 512 bzw. DIN 3607-01 sei nach wie vor der aussagekräftigste Leistungs-nachweis für normgerechte Kalkschutz-geräte. Für Aqon-Pure-Geschäftsführer Maximilian Wilk folgt die Auswahl einer vorangegangenen, klaren Zieldefinition: „Soll chemisch weiches Wasser erzeugt werden oder soll die Kalkbildung im Sys-tem beeinflusst werden?“ Weitere wichti-ge Entscheidungs-Parameter wären dann z. B.: Die tatsächliche Wasserhärte, Ver-brauchsprofile und Spitzendurchflüsse, die Warmwasserbereitung, das Korrosi-onsverhalten der Installation, hygieni-sche Rahmenbedingungen, das Thema Wartungs- und Betreiberkonzept und natürlich die Frage nach dem Platz-, Strom- und ggf. Abwasserbedarf. Entscheidend sei nicht nur die Frage „Enthärtung ja/nein“, sondern welches technische Wirkprinzip für den jeweiligen Anwendungsfall sinnvoll sei. „Genau dies muss dem Endkunden vermittelt und mit ihm besprochen werden“, resümiert er.

Wasserenthärtung und KI?

Und was ist mit KI? Diese Frage stellt sich ja immer öfter. Künstliche Intelligenz (KI) zieht aktuell in einem atemberaubenden Tempo praktisch in alle Bereiche des Lebens ein – möglicherweise auch schon in den Bereich der Wasserbehandlungsanlagen? Wir haben dazu die an unserem Markteinblick beteiligten Unternehmen befragt und ganz unterschiedliche Positionen als Rückmeldung erhalten, hier in einer kurzen Zusammenfassung in Auswahl:

Watercryst sieht bei seinen Kalkschutzanlagen KI aktuell als nicht erforderlich; die Depotwirkung der Impfkristalle im System bleibe stabil, unabhängig von der Wasserhärte, was die kontinuierliche Kalkschutzwirksamkeit gewährleiste. Somit seien derzeit keine KI-gesteuerten Systemanpassungen nötig.

JUDO nutzt bereits KI. Der „i-soft PRO“ prognostiziert mithilfe künstlicher Intelligenz den notwendigen Einsatz von Regeneriermittel und Spülwasser: Auf Basis von Wasserverbrauchsdaten erkennt die Anlage Verbrauchsgewohnheiten und adaptiert so den tatsächlichen Bedarf. Die automatische Anpassung der Gerätetechnik an reale Bedingungen und deren Überwachung stelle dabei ein großes Potenzial für den Einsatz von KI dar, schreibt das Unternehmen auf unsere Anfrage.

LFS Cleantec sieht im Haushaltsbereich noch kein echtes, selbstlernendes KI-System in Enthärtungsanlagen. Industriell denkbar: prädiktive Wartung, verbrauchsbasierte Optimierung von Regeneration, systemische Integration mit anderen Geräten. Nutzen: schrittweise im Haushalt, potenziell transformativ industriell.

Bei Grünbeck ist KI ebenfalls bereits im Einsatz: Sie analysiert das Nutzungsverhalten, identifiziert Niedrigverbrauchsphasen und legt die Regeneration gezielt dorthin. „Perspektivisch kann KI dazu beitragen, Anlagen noch genauer an individuelle Verbrauchsmuster anzupassen und den Ressourcenverbrauch weiter zu optimieren. Dadurch wird der Betrieb effizienter und der Komfort erhöht“, stellt Jochen Kitzler, Leiter Vertrieb national bei Grünbeck, in Aussicht.

Autor: Dittmar Koop


Härtegrade und Empfehlungen nach DIN 1988-200

Weiches Wasser unter 8,4 °dH: kein Enthärtungsbedarf; eine vollständige Enthärtung kann korrosiv wirken, da chemisch weiches Wasser aggressiver sein kann.

  • Mittleres Wasser (ca. 8,4 – 14 °dH): Oft kein Muss, aber in vielen Haushalten spürbare Vorteile durch reduzierte Verkalkung möglich (Beispiel: Komfort, keine Reparaturkosten an der Trinkwasserinstallation, Energieeffizienz Wärmeübertragung, weniger Kalk in Geräten). Für die Norm ist Komfort allerdings kein hinreichender Grund zur Installation einer Enthärtungsanlage für Hausbesitzer.
  • Hartes Wasser (ab 14 °dH): Entweder Stabilisierung oder Enthärtung sinnvoll; Konsens vieler Hersteller: ab 14 °dH beginnt das Kalkschadenpotenzial zu steigen.


Speziell im EFH/ZFM (Ein- und Zweifamilienhaus):

  • Hersteller sehen eine Enthärtung ab ca. 18 °dH oft als wirtschaftlich sinnvoll an; ab 14 °dH lohnt sich einschlägigen Herstellerempfehlungen zufolge eine Auseinandersetzung mit dem Thema.

Hintergrund: Normen, Recht und Prüfverfahren in der Praxis

Eine DVGW-Zertifizierung gilt im SHK-Markt als Maßstab für die Einhaltung technischer Anforderungen. Für eine fundierte Planung und Haftungsabsicherung ist es für das Fachhandwerk jedoch hilfreich, die rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen dieses Systems genau einzuordnen, ohne es zu schmälern:

  • Rechtliche Einordnung von Zertifikaten: Eine DVGW-Zertifizierung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Gemäß § 16 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV 2023) begründen Zertifikate akkreditierter Stellen eine sogenannte „Konformitätsvermutung“ dafür, dass die allgemein anerkannten Regeln der Technik eingehalten werden – sie begründen jedoch keinen gesetzlichen Ausschließlichkeitsanspruch. Der Einbau nicht-zertifizierter Produkte ist rechtlich zulässig. Eine Zertifizierungspflicht besteht nicht.
  • Die Rolle von DIN-Normen: DIN-Normen (wie die DIN 1988-200) sind keine Gesetze, sondern private technische Regelwerke. Die Rechtsprechung weist darauf hin, dass Normen den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln, mitunter aber auch hinter diesem zurückbleiben können. Eine kritische Betrachtung im Einzelfall ist daher auch für das Handwerk zulässig und wichtig (BGH, Urteile vom 14. 05. 1998 – Az. VII ZR 184/97 und vom 10. 03. 1987 – Az. VI ZR 144/86; vgl. auch KAN-Studie 2016, S. 19 f.).
  • Spezifische Rahmenbedingungen des Testverfahrens W 512: Das zur Wirksamkeitsprüfung von Kalkschutzgeräten herangezogene Prüfverfahren nach DVGW-Arbeitsblatt W 512 bzw. DIN 3607-1 wurde in der Fachpresse aufgrund seiner Laborbedingungen diskutiert. Da im Testaufbau mit künstlich entsäuertem Wasser, einer drucklosen Lagerung sowie einer unüblich hohen Heizflächenbelastung gearbeitet wird, lassen sich die Ergebnisse im Labor nicht eins zu eins auf jede Hausinstallation übertragen (vgl. IKZ-HAUSTECHNIK 4/2002, S. 19 ff.).
  • Qualitätssicherung in der Praxis: Dass standardisierte Laborprüfungen unter idealisierten Bedingungen stattfinden, zeigen auch schadensanalytische Untersuchungen. So stellte die DEKRA-Wasserschaden-Studie (2021) fest, dass auch DVGW-zertifizierte Markenprodukte im realen Betrieb von Materialfehlern betroffen sein können. Entsprechend wies auch die Fachpresse darauf hin, dass ein Prüfzeichen allein den Fachplaner und Installateur nicht von der Pflicht entbindet, die Eignung eines Produkts für die spezifischen Gegebenheiten vor Ort zu prüfen (vgl. IKZ-HAUSTECHNIK 19/2013).

    DVGW-Prüfkriterien für Wasserenthärtungsanlagen: Normen, Einsatzgrenzen und Betriebssicherheit

    Der DVGW spielt eine zentrale Rolle beim Thema Wasserenthärtungsanlagen. Eine DVGW-Zertifizierung ist ein maßgebliches Beur-teilungskriterium für Anlagen am Markt. Auf Anfrage von IKZ erhielten wir auf unsere Fragen ein ganzes Bündel an Informationen zu zahlreichen Aspekten des Themas sowie Quellenverweise, Regelwerke und Links, die wir nachfolgend zusammenfassen:

    • Zum Einsatz von Enthärtungsan-lagen in der Trinkwasserinstallation sind die Anforderungen der DIN 1988-200 „Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen – Teil 200: Installation Typ A (geschlossenes System) – Planung, Bauteile, Apparate, Werkstoffe; Technische Regel des DVGW“ zu beachten. Kurzlink https://t1p.de/dvgw-regel-werk (Regelwerk ist kostenpflichtig).
    • Die DVGW-Information Wasser Nr. 112 gibt ausführliche Informatio-nen zur Vermeidung von Schäden durch Korrosion oder Steinbildung in der Trinkwasser-Installation und geht dabei detailliert auf die möglichen Wasseraufbereitungsverfahren in der Trinkwasserinstallation ein. Kurzlink: https://t1p.de/DVGW-Informationen (DVGW-Informationen sind kostenpflichtig).
    • Die wichtigsten Vorgaben zur Wasseraufbereitung sind für die Zielgruppe der Verbraucher in der twin „Wasseraufbereitung in der Trink-wasserinstallation – Mechanisch wirkende Filter, Enthärtungsanlagen, Dosier- und Kalkschutzgeräte“ zusammengefasst. Kurzlink: https://www.dvgw.de/twin

    Unterschiedliche Verfahren zur Trinkwasserbehandlung

    Es sind drei technische Ansätze nach DIN 1988-200 möglich:

    • Kationenaustausch (klassische Enthärtungsanlage)
    • Diese Anlagen sind die eigentliche Enthärtung im Sinne der Härtereduzierung. Es sind klare technische Anforderungen (DIN EN 14743, DIN 19636-100, TrinkwV, Sparbesalzung, Desinfektion, Rückflusssicherung, Materialanforderungen) zu berücksichtigen, die in der twin des DVGW aufgeführt sind.
    • Dosiergeräte mit phosphat- oder silikatbasierten Mineralstoffen (Härtestabilisierung/Korrosionsschutz)
      – Polyphosphate hingegen werden primär zur Stabilisierung der im Trinkwasser gelösten Härtebildner Calcium und Magnesium eingesetzt, um bei zunehmender Wassererwärmung deren Abscheiden als Wasserstein zu verzögern. Hier wird nicht enthärtet, sondern die Härte wird stabilisiert, um Steinbildung und Korrosion zu vermindern. Zulässig sind nur Dosiermittel aus der UBA-Liste nach § 20 Trink-wV, Geräte müssen DIN EN 14812/DIN 19635-100 entsprechen.
    • Kalkschutzgeräte (Impfkristall-/Impfpartikelbildung)
      – Kalkschutzgeräte können eingesetzt werden, um mittels Impfkristall- oder Impfpartikelbildung die Steinbildung in der Trinkwasserinstallation zu verringern. Durch den Einsatz von Kalkschutzgeräten wird der Gehalt der im Wasser gelösten Härtebildner nicht reduziert. Es findet also keine Enthärtung des Trinkwassers statt. Sie dienen der Verringerung von Steinbildung, nicht der Enthärtung. Die Wirksamkeit wird nach DIN 3607-1/-2 geprüft.
    • Empfehlungen der twin „Wasseraufbereitung in der Trinkwasserinstallation
      – Mechanisch wirkende Filter, Enthärtungsanlagen, Dosier- und Kalkschutzgeräte“:
      – Für echte Enthärtung: Kationenaustausch-Anlagen, die den genannten Normen und der TrinkwV entsprechen.
      – Für Härtestabilisierung/Korrosionsschutz: Dosiergeräte mit zugelassenen Aufbereitungsstoffen und – Kalkschutzgeräte nach Norm, wenn gemäß Tabelle 1 der DVGW twin eine Stabilisierung sinnvoll ist.
      – Nicht empfohlen werden im Dokument (DVGW twin) alle Verfahren, die nicht den genannten Normen, der TrinkwV und der UBA-Liste entsprechen – sie werden schlicht nicht als zulässige Optionen aufgeführt.

    Hinweise zum hygienisch sicheren Betrieb

    Zur Gefahr einer möglichen Legionellenbildung, worauf unbedingt geachtet werden muss:

    Allgemein sind für einen hygienisch-sicheren Betrieb der Enthärtungsanlagen die Anforderungen aus den Normen für eine fachgerechte Errichtung und einen fachgerechten Betrieb zu beachten.

    – Die Anlagen müssen den aufgeführten Normen entsprechen. Es dürfen nur Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser eingesetzt werden, die den Anforderungen der Trinkwasserverordnung entsprechen.
    – Es muss ein regelmäßiger Wasseraustausch in allen Anlagenteilen sichergestellt werden.
    – Die Inspektion und Wartung muss nach DIN EN 806-5 und den Herstellerangaben erfolgen.
    – Es dürfen nur in ein Installateurverzeichnis eingetragene Fachunternehmen Einbau und Instandhaltung von Anlagen zur Wasseraufbereitung in der Trinkwasserinstallation vornehmen.
    – Bei Enthärtungsanlagen muss beachtet werden, dass das Austauscherharz regelmäßig, spätestens alle 3 Tage, desinfiziert wird.
    – Das Risiko einer mikrobiellen Vermehrung können durch den hygienegerechten Betrieb (mit regelmäßiger Desinfektion des Austauscherharzes bei Enthärtungsanlagen), Vermeidung von Stagnation und fachgerechte Installation/Wartung sowie die Verwendung normkonformer Produkte/Geräte beherrscht werden.

    Hinweise zu Einbau und Installation

    Zu beachtende Aspekte bei der Installation, herausgestellt in der twin „Wasseraufbereitung in der Trinkwasserinstallation – Mechanisch wirkende Filter, Enthärtungsanlagen, Dosier- und Kalkschutzgeräte“:

    – Für Planung, Errichtung und Betrieb der Trinkwasserinstallation sind die Technischen Regeln für Trinkwasserinstallationen (TRWI), insbesondere die Reihen DIN EN 806 und DIN 1988 anzuwenden.
    – Mit dem Einbau der Geräte darf nur ein in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Installationsunternehmen beauftragt werden (§ 12 AVBWasserV).
    – Es sollten nur nach den entsprechenden DIN-Normen geprüfte und zertifizierte Geräte eingesetzt werden.
    – Für Natrium schreibt die TrinkwV einen Grenzwert von 200 mg/l vor. Unter Berücksichtigung des bereits vorhandenen Natriumgehaltes darf das Trinkwasser daher nur bis zum Erreichen des genannten Grenzwertes für Natrium enthärtet werden.
    – Der Bereich ‚weiches Wasser‘ beginnt unterhalb 1,5 mmol/l bzw. 8,4 °dH. Diese Größenordnung kann als Empfehlung […] herangezogen werden. Eine Calciumionenkonzentration von 0,5 mmol/l bzw. 3 °dH […] sollte als Anteil der Härte und als Mindestwert in einer Trinkwasserinstallation nicht unterschritten werden.
    – „Grundsätzlich sollte bewertet werden, welche Bereiche der Trinkwasserinstallation in die Wasseraufbereitung einbezogen werden. Entnahmestellen für Außenanlagen benötigen im Regelfall keine Enthärtung. Aus ökologischen Gründen sollte nur so weit enthärtet werden, wie es im Einzelfall nötig ist.

    Hinweise zur Anlagenplanung

    Aus der twin „Wasseraufbereitung in der Trinkwasserinstallation – Mechanisch wirkende Filter, Enthärtungsanlagen, Dosier- und Kalkschutzgeräte“ lassen sich folgende zentralen Parameter zur Anlagenplanung ableiten:

    Trinkwasserbeschaffenheit vor Ort, Härtebereich (weich/mittel/hart nach WRMG);

    – Calciumcarbonat-Konzentration (Tabelle 1 der DVGW twin);

    – Gesamthärte zur Abschätzung der Tendenz zur Härteausfällung: Die im örtlichen Trinkwasser vorliegende Gesamthärte kann hilfsweise […] herangezogen werden, um die Tendenz zur Härteausfällung […] abschätzen zu können.
    – Temperaturbereiche (≤ 60 °C/› 60 °C) gemäß Tabelle 1, da hiervon die Empfehlung „keine/Stabilisierung/Enthärtung“ abhängt.
    – Natrium-Ausgangsgehalt und Grenzwert 200 mg/l zur maximal zulässigen Härtereduzierung.
    – Zielhärte und Mindest-Calcium (Empfehlung ca. 8,4 °dH, Mindest-Calcium 0,5 mmol/l bzw. 3 °dH).
    – Abgrenzung der versorgten Bereiche (z. B. Außenentnahmestellen ohne Enthärtung).
     – Ökologische Zielsetzung (Salzverbrauch minimieren) und Auswahl moderner, salzeffizienter Anlagen.
    – Dimensionierungshinweise nach DIN 1988-200.
    – Normenkonformität und DVGW-Zertifizierung der Produkte.
    – Wartungs- und Betriebsaufwand (Inspektions- und Wartungsintervalle nach DIN EN 806-5 und Herstellerangaben).

    Zur ökologischen Bewertung einer dezentralen Enthärtung in der Trinkwasserinstallation sei auf die Fraunhofer-Studie „Ökologische Bewertung einer dezentralen Enthärtung mittels Ionenaustauschs“ (2023) verwiesen.

 


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