Werbung

EU-Richtlinie EmpCo: Risiko, aber auch Chance

Die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen werden Ende September deutlich verschärft. Wie sich die neuen Vorgaben als Katalysator in Marketing und Vertrieb nutzen lassen

Ab 27. September dieses Jahres dürfen vage Umweltaussagen von Unternehmen – wie „unser Produkt ist nachhaltig“ oder „recyclingfähig“ – nicht mehr verwendet werden. Erforderlich sind spezifizierte oder kontextuali sierte Aussagen, die im Streitfall nachgewiesen werden müssen. Es gibt keine Übergangsfristen und keine Verbrauchsfristen für Marketing- und Vertriebsunterlagen. Bild: IKZ KI generiert

 

Ab 27. September 2026 dürfen vage Umweltaussagen von Unternehmen – wie „unser Produkt ist nachhaltig“ oder „recyclingfähig“ – nicht mehr verwendet werden. Erforderlich sind belastbare Informationen zur Behauptung. Es gibt keine Übergangsfristen und keine Verbrauchsfristen für Marketing- und Vertriebsunterlagen. Hintergrund ist die EU-Richtlinie „Empowering Consumers for the Green Transition“ (EmpCo). In Deutschland wurden deren Inhalte in das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) integriert...

Artikel weiterlesen auf IKZ-select

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: