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Auftrieb für Lüftung mit Wärmerückgewinnung

Christian Bolsmann, Vorsitzender Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW), Berlin, und Geschäftsführer getAir GmbH, Mönchengladbach. Bild: VfW

 

Der Anfang ist geschafft! Sowohl im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) als auch in der Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) finden sich erstmals Regelungen, die den Wert der Wohnungslüftung mit Wärmerückgewinnung (WRG) anerkennen, dieser Schlüsseltechnologie der Wärmewende, die so wichtig ist für Klima- und Gesundheitsschutz im Gebäudebereich sowie zur Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie (EPBD).

Im § 43 GModG wurde ein neuer Absatz 4 hinzugefügt. Darin heißt es sinngemäß: Die zwischen 1.1.2029 und 31.12.2034 für neue Heizungen geltenden Biotreppenstufen in Höhe von 10 bzw. 15 % können durch die Installation einer Lüftung mit WRG erfüllt werden. Und seit 21.7.2026 integriert die BEG-Richtlinie für Wohngebäude die Anforderung einer Wohnraumlüftung mit WRG in die Vorgaben für den Effizienzhaustandard 40 EE sowie in alle Klassen des Standards für Nachhaltigkeit (NH).

Seit Jahren stehen wir im engen Dialog mit der Politik und haben viel für die nun erfolgte Anerkennung gearbeitet, z. B. durch ständige Wiederholung folgender, jeweils durch vom VfW beauftragte Studien belegte Informationen:

  • WRG ermöglicht bis zu 69 % Einsparung von Energie und CO2 gegenüber reiner Fensterlüftung im Neubau und bis zu 19 % Einsparung im Bestand (jedoch mit absolut wesentlich höherem Einsparpotenzial als im Neubau).
  • Die Leistungszahl auch für WRG ist von der Politik anerkannt, ausgelöst durch die VfW-COP-Äquivalenzstudie des Instituts für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) Dresden.
  • Das Wissen um die Netzdienlichkeit der Technologie, vor allem zur Unterstützung von Wärmepumpe, Wärme- und Stromnetzen verbreitet sich weiter.
  • Unabdingbar ist die Lüftung mit WRG bei den heutigen gut gedämmten und dichten Wohngebäuden, um die Energieeffizienz des Gebäudes in Neubau und Sanierung und den Gesundheitsschutz der Bewohnenden sicherzustellen.

 

Gerade zur Realisierung des letztgenannten Aspektes fehlt im GModG aber immer noch die Umsetzung der Anforderungen der EPBD an die Innenraumluft- bzw. Raumklimaqualität, z.B. durch die Forderung eines hygienischen nutzerunabhängigen Mindestluftwechsels. Während die Bundesregierung bei diesem Thema von der angeblichen 1:1-Umsetzung durch das GModG noch sehr weit entfernt ist, lässt sich die Integration der Lüftung mit WRG in den EH 40 EE- und NH-Standard mit viel Wohlwollen als erste Teil-umsetzung der EPBD für Innenraumluftqualität begreifen.

Es bleibt daher noch viel zu tun, um aus diesem neuen Auftrieb eine weitertragende Dynamik für die Wohnungslüftung mit WRG zu machen. Wir werden weiterhin unseren Teil dazu beitragen.

Christian Bolsmann, Vorsitzender Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. (VfW), Berlin, und Geschäftsführer getAir GmbH, Mönchengladbach

 


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