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Stationäre Löschanlagen fachgerecht instand halten

Die sehr komplexe Sprinklerzentrale im „Tower 185“ in Frankfurt. Der Ende 2011 fertiggestellte Bürokomplex mit einer Gesamthöhe von 200 m (das vierthöchste Bürogebäude in Deutschland) hat eine vollflächige Sprinkleranlage der Klasse 1 nach VdS. Es sind rund 20500 Sprinkler, neun Pumpen, drei Wassertanks und weit mehr als 80 km Rohrleitung verbaut. Es versteht sich von selbst, dass eine Anlage dieser Größenordnung nur von kompetenten Fachleuten gewartet werden muss.

Nicht fachgerecht durchgeführte Instandhaltungsmaßnahmen können zum Totalausfall der Löschanlage führen und im Brandfall zum Totalverlust für den Betreiber werden.

Die Wartung von stationären Feuerlöschanlagen sollte ausschließlich durch fachkundiges Personal erfolgen.

Unterlassene oder nicht fachgerecht durchgeführte Instandhaltungen können zu teuren Reparaturen führen. Im Bild sind Anlagenteile zu sehen, mit denen es Wartungsdienste zu tun haben.

Eine vorbildlich gewartete Sprinkleranlage eines Shoppingcenters in Essen.

Ein sorgfältig geführtes Betriebsbuch erleichtert im Schadensfall die Nachweispflicht gegenüber Behörden und Versicherungen.

Normen und Richtlinien in Verbindung mit Löschanlagen (Auszug).

 

Der wirksame Schutz von Menschen und Sachwerten im Brandfall ist nur dann möglich, wenn die Löschanlage im Gefahrenfall zuverlässig funktioniert – unter Umständen viele Jahre nach ihrer Installation. Dazu notwendig sind regelmäßige, fachgerecht ausgeführte Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, für deren vorschriftsmäßige Ausführung grundsätzlich der Anlagenbetreiber verantwortlich ist.

Stationäre Löschanlagen schützen aktiv Menschen und Sachwerte. Sie detektieren ein Feuer nicht nur, sondern bekämpfen es bereits vor dem Eintreffen der Feuerwehr und tragen damit zur Erreichung mehrerer Schutzziele bei: die Brandausbreitung wird verzögert, Rettungswege können länger von Rauch und Flammen freigehalten und die Brandschäden verringert werden. Sprinkleranlagen beispielsweise reduzieren im Brandraum selbst und in angrenzenden Bereichen die Auswirkungen von Konvektionswärme und toxischen Gasen [1]. Personen- und Sachschäden werden deutlich reduziert. In den USA konnte durch den Einsatz von Sprinkleranlagen in Pflegeeinrichtungen die Mortalität bei Bränden um 88% gesenkt werden [2]. Die Zahl der Verletzten und die Höhe der Sachschäden sanken auf etwa die Hälfte.

Rechtliche Grundlagen
Der Schutz vor lebensbedrohenden Gefahren ist eines der höchsten Rechtsgüter in Deutschland. Dementsprechend hoch sind die Anforderungen an Eigentümer bzw. Betreiber von Grundstücken, Gebäuden und Anlagen zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht. In Bezug auf den Brandschutz ist diese in den Landesbauordnungen der Bundesländer verankert und in zahlreichen nachgeordneten Gesetzen und Verordnungen weiter ausgeführt, z. B. in der Arbeitsstättenverordnung und den Sonderbauverordnungen der Länder. Gefordert werden u. a. das Ergreifen von Schutzmaßnahmen wie der Einbau einer stationären Löschanlage, aber auch die ordnungsgemäße Kontrolle der Schutzeinrichtungen auf Funktionsfähigkeit und Einsatzbereitschaft [3]. Da auch nach einem Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster „... mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss ...“ [4], kommt der regelmäßigen Überprüfung von Brandschutzanlagen auf eine zuverlässige Funktion im Gefahrenfall eine besondere Bedeutung zu.

Nachweispflicht und Haftung
Bei einem Schaden, der in unmittelbarer Nähe zur Gefahrenquelle entsteht, gehen die Gerichte in aller Regel nach dem sogenannten Beweis des ersten Anscheins von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. In diesem Fall muss der Anlagenbetreiber nachweisen, dass er seinen Schutz- und Überwachungspflichten nachgekommen ist. Wartungsprotokolle und Überprüfungen in angemessenen Abständen durch Fachfirmen werden aus diesem Grund unabdingbar sein, um im Schadensfall einen solchen Nachweis führen zu können.
Für Betreiber kann die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht gravierende Folgen haben. Bei einem Schaden haftet er dem Geschädigten in der Regel unbegrenzt aus deliktischer Haftung [1]. Darüber hinaus drohen Bußgelder von bis zu 500000 Euro. Auf eine Schadensregulierung durch die Feuerversicherung sollten sich Betreiber dabei nicht verlassen: Auch die Allgemeinen Feuerversicherungsbedingungen enthalten, wie in anderen Versicherungssparten auch, Haftungsausschlüsse bei vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten.
Auch wenn an der Instandhaltung von Löschanlagen mehrere Instanzen beteiligt sind, ändert das nichts an der grundsätzlichen Verantwortung des Betreibers. Beauftragt er beispielsweise einen nicht ausreichend qualifizierten Dienstleister mit der Wartung und Instandhaltung seiner Löschanlage, muss er sich im Schadensfall dieser Verantwortung stellen. Planer sollten ihre Auftraggeber deutlich auf diese Tatsache hinweisen.

Grundlegende Schritte
Eine fachgerechte Instandhaltung beinhaltet vier Schritte:

  • Bei der „Inspektion“ werden der Ist-Zustand einer Anlage und Abweichungen zum Soll-Zustand festgestellt.
  • Die „Wartung“ umfasst Maßnahmen zur Sicherstellung des Soll-Zustands, z.B. durch Nachstellen, Reinigen und den Ersatz von Verschleißteilen.
  • Ist eine Anlage defekt und wird wieder funktionstüchtig gemacht, fällt dies in den Bereich „Instandsetzen“.
  • Die „Verbesserung“ beinhaltet alle Maßnahmen zur Steigerung der Funktionssicherheit.

Regelmäßige Kontrollen stellen sicher, dass die Betriebsbereitschaft der Anlagen erhalten bleibt und diese im Gefahrenfall zuverlässig funktionieren.

Vorgaben und Beteiligte
Jede stationäre Löschanlage ist nach verschiedenen Vorgaben zu kontrollieren und zu warten, beispielsweise nach den Vorschriften des Herstellers, den Richtlinien der Sachversicherungen, dem Bauordnungsrecht oder den versicherungsrechtlichen Vorschriften, nach denen die Anlagen errichtet werden. Für Sprinkleranlagen können beispielsweise die VdS-Richtlinie CEA 4001, die amerikanische Richtlinie NFPA 25 (National Fire Protection Association) oder das Leistungsprogramm für die Wartung technischer Anlagen vom Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.V. (VDMA 24186-7) gelten. Gibt es widersprüchliche Angaben in den Vorschriften, sind vorrangig die Wartungsanweisungen des Herstellers zu befolgen.
An den Kontrollen und Prüfungen sind drei Instanzen beteiligt: Der Betreiber der Löschanlagen ist verpflichtet, seine Anlage regelmäßig zu kontrollieren und für die Einhaltung aller erforderlichen Maßnahmen zu sorgen. Die Technische Prüfstelle von VdS1) führt zu festgelegten Zeiten genaue Prüfungen der Anlagen und Rohrnetze durch. Fallen Wartungsmaßnahmen, Reparaturen oder Änderungen an, müssen diese von VdS-anerkannten Errichterfirmen vorgenommen werden. Für alle drei Instanzen sind konkrete Fristen und Maßnahmen vorgeschrieben.

Betreiberpflichten
Der Betreiber hat einen verantwortlichen Betriebsangehörigen (den „Sprinklerwart“) und einen Stellvertreter zu benennen, die die notwendigen Inspektionen an den Löschanlagen durchführen (s. Kas­ten „Betreiberpflichten“). Außerdem veranlassen sie die erforderlichen Wartungen und notwendigen Reparaturen. Alle Vorgänge und Ereignisse müssen im Betriebsbuch festgehalten werden, das im Schadensfall als Nachweis gegenüber der Versicherung dient. Für die verantwortlichen Mitarbeiter sind Qualifizierungen durch den Errichter oder VdS nachzuweisen (VdS CEA 4001). Grundsätzlich muss der Sprinklerwart vom Errichter eine Einweisung in die Löschanlage erhalten.

Prüfpflichten
Die Technische Prüfstelle von z.B. VdS, Dekra oder TÜV führt bei stationären Löschanlagen regelmäßige Überprüfungen durch: Gas- und Wasser-Löschanlagen sind einmal im Jahr zu prüfen, spätestens alle zwei Jahre steht eine Dichtigkeitsprüfung an. Bei Wasser-Löschanlagen führt VdS an Trockenanlagen nach 12,5 Jahren, an Nass­anlagen nach 25 Jahren erweiterte Kontrollen durch. Auch bei Sprinkleranlagen werden die Kenndaten der eingebauten Sprinkler stichprobenartig durch die VdS-Laboratorien nachgeprüft.

Aufgaben der Errichterfirmen
VdS empfiehlt, alle Wartungs-, Reparatur- und Änderungsarbeiten von der Firma ausführen zu lassen, welche die Anlage errichtet hat. Auch andere Firmen können mit der Wartung beauftragt werden, solange sie für das zu wartende System von VdS anerkannt sind und über die spezifischen Ersatzteile und Daten der jeweiligen Anlage verfügen. Die Fachfirmen führen jährliche Wartungen der Löschanlagen durch, reinigen alle fünf Jahre die Druckluftwasserbehälter und erneuern den Korrosionsschutz. Die Wartungsfirmen sollten in Notfällen sofort erreichbar sein, denn bei Störungen von Löschanlagen müssen die Reparaturarbeiten innerhalb von zwölf Stunden nach Meldung beginnen. Viele Unternehmen bieten einen 24-Stunden-Notdienst und haben Mitarbeiter an verschiedenen Standorten. Die anerkannten Errichterfirmen bringen die Standard-Ersatzteile gleich mit und sind zudem berechtigt, diese in die Anlagen einzubauen. So garantieren sie schnelle Hilfe rund um die Uhr.
Die Beauftragung nicht zertifizierter Instandhaltungsfirmen hingegen birgt für den Betreiber erhebliche Risiken. Diese Unternehmen sind nicht umfassend mit dem Anlagentyp vertraut und haben auch keinen direkten Zugang zu den Ersatzteilen. Und vor allem: Der Betreiber selbst übernimmt die Verantwortung, wenn die Anlage im Brandfall versagt. Im schlimmsten Fall muss er für den Schaden selbst haften. Vorbildlicher Brandschutz zahlt sich hingegen in jeder Hinsicht aus – zum Schutz von Mensch und Anlage und auch finanziell bei der Feuerversicherung durch eine Prämienreduzierung, wenn das Unternehmen allen Pflichten umfassend gerecht wird. Eine regelmäßige Wartung zahlt sich indes auch für den Betreiber aus: Teure Reparaturen und Schäden wie beispielsweise am Löschmittel von Schaumlöschanlagen durch defekte Armaturen werden so verhindert. Planer, Betreiber und Errichter finden unter www.bvfa.de im Brandschutz Spezial [6], Brandschutz Kompakt [7] und dem Positionspapier des bvfa [3] zahlreiche weiterführende Informationen.

Literatur:
[1]    BRE-Report 204505: Effectiveness of sprinklers in residential premises, Building Research Establishment Group (2004)
[2]    NFPA Report: U.S. Experience with Sprinklers, National Fire Protection Association (June 2013)
[3]    Prof. Dr. Notthoff, M., Vogel J. in: bvfa-Positionspapier „Instandhaltung und Betrieb von Feuerlöschanlagen“, S. 2, bvfa (2014)
[4]    Grundsatzurteil des Oberverwaltungsgerichts Münster, Aktenzeichen 10 A 363/86 vom 11.12.1987
[5]    VDMA 24186-7: Leistungsprogramm für die Wartung von technischen Anlagen und Ausrüstungen in Gebäuden – Teil 7: Brandschutztechnische Geräte und Anlagen, VDMA (2002)
[6]    Brandschutz Spezial: Feuerlöschanlagen, S. 62,
bvfa (2014)
[7]    Brandschutz Kompakt Nr. 44: Wartung und Instandhaltung von stationären Löschanlagen, bvfa (2011)

Autor: Dr. Wolfram Krause, Geschäftsführer bvfa – Bundesverband Technischer Brandschutz e.?V., Würzburg

Bilder: bvfa

www.bvfa.de

Für jede Herausforderung eine Lösung

Stationäre Löschanlagen sind flexibel einsetzbar und bieten durch unterschiedliche Anlagentypen und Löschmittel Lösungen für die unterschiedlichsten Anwendungsbereiche. Häufig eingesetzt werden Wasserlöschanlagen. Eine vollständige Auflistung der gängigen Löschanlagen findet sich im bvfa-Brandschutz Spezial [7], in der IKZ-HAUSTECHNIK 22/2013 und im IKZ-FACHPLANER Mai 2014.

Sprinkleranlagen

Zu den wichtigsten Bestandteilen einer Sprinkleranlage gehören neben den Sprinklern ein wassergefülltes Rohrnetz und eine Wasserversorgung. Die Sprinkler werden in regelmäßigen Abständen in den zu schützenden Räumen installiert, meist an der Decke. Sprinkler sind Löschdüsen, die über ein temperaturempfindliches Element verschlossen gehalten werden. Jeder einzelne Sprinkler kann einen Temperaturanstieg im Raum detektieren und im Falle eines Brandes unabhängig von den übrigen auslösen. Weil nur die Sprinkler Wasser versprühen, die sich in unmittelbarer Nähe des Feuers befinden, spricht man auch vom Prinzip des selektiven Löschens. Anwendungsbereiche: Öffentliche Gebäude, Hochhäuser, Büro- und Verwaltungsgebäude, Verkaufsstätten, Industrieanlagen, Tiefgaragen, Krankenhäuser und Seniorenheime, Hotels, Messehallen, Kongress- und Konferenzzentren, Lagerräume, Hochregallager, Fertigungshallen, Museen.

Sprühwasser-Löschanlagen

Sprühwasser-Löschanlagen werden hydraulisch, pneumatisch oder elektrisch ausgelöst und verteilen über offene Düsen Löschwasser im gesamten Schutzbereich. So bekämpfen sie Brände zuverlässig, selbst wenn mit einer besonders schnellen Brandausbreitung zu rechnen ist. Zur Verbesserung der Brandbekämpfung kann dem Löschwasser ein filmbildendes Schaummittel zugemischt werden. Sprühwasser-Löschanlagen werden auch installiert, um mittels Wasserschleier ein Übergreifen des Brandes auf benachbarte Bereiche zu verhindern oder durch Berieselung besonders gefährdete Einrichtungen zu kühlen. Anwendungsbereiche: Kraftwerke, Ersatzbrennstoff-Anlagen (EBS-Anlagen), Raffinerien, Tanklager, Transformatoren, Gebäudefassaden, Kabelkanäle, Recyclingbetriebe, Müllverbrennungsanlagen, Lackieranlagen, Theater, Bergbau, Flughäfen, Förderbänder, Füll- und Entladestationen.

Wassernebel-Löschanlagen

Wassernebelsysteme können als Hoch- und Niederdruckanlagen ausgeführt werden und bieten für viele Anwendungsfälle einen wirkungsvollen Brandschutz mit geringem Löschwassereinsatz. Über spezielle Düsen wird das Löschwasser fein vernebelt und die Gesamt­oberfläche des Löschwassers durch das feine Tropfenspektrum vervielfacht. Der Wassernebel nimmt die Brandwärme besonders gut auf, Brandherd und Umgebung werden sofort wirksam gekühlt. Durch das Verdampfen des Löschwassers im Feuer wird zusätzlich eine große Wärmemenge gebunden und gleichzeitig behindert der entstehende Wasserdampf die Sauerstoffzufuhr zum Brandherd. Anwendungsbereiche: Transformatoren, Lager- und Produktionsstätten mit brennbaren Flüssigkeiten, Gasturbinen, Maschinenräume, Kabelkanäle, Lackieranlagen, Motorenprüfstände, Pressen, offene Maschinen und Beizbecken, Parkgaragen, Office-Bereiche, Kirchen und andere historische Gebäude, Verkaufs-, Lager- und Technikbereiche.

 

 

Betreiberpflichten

Der Betreiber muss u.a. folgende Inspektionen an den stationären Löschanlagen durchführen (ausführliche Auflistung in VdS 2091 und 2893):

Tägliche Sichtkontrollen

Z.B. Sichtprüfung aller Anlagenanzeigen.

Wöchentliche Kontrollen

Z.B. Probealarm an jeder Ventilstation, Überprüfung des Löschgasvorrats bei CO2-Löschanlagen.

Monatliche Kontrollen

Z.B. Funktionsbereitschaft der Pumpen und ihrer Antriebe, Prüfung der Ölstände von Pumpen und Dieselmotoren, Funktionskontrolle der Zumischeinrichtung, Prüfung von Brandschutztüren und -klappen bei CO2-Löschanlagen.

Halbjährliche Kontrollen

Überprüfung der Schaummittelbehälter.

Jährliche Kontrollen

Z.B. Qualitätsprüfung des Schaummittels durch dessen Hersteller (bei Schaumlöschanlagen) und durch eine ausgebildete Fachkraft (bei Sprinkleranlagen mit Zumischung von Schaummitteln), Funktionsprobe der Zumischeinrichtung.

Alle fünf Jahre

Prüfung der verschiedenen Wasserbehälter.

 


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