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Photovoltaik: Registrierung von Bestandsanlagen

Frankfurt/Hannover. Das digitale Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist seit Ende Januar 2019 online. Damit ergibt sich für Marktakteure wie Photovoltaikanlagen-Betreiber die Verpflichtung zur Neuregistrierung. Eingetragen werden muss jede Photovoltaikanlage mit einem Anschluss an das öffentliche Stromnetz.

Bild: Screenshot Marktstammdatenregister.de

 

Die Registrierungspflicht gilt auch dann, wenn für den Strom aus der Anlage keine Förderung gewährt oder in Anspruch genommen wird. Experten der Deutschen Landwirtsschafts-Gesellschaft (DLG) geben Tipps für die Praxis. Das Thema „Photovoltaik in der Landwirtschaft“ wird ein fachlicher Schwerpunkt auf der „EnergyDecentral“, der Leitmesse für dezentrale Energieversorgung, im November 2020 sein.
Die Registrierung ist verpflichtend für Solarstromanlagen, Windenergieanlagen, Biomasseanlagen, Wasserkraftanlagen, Anlagen zur Stromerzeugung aus Geo- oder Solarthermie, Grubengas, Klärschlamm sowie für Verbrennungsanlagen einschließlich KWK-Anlagen, Brennstoffzellen und Notstromaggregaten und Stromspeicher. Installateure sind für die Meldung im digitalen Register nicht verantwortlich. Verantwortlich für die Meldung ist allein der Betreiber. Installateure können die Registrierung im Auftrag des Kunden durchführen, benötigen aber eine Vollmacht. Es kann auch eine Servicepauschale anfallen.

www.dlg.org

 


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