Fettabscheider richtig handhaben
Planung, Einbau, Wartung und Entleerung
Fetthaltiges Abwasser, wie es beispielweise in Restaurants und Großküchen anfällt, darf nur nach einer Vorbehandlung in die Kanalisation eingeleitet werden. Denn sobald das Fett in die Kanalisation gelangt, kann es Rohre leicht verstopfen, die Korrosion beschleunigen und den Betrieb von Kläranlagen beeinträchtigen. Der Einsatz von Fettabscheideranlagen ist daher Pflicht. Um die reibungslose Funktion allerdings gewährleisten zu können, sind die richtige Planung, der fachgerechte Einbau sowie die regelmäßige Wartung und Entsorgung entscheidend. Neben den geltenden Normen und Vorschriften gibt es dazu auch neue Ansätze, die für einen zeitgemäßen Umgang mit Fettabscheidern beachtet werden sollten.
Fetthaltiges Abwasser beispielsweise aus einem Küchenbetrieb wird in die Fettabscheideranlage über ein spezielles Zulaufbauwerk beruhigt eingeleitet. So verringert sich die Strömungsgeschwindigkeit und der sogenannte Abscheideraum wird gleichmäßig angeströmt. Im Abwasser enthaltene Stoffe, die schwerer sind als Wasser, sinken aufgrund der Schwerkraft (Bild 2) zu Boden und sammeln sich dort im Schlammfang. Darüber befindet sich der Fettabscheideraum. Hier trennen sich Öle und Fette vom Abwasser, denn sie haben eine geringere Dichte als das Wasser und schwimmen an der Oberfläche. Es bildet sich eine ständig wachsende Fettschicht, die zwischen den Zulauf- und Auslaufeinbauten zurückgehalten wird. Das weitestgehend gereinigte Abwasser wird durch einen Auslauf abgeleitet.
Normen und Vorschriften
Für Fettabscheider gelten insbesondere für Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle folgende technische Bestimmungen:
- DIN EN1825-1, Abscheideranlagen für Fette – Teil 1: Bau-, Funktions- und Prüfgrundsätze, Kennzeichnung und Güteüberwachung.
- DIN EN 1825-2, Abscheideranlagen für Fette – Teil 2: Wahl der Nenngröße, Einbau, Betrieb und Wartung.
- DIN 4040-100, Abscheideranlagen für Fette – Teil 100: Anforderungen an die Anwendung von Abscheideranlagen nach DIN EN 1825-1 und DIN EN 1825-2.
- DIN EN 1717, Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen und allgemeine Anforderungen an Sicherheitseinrichtungen zur Verhütung von Trinkwasserverunreinigungen durch Rückfließen – Technische Regel des DVGW.
- DWA-M 167-3, Abscheider- und Rückstausicherungsanlagen in der Grundstücksentwässerung: Einbau, Betrieb, Wartung und Kontrolle – Teil 3: Abscheideranlagen für Fette und Abscheideranlagen für Stärke.
- DWA-M 767, Abwasser aus der fleischverarbeitenden Industrie.
- DWA-M 768, Abwasser aus der Fischindustrie.
Darüber hinaus sind folgende rechtlichen Bestimmungen zu beachten:
- Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.
- Lebensmittelhygiene-Verordnung der Länder.
- Baurechtlicher Verwendbarkeitsnachweis der spezifischen Anlagen.
Einbauort im Vorfeld prüfen
Grundsätzlich können Abscheider entweder frei stehend im Gebäude oder in die Erde eingebaut werden. Vor dem Einbau von frei stehenden Anlagen ist zu prüfen, ob der geplante Aufstellort frostfrei und der Boden waagerecht und tragfähig ist. Ausreichend Platz für die Bedienung, Wartung und Kontrolle ist ebenfalls erforderlich. Zudem muss der Raum gut be- und entlüftet sein. Einzuplanen ist außerdem ein Wasseranschluss zum Befüllen und Reinigen der Abscheideranlage sowie Platz für die jeweils erforderliche Elektroinstallation.
Soll ein Fettabscheider in die Erde eingebaut werden, ist bereits vor dem Ausheben der Baugrube zu beachten, dass im geplanten Bereich keine Versorgungsleitungen oder Kabel vorhanden sind. Außerdem muss die Zugänglichkeit für Wartung, Überprüfung und Entsorgung jederzeit gewährleistet sein. Der Einbauort sollte außerhalb des befahrenen Bereichs liegen und die spätere Flächennutzung nicht beeinträchtigen.
Generell sollten Abscheideranlagen für Fette in der Nähe der Schmutzwasser-Anfallstellen eingebaut werden. Um Geruchsbelästigungen vorzubeugen, ist eine Installation vor Aufenthaltsräumen und insbesondere Fenstern oder Lüftungsöffnungen zu vermeiden. Ebenfalls sollte darauf geachtet werden, dass die Entsorgungsfahrzeuge die Abscheideranlagen leicht erreichen können.
Die erforderliche Nenngröße ermitteln
Abscheider für Fette sind in unterschiedlichen Nenngrößen – ausgedrückt in NS (abgeleitet von „nominal size“) – erhältlich. Die Nenngröße ist ein dimensionsloser Kennwert, der dem höchstzulässigen Durchfluss in l/Sek. bei der Prüfung nach DIN EN 1825-1 entspricht. Sie wird nach der Formel NS = Qs · fd · ft · fr (EN 1825-2 und DIN 4040-100) ermittelt.
- QS: maximaler Schmutzwasserabfluss in l/s.
- fd: Dichtefaktor für die abzuscheidenden Fette und Öle.
- ft: Erschwernisfaktor für die Temperatur des Schmutzwassers.
- fr: Erschwernisfaktor für den Einfluss der Spül- und Reinigungsmittel.
Nach der Berechnung ist immer die nächsthöhere Nenngröße zu wählen1).
Geruchsbildung und Korrosion vermeiden
Ein wichtiger Aspekt bei der Planung und dem Einbau ist die richtige Durchlüftung der Abscheideranlage. Denn ohne sie können entstehende Faulgase nicht abgeleitet werden, was zu einer starken Geruchsbildung und zu Korrosion führen kann. Entsprechend DIN EN 1825 müssen Abscheideranlagen für Fette durchlüftbar sein. Der Lüftungsquerschnitt ist mindestens dem Querschnitt des Zulaufrohres anzupassen. Zudem müssen die Zulaufleitungen an Abscheideranlagen unmittelbar über Dach be- und entlüftet werden. Nach DIN EN 1825-2 und DIN 1986-100 dürfen an diese Leitungen keine anderen Lüftungen angeschlossen werden. So fordert auch DIN EN 12056, dass die Lüftungsleitung einer nachgeschalteten Hebeanlage nicht mit der zulaufseitigen Lüftungsleitung eines Fettabscheiders verbunden sein darf (Bild 3). Die Lüftungsleitungen der Fettabscheider- und Hebeanlage sollten in einem deutlichen Abstand voneinander über Dach ausgeführt werden. Anschlussleitungen von mehr als 5 m Länge sind gesondert zu entlüften. Bei Anschlussleitungen, die kleiner sind als DN 70, soll der Leitungsquerschnitt mindestens der Anschlussleitung entsprechen. Besonders zu beachten ist, dass die Zulaufleitung oberhalb der Abscheideranlage, wenn sie länger als 10 m in horizontaler Richtung verläuft, so nah wie möglich an der Abscheideranlage mit einer zusätzlichen Lüftungsleitung zu versehen ist. Diese zusätzliche Leitung ist mindestens in DN 70 auszuführen.
Fachgerechter Betrieb der Anlage
Damit Fettabscheider ohne Störungen betrieben werden können, sind einige Regeln zu beachten. So darf kein Regenwasser, Fäkalien oder Leichtflüssigkeiten enthaltendes Schmutzwasser in einen Abscheider für Fette eingeleitet werden. Auch der Einsatz biologisch aktiver Mittel direkt in den Abscheideranlagen ist nicht zulässig. Gelangen Wasch-, Spül-, Reinigungs-, Desinfektions- und Hilfsmittel ins Abwasser, so dürfen sie kein Chlor enthalten oder freisetzen. Sie müssen abscheiderfreundlich sein und dürfen keine stabile Emulsion bilden. Um eine reibungslose Arbeit des Abscheiders zu gewährleisten, hat der Betrieb durch sachkundiges und eingewiesenes Personal zu erfolgen. Dieses hat ein Betriebstagebuch gemäß DIN 4040-100 zu führen. Darin sind festzuhalten:
- die durchgeführten Eigenkontrollen, Wartungen und Überprüfungen,
- die Beseitigung festgestellter Mängel,
- der Nachweis über die ordnungsgemäße Entsorgung.
Das Betriebstagebuch, die Genehmigung, Zulassung, Erlaubnis, Betriebs- und Wartungsanleitung, Bestandsunterlagen, das Abnahmeprotokoll sowie die bauaufsichtliche Zulassung sind am Anlagenstandort aufzubewahren.
Darüber hinaus ist die regelmäßige Kontrolle der Abscheideranlage zu dokumentieren. Der aktuelle Entwurf der Norm sieht hierfür ein monatliches Intervall vor. Dabei ist von einem Sachkundigen sowohl das Volumen des Schlamms im Schlammfang, als auch die Fettschichthöhe zu kontrollieren. So soll sichergestellt werden, dass rechtzeitig vor Erreichen der erlaubten Speichermenge eine Entleerung organisiert wird.
Entleerungsintervalle – Nach Norm oder bedarfsgerecht
Für die Entleerung der Abscheideranlagen und die Entsorgung der Inhaltsstoffe sind DIN EN 1825, DIN 4040-100 und das geltende Abfallrecht zu beachten. Die Entsorgungsintervalle dürfen die Speicherfähigkeit des Schlammfangs (halbes Schlammfangvolumen) und des Abscheiders (Fettsammelraum) nicht überschreiten. Laut Norm sind Schlammfang und Abscheider mindestens einmal im Monat, vorzugsweise zweiwöchentlich, vollständig zu entleeren und zu reinigen. Der Schlammfang muss vollständig entleert und wieder mit Frischwasser befüllt werden – ebenso der Abscheider. Außerdem ist die Ablaufrinne der Probenahmeeinrichtung bzw. des Probenahmeschachts zu reinigen. Insbesondere Verkrustungen und Ablagerungen müssen gründlich entfernt werden.
Doch was ist, wenn der Fettspeicher nach einem Monat noch nicht voll ist? Immer mehr Kommunen bieten Betrieben mit einem relativ geringen Fettanfall die Möglichkeit, das Entsorgungsintervall zu verlängern. In der Nachweispflicht zur Messung der Fettschichtdicke steht der Betreiber. Automatische Schichtdickenmessgeräte für Fettabscheider wie das „SonicControl“ (Bild 4) bieten die Möglichkeit einer exakten Überwachung und automatischen Messung, Anzeige und Kontrolle der Schichtdicke sowie der Temperatur. Der Sensor des Messgeräts sendet in definierten Zeitabständen Ultraschallsignale nach oben. Die Unterkante des Auslaufs dient dabei als Referenzmaß. Bei wachsender Fettschicht verringert sich die Zeit, die das Signal bis zur Unterkante des Fettes benötigt. Der Betreiber kann die errechnete Stärke der Fettschicht am Schaltgerät ablesen. Bevor das Maximum erreicht ist, weist das Schaltgerät auf die notwendige Entsorgung hin. Auch eine Fernüberwachung ist möglich.
Wartung und Generalinspektion
Abscheideranlagen sind jährlich entsprechend den Vorgaben des Herstellers durch einen Sachkundigen zu warten. Neben den Maßnahmen der Entsorgung sind dabei folgende Arbeiten unerlässlich: Kontrolle der Innenwandflächen des Schlammfanges und des Fettabscheiders auf Rissbildung bei Beton und auf Korrosion im Bereich der Dreiphasengrenze (Wasser-, Fett- und Luftschicht) bei metallenen Werkstoffen sowie der Zustand der Innenbeschichtung. Wenn elektrische Einrichtungen und Installationen vorhanden sind, müssen auch ihre Funktionen überprüft werden. Nach der Kontrolle sind die Feststellungen und durchgeführten Arbeiten in einem Wartungsbericht zu erfassen und zu bewerten.
Darüber hinaus muss ein Fachkundiger nach DIN 404-100 spätestens alle 5 Jahre folgende Aspekte überprüfen:
- den baulichen Zustand der Anlage,
- die Dichtheit der Anlage,
- den Zustand der Innenbeschichtung,
- den Zustand der Einbauteile,
- den Zustand der elektrischen Einrichtungen und Installationen,
- die Bemessung auf der Grundlage der aktuellen Betriebsdaten,
- die Einhaltung der Anforderungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.
Werden bei der Prüfung Mängel festgestellt, müssen diese unverzüglich beseitigt werden. Außerdem sind die jeweiligen landesrechtlichen Regelungen zu beachten. Der Prüfbericht ist ggf. unaufgefordert oder auf Verlangen der zuständigen Stelle wie der Wasserbehörde oder Stadtentwässerung vorzulegen.
Schutz gegen Rückstau gewährleisten
Befindet sich der Ruhewasserspiegel unter der Rückstauebene, so müssen Fettabscheideranlagen gegen Rückstau geschützt werden. Denn bei Rückstau findet keine Durchlüftung der Anlage statt. Dies kann zu starker Geruchsbildung, Korrosion und sogar Anreicherung explosionsgefährliche Gase führen. Außerdem kann das zurückdrückende Abwasser aus dem Kanal in den Abscheider gelangen. So können Schäden an Anlage und Gebäude durch austretendes Fett entstehen (Bild 6).
Fettabscheider werden meist im Keller (Bild 5) oder auch in der Erde eingebaut. Somit ist in den meisten Fällen eine Rückstausicherung erforderlich. Die DIN EN 1825-2 schreibt vor, dass Abscheideranlagen für Fette über eine nachgeschaltete Hebeanlage zu entwässern sind (Bild 7). Außerdem darf es zu keiner Betriebsunterbrechung kommen, sodass eine Doppelhebeanlage notwendig ist. Folgende Kriterien sollte die Hebeanlage erfüllen: Korrosionsbeständigkeit, unempfindliche Niveauerfassung und zur Meldung von eventuellen Störungen sollte sie über eine netzunabhängige Warneinrichtung verfügen.
Neben klassischen Hebeanlagen stellen Hybrid-Hebeanlagen eine sichere und stromsparende Alternative für den Einsatz bei Gefälle zum Kanal dar, die jedoch nicht in der Norm aufgeführt wird. Hybrid-Hebeanlagen wie die „Ecolift XL“ nutzen im Normalbetrieb das natürliche Gefälle und Pumpen das Abwasser nur im Rückstaufall über eine Rückstauschleife in den Kanal. Das spart Strom und Kosten. Auch Hybrid-Hebeanlagen sind, falls erforderlich, als Doppelanlage erhältlich, sodass eine ausreichende Sicherheit im Rückstaufall gegeben ist.
Autor: Dipl.-Ing. Roland Priller Leiter des Innovationsmanagement/Normung bei der Kessel AG
Bilder: Kessel AG
1) Hilfestellung zur Nenngrößenberechnung von Fettabscheidern finden sich unter www.kessel.de/kundenforum/e-learning/abscheider/nenngroessenberechnung-fettabscheider.html