EU-Richtlinie EmpCo: Risiko, aber auch Chance
Die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werden Ende September deutlich verschärft. Wie sich die neuen Vorgaben als Katalysator in Marketing und Vertrieb nutzen lassen
Ab 27. September dieses Jahres dürfen vage Umweltaussagen von Unternehmen – wie „unser Produkt ist nachhaltig“ oder „recyclingfähig“ – nicht mehr verwendet werden. Erforderlich sind spezifizierte oder kontextuali sierte Aussagen, die im Streitfall nachgewiesen werden müssen. Es gibt keine Übergangsfristen und keine Verbrauchsfristen für Marketing- und Vertriebsunterlagen. Bild: IKZ KI generiert
Ab 27. September 2026 dürfen vage Umweltaussagen von Unternehmen – wie „unser Produkt ist nachhaltig“ oder „recyclingfähig“ – nicht mehr verwendet werden. Erforderlich sind belastbare Informationen zur Behauptung. Es gibt keine Übergangsfristen und keine Verbrauchsfristen für Marketing- und Vertriebsunterlagen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo). In Deutschland wurden deren Inhalte in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert...
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