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Prävention durch Prüfpflicht: Ein Gas-Sicherheitscheck findet Mängel an der Gasanlage – oder bescheinigt ihr einen ordnungsgemäßen Zustand

Die Verantwortung für den Einsatz des Energieträgers beginnt für den Eigentümer direkt hinter der Hauptabsperrvorrichtung des Netzanschlusses.

An der Hauptabsperrvorrichtung des Netzanschlusses beginnt der Verantwortungsbereich des Eigentümers.

Der Sanitär-Profi ist gefragt: Die Technischen Regeln für die Gas-Installation (TRGI) fordern eine Gebrauchsfähigkeitsprüfung spätestens alle zwölf Jahre. Dazu gehören Druck- und Dichtheitsprüfung, die entsprechend dokumentiert werden. Bild: ZVSHK

 

Bei Autos oder Öltanks ist es eine ganz selbstverständliche Sache: Sie müssen in festen Intervallen von Spezialisten unter die Lupe genommen und gewartet werden. Eine regelmäßige und sachkundige Überprüfung von Gasanlagen wird hingegen oft vernachlässigt, obwohl sie eigentlich verpflichtend ist. Meist steckt aber nicht Fahrlässigkeit, sondern schlicht Unwissenheit hinter dem Versäumnis: Nutzer sind nicht ausreichend über ihre Prüfpflichten informiert. Hier können Profis aufklären und unterstützen. Im Folgenden gibt die Westfalen-Gruppe, Technologieunternehmen der Energiewirtschaft, einen Überblick zu den Anforderungen an einen umfassenden Gas-Sicherheitscheck.

Ob Flüssig-, Bio- oder Erdgas: Heizen mit Gas ist sicher, komfortabel und wartungsarm. Das wissen Verbraucher zu schätzen. Und so wurde im vergangenen Jahr in mehr als der Hälfte aller deutschen Neubauten eine Gasheizung installiert.

Schnittstelle für die Zuständigkeit
Die Verantwortung für den Einsatz des Energieträgers ist klar geregelt: Sie beginnt für den Eigentümer direkt hinter der Hauptabsperrvorrichtung des Netzanschlusses. Und sie obliegt ihm auch dann, wenn er die Anlage ganz oder teilweise einem Dritten zur Miete oder Benutzung überlässt. Das heißt, grundsätzlich ist der Eigentümer verpflichtet, für den ordnungsgemäßen Betrieb und die turnusmäßige Wartung der Gasanlage Sorge zu tragen.
Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht (§ 823 BGB) muss der Betreiber seinen Prüfungs- und Instandhaltungspflichten nachkommen. Das beinhaltet auch

  • die jährliche Sichtprüfung (Hausschau) sowie
  • eine Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsermittlung der Gaseinrichtung im Abstand von zwölf Jahren.

Diese Überprüfung der Gasinstallationen ist nach den DVGW-TRGI 2008 (Technische Regeln für Gasinstallationen) geregelt und damit verpflichtend. Bei Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, greifen die TRF 2012 (Technische Regeln Flüssiggas). Sie müssen im Abstand von zehn Jahren einer Sicht- und Dichtheitsprüfung unterzogen werden.
Obschon moderne Installationstechniken eine Gasheizung sicher machen, unterliegen Leitungen einem natürlichen Verschleiß. Im Laufe der Zeit können sie undicht werden. Damit hier gar nicht erst ein Gefahrenpotenzial entsteht, sind Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung der Anlagen verpflichtet. Dazu gehört die Hausschau, die einmal jährlich durchgeführt werden muss. Diese mitunter umfangreiche Sichtkontrolle kann vom Eigentümer selbst vorgenommen und dokumentiert werden oder er beauftragt einen Fachhandwerker. Im Rahmen einer Hausschau werden alle frei verlegten Gasleitungen auf ihren einwandfreien Zustand kontrolliert und die Absperreinrichtungen am Hausanschluss und am Zähler auf problemlose Zugänglichkeit geprüft.

Sicherheit mit Zertifikat
Neben der jährlichen Hausschau ist in den TRGI 2008 eine periodische Gebrauchsfähigkeits- und Dichtheitsprüfung der Anlage vorgeschrieben. Sie muss alle zwölf Jahre durchgeführt werden, bei Flüssiggasanlagen alle zehn Jahre. Dabei darf ausschließlich ein eingetragenes Vertragsinstallationsunternehmen tätig werden. Die Begutachtung umfasst neben einer optischen Kontrolle die Funktions- und Dichtheitsprüfung aller Absperr- und Sicherheitsarmaturen und Sicherheitseinrichtungen sowie die Funktions- und Sicherheitsüberprüfung sämtlicher angeschlossener Gasgeräte. Darüber hinaus werden die Aufstellbedingungen, die Verbrennungsluftversorgung sowie die Abgasführung aller angebundenen Gasgeräte kontrolliert.
All das wird in einem Prüfbericht dokumentiert. Dieser Beleg beschreibt detailliert die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der durchgeführten Überprüfung. Die aktuellen Messwerte sowie eine abschließende Beurteilung geben Auskunft über den aktuellen Gesamtzustand der Anlage. Mögliche Mängel werden genau festgehalten. Gibt es nichts zu beanstanden, erhält die Anlage ein Siegel, welches sie als geprüft und sicher kennzeichnet. Bericht und Plakette können Hauseigentümer sogar rechtlich entlasten.

Fachmann als Sprachrohr
Neben einem klar dokumentierten Nachweis erhöht der Gas-Sicherheitscheck die Betriebssicherheit. „Am wichtigsten ist allerdings: Der Check sorgt für hohe Sicherheit für Hauseigentümer oder Mieter“, betont Marian Scholz, Leiter Service & Technik Management im Bereich Ener­gieversorgung der Westfalen-Gruppe. Das Technologieunternehmen der Ener­giewirtschaft aus Münster klärt bereits beim Abschluss eines Neukundenvertrags (Flüssiggas) über die Pflicht der sicherheitstechnischen Kontrollen auf. Jeder Neukunde erhält ein Infoblatt, das ihn über den Gas-Sicherheitscheck in Kenntnis setzt. „Aber das beste Sprachrohr, um auf die Pflicht zur Gas-Sicherheitsprüfung aufmerksam zu machen, ist natürlich der Fachmann vor Ort. Er kann Kunden direkt und persönlich darüber aufklären, zum Beispiel schon beim Einbau einer Gasheizung“, meint Marian Scholz.

Fester Sockel für das Auftragsbuch
Die Westfalen Gruppe empfiehlt Handwerksbetrieben neben einer jährlichen Wartung auch die Hausschau und den Gas-Sicherheitscheck anzubieten. Das sorge für zufriedene Kunden und eine sichere Einkommensquelle. Nochmals Scholz: „Anders als einmalige Aufträge“, verdeutlicht der Energiefachmann, „bieten kontinuierlich wiederkehrende Arbeiten langfristig Kalkulationssicherheit und einen festen Sockel in konjunkturell schwächeren Zeiten.“ Da lohne es sich, einen Blick auf bestehende Wartungsverträge zu werfen: Halten Kunden die vorgeschriebenen Prüffristen ein? Durch ein persönliches Gespräch könnten sie auf Versäumnisse aufmerksam gemacht und über bestehende Pflichten aufgeklärt werden.

Quelle: Westfalen Gruppe, Münster

Bilder, sofern nicht anders angegeben: ­Westfalen Gruppe

www.westfalen-ag.de

 

 

Verkehrssicherungspflicht

Im Rahmen der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht bzw. durch den Abschluss eines Gaslieferungsvertrages ist ein Gebäudeeigentümer zur regelmäßigen und sachkundigen Überprüfung seiner Haus-Gasleitungen/Gasinstallation verpflichtet. Darunter versteht man:

  • die jährliche Sichtkontrolle der gesamten Gasinstallation,
  • die regelmäßige Instandhaltung der Gasgeräte durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen,
  • die Prüfung von Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit der Gasleitungsanlage alle zwölf Jahre (bei Flüssiggas alle zehn Jahre) durch ein zugelassenes Vertragsunternehmen.

 

 

Technisches Regelwerk

Technische Regeln Flüssiggas TRF 2012 (Auszug)
1. Anwendungsbereich
Die Technischen Regeln Flüssiggas (TRF 2012) gelten für die Planung, Errichtung, Instandhaltung und Änderung sowie für die Prüfung von Anlagen, die mit Flüssiggas betrieben werden, bestehend aus Flüssiggas-Versorgungsanlagen mit Flüssiggasflaschen oder einem ortsfesten Flüssiggasbehälter < 3 t Fassungsvermögen (einschließlich eventuell notwendiger Behälterfüllleitungen) und Betrieb aus der Gasphase sowie Flüssiggas-Verbrauchsanlagen (unabhängig von der Behältergröße) in Gebäuden und auf Grundstücken.

8.4 Wiederkehrende Prüfungen von Flüssiggasanlagen
Die wiederkehrende Prüfung einer Flüssiggasanlage hat das Ziel, eine Aussage darüber zu treffen, dass sich die Flüssiggasanlage bzw. ihre Anlagenteile zum Zeitpunkt der Prüfung und für die vorgesehene Betriebsweise in ordnungsgemäßem Zustand befinden und gegen den weiteren Betrieb keine sicherheitstechnischen Bedenken bestehen. Die Durchführung der wiederkehrenden Prüfungen der Gesamtanlage wie auch von Anlagenteilen sind durch den Betreiber der Flüssiggasanlage zu veranlassen.

8.4.3.3 Wiederkehrende Prüfung von Rohrleitungen
An Rohrleitungen sind alle zehn Jahre eine äußere und eine Dichtheitsprüfung durchzuführen. Die Prüfungen sind von einem Fachbetrieb auszuführen.

Technische Regeln für Gasinstallationen DVGW-TRGI 2008 (Auszug)
1. Geltungsbereich
Die Technischen Regeln für Gasinstallationen gelten für die Planung, Erstellung, Änderung, Instandhaltung und den Betrieb von Gasinstallationen (außer Flüssiggas), die in Gebäuden und auf Grundstücken betrieben werden. Sie gelten für den Bereich hinter der Hauptabsperreinrichtung bis zur Abführung der Abgase ins Freie.

13. Betrieb und Instandhaltung
Dieses Kapitel gilt für den Betrieb und die Instandhaltung (Prüfung) der Gasinstallationen. Es bildet die Grundlage zum Erstellen von Informationen zur Weitergabe an den Betreiber der Gasinstallation.

13.3.1.1 Innenleitungen
Kontroll- bzw. Überprüfungszeiträume: Gebrauchsfähigkeit bzw. Dichtheit alle 12 Jahre durch einen VIU prüfen lassen.

 


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