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BTGA-Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“

Bild: BTGA

 

Bonn. Laut § 71a Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen seit Ende 2024 alle Nichtwohngebäude im Bestand mit Heizungs- oder Klimaanlagen von mehr als 290 kW Nennleistung mit einem Gebäudeautomationssystem ausgestattet sein. Eine entsprechende Verpflichtung gilt für Neubauten, für die ab Januar 2024 ein Bauantrag gestellt wurde. Die Regelung wirft laut Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung (BTGA) in der Praxis Fragen auf. 

Daher hat der BTGA den neuen Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ vorgelegt. Die Publikation informiert Planer, ausführende Unternehmen und Betreiber Technischer Gebäudeausrüstung über die aktuellen gesetzlichen Vorgaben und gibt konkrete Empfehlungen, z.B. zur effektiven Erfassung von Bestandsdaten oder zur Auswahl geeigneter Technologien und Betriebsweisen, betont der BTGA. Auch werde praxisnah gezeigt, wie Gebäudeautomation von Beginn an sinnvoll in Planung, Ausschreibung und Betrieb eingebunden werden könne.

Den BTGA-Praxisleitfaden „Gebäudeautomation und Energiewende“ gibt es für 15 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) als PDF-Dokument. Er kann im Webshop heruntergeladen oder per Mail an info@btga.de bestellt werden.

www.btga.de

 


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