FGK begrüßt Leitlinien zur Umsetzung der EPBD
Ludwigsburg. Bis Mai nächsten Jahres müssen die EU-Mitgliedstaaten die EU-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden („Energy Performance of Buildings Directive (EU) 2024/1275“, kurz: EPBD) in nationales Recht überführt haben. Die Europäische Kommission hat am 30. Juni dieses Jahres mehrere ergänzende Anhänge herausgegeben. Diese bieten den Mitgliedsstaaten technisches Hintergrundwissen und sind Leitlinien für die Umsetzung der Richtlinie, teilt der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) mit und stellt Anhang („annex“) 10 zu den EPBD-Artikeln 13, 23 und 24 vor.
Darin geht es u.a. um die Innenraumqualität. Licht, Luft, Akustik etc. Diese wirkten sich erheblich auf die Menschen im Gebäude aus. Schadstoffe in der Raumluft und eine unangemessene Temperatur oder Luftfeuchtigkeit könnten Wohlbefinden und Produktivität beeinträchtigen. Gesundheitsprobleme z.B. aufgrund von Hitzestress oder Schimmelproblemen seien möglich.
Der FGK verweist auf die Verpflichtung der EU-Mitgliedstaaten, im Zuge der Umsetzung der EPBD hinsichtlich thermischem Komfort und Innenraumluftqualität Mindestanforderungen festzulegen, unter Bezug auf die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.
Vorzugsweise sollten Lösungen eingesetzt werden, die für gute Bedingungen im Raum sorgen und gleichzeitig die Energieeffizienz verbessern, fordert der FGK. Mit einer Lüftung mit Bedarfsregelung und/oder Wärmerückgewinnung ließen sich eine hohe Raumluftqualität sicherstellen und der Heizwärmebedarf verringern.
Neue Nichtwohngebäude sind gemäß EPBD mit Mess- und Steuergeräten zur Überwachung und Regulierung der Raumluftqualität auszustatten. Die EU-Kommission schlägt vor, in diesen Gebäuden insbesondere CO2 als Indikator für die Belüftung kontinuierlich zu überwachen und gegebenenfalls die Feinstaubbelastung (PM2,5) zu messen. Über die so erfassten Daten können Belüftungsanlagen den Betrieb automatisiert an den aktuellen Bedarf anpassen.
Bei Wohngebäuden können die Mitgliedstaaten in diesem Punkt frei entscheiden. Die EU-Kommission schlägt vor, in Wohnräumen den CO2-Gehalt und in Feuchträumen die relative Luftfeuchtigkeit zu überwachen. Der FGK empfiehlt den Einsatz bedarfsgeregelter Lüftungssysteme in Wohn- wie in Nichtwohngebäuden.
Zur EU-Richtlinie EPBD geht es hier.
Anhang 10 ist nur auf Englisch verfügbar („Technical building systems, indoor environmental quality and inspections (Articles 13, 23 and 24) - annex 10“) und steht hier zum Download bereit.