Werbung

Eine halbe Mio. Euro für Trinkwasser

Ein realitätsferner Wasserverbrauch in einem leerstehenden Einfamilienhaus führte zu einer unglaublichen Rechnungsaufforderung seitens des Wasserversorgungsunternehmens – nun muss das Gericht entscheiden

In einem leerstehenden Einfamilienhaus hat ein Wasserzähler nach einer Verwendungsdauer von rund zwei Jahren einen Verbrauch von 99 998 m3 angezeigt. (Bild: Hofmann)

Wird das Wasservolumen gleichmäßig auf die Zeitspanne verteilt, erhält man eine Strömungsbelastung von 153 m3/d, entsprechend 6,4 m3/h. Dieser Wasserverbrauch entspricht dem Tagesverbrauch von ca. 1 200 Personen. (Bild: Hofmann)

Tabelle 1: Dokumentierte Zählerstände im Objekt. (Bild: Hofmann)

 

In einem leerstehenden Einfamilienhaus zeigte ein Wasserzähler nach einer Einsatzdauer von 717 Tagen einen Verbrauch von 99 998 m3 an. Weil der Wasserzähler die Befundprüfung in einer staatlich anerkannten Prüfstelle bestand, fordert das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) von seiner inzwischen 88-jährigen Kundin einen Rechnungsbetrag von 487 554,54 Euro. Nachfolgend wird der Ablauf des aufsehenerregenden Vorgangs im Detail dargestellt.

Am 19. 09. 2022 wurde im Wohngebäude ein Wasserzähler der Größe Q3 4 in der Bauart Flügelradzähler (Nassläufer) installiert. Das Gerät wandelt die Messdaten mithilfe eines mechanischen Schaltgetriebes (Rollenzählwerk) in ablesbare Zählerstände um. Am 22. 05. 2024 las die damals 86-jährige Kundin einen Zählerstand von 93 343 m3 ab und teilte diesen dem WVU mit. Offensichtlich war diese Ablesung nicht plausibel. Das WVU fragte nach, woraufhin die Kundin wenige Tage später denselben Zählerstand erneut ablas und mitteilte. Das WVU akzeptierte diese Angabe.

Wasserverbrauch umgerechnet 6,4 m3/h

Um den Verbrauch einordnen zu können, folgende Rechnung: Wird dieses Wasservolumen gleichmäßig auf den Zeitraum von 611 Tagen (19. 09. 2022 bis 22. 05. 2024) verteilt, ergibt sich eine Strömungsbelastung von 153 m3/Tag beziehungsweise 6,4 m3/h. Dieser Wasserverbrauch entspricht dem Tagesbedarf von etwa 1200 Personen in Wohngebäuden, wie die Grafik veranschaulicht.

Dazu kommt: Der ständige Volumenstrom von 6,4 m3/h liegt um fast 30 % über dem zulässigen Überlastdurchfluss eines Wasserzählers der Größe Q3 = 4 m3/h. Der berechnete [1] häufigste Volumenstrom (siehe Grafik) von ca. 8 m3/h liegt sogar um 60 % über Q4. Nach dem DVGW-Regelwerk W 406 bezeichnet Q4 den höchsten Durchfluss, bei dem ein Wasserzähler kurzzeitig innerhalb der zulässigen Fehlergrenzen arbeiten muss. „Kurzzeitig“ bedeutet dabei insgesamt höchstens 100 Stunden während der gesamten Lebensdauer des Wasserzählers. Das WVU hätte daher unverzüglich den Zählerstand überprüfen, die Ursache der hohen Verbrauchsanzeige ermitteln oder einen größeren Wasserzähler installieren müssen. Keine dieser Maßnahmen wurde durchgeführt.

Weitere Entwicklung des Vorgangs

Erst am 05. 09. 2024 kontrollierte das WVU den Zählerstand und dokumentierte eine Verbrauchsanzeige von 99 998 m3. Am 11. 09. 2024 wurde der Wasserzähler bei unverändertem Zählerstand ausgebaut und eine Befundprüfung bei der staatlich anerkannten Prüfstelle WBW 7 veranlasst. Anschließend wurde erneut ein Wasserzähler der Größe Q3 4 eingebaut. Der Vorgang wurde außerdem der zuständigen Eichbehörde gemeldet, die mitteilte, dass sie sich mit dem WVU „im Austausch befindet“.

Nachdem der Wasserzähler die Befundprüfung bestanden hatte, erhielt die Kundin am 11. 10. 2024 drei Rechnungen über insgesamt 487 554,54 Euro. Diese betreffen die Lieferung von 99 998 m3 Trinkwasser sowie die entsprechende Abwasser entsorgung.

Zur Bestätigung der angeblichen Wasserlieferung beauftragte das WVU einen Sachverständigen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik sowie Dachdecker- und Klempnerarbeiten mit der Begutachtung des Vorgangs. Am 18. 02. 2025 fand eine Ortsbesichtigung statt, an der neben dem Sachverständigen zwei Mitarbeiter des technischen Bereichs des WVU teilnahmen. Der Zählerstand des am 11. 09. 2024 installierten Ultraschall-Zählers wurde mit 954 l dokumentiert.

Es sei an dieser Stelle angemerkt: Das Haus war immer noch unbewohnt.

Das Privatgutachten des Sachverständigen vom 10. 03. 2025 enthält kein konkretes Ergebnis. Dennoch wird es vom WVU als Nachweis für die Lieferung von 99 998 m3 Trinkwasser herangezogen. Tabelle 1 fasst die dokumentierten Zählerstände zusammen.

Mit Einschreiben vom 31. 03. 2025 teilte der Geschäftsführer des WVU der inzwischen 87-jährigen Kundin unter Hinweis auf das Gutachten mit, dass sowohl die Forderung der Stadtwerke als auch der Schmutzwasserbescheid dem Grunde und der Höhe nach berechtigt seien. Nach den Widersprüchen gegen die Abwasserbescheide stellte das Tiefbauamt der Stadtverwaltung, Bereich Stadtentwässerung, der Verbraucherin am 02. 09. 2025 einen Widerspruchsbescheid zu. Gegen diesen Bescheid ist derzeit eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart anhängig. Der Ausgang des Verfahrens ist offen.

Wie kam die Anzeige von 99 998 m3 zustande?

Da ein Wasseraustritt von 99 998 m3 praktisch ausgeschlossen erscheint, sofern nicht sämtliche Entnahmestellen über nahezu zwei Jahre gleichzeitig geöffnet gewesen wären, ist nach Auffassung des Verfassers zu klären, wie dieser Zählerstand zustande gekommen sein kann.

Nach Angaben der Tochter der Kundin lebt ihre Mutter bereits seit 2021 in ihrer Eigentumswohnung in derselben Stadt. Das Haus wurde lediglich einmal wöchentlich zum Leeren des Briefkastens aufgesucht. Das Gebäude steht somit seit 2021 leer. Der Wasseranschluss ist abgesperrt; Wasser wurde nach diesen Angaben nicht entnommen. Aus dem am 18. 02. 2025 dokumentierten Zählerstand des Ultraschall-Zählers ergibt sich nach Auffassung des Verfassers, dass die Hauptabsperrung undicht ist. Da auf vorliegenden Fotos kein Rückflussverhinderer zu erkennen und offenbar nicht vorhanden ist und die Hauptabsperrung nicht vollständig dicht schließt, sind Pendelströmungen in der Hausanschlussleitung im leerstehenden Gebäude nicht auszuschließen [2].

Bei Pendelströmungen unterscheiden sich Vor- und Rückströmungen in ihrer Stärke und beeinflussen dadurch die Anzeige des Wasserzählers. Aufgrund des bekannten Netzdrucks von 7 bar am Hausanschluss kann kontinuierlich Trinkwasser durch den Wasserzähler strömen, ohne registriert zu werden, sofern der Durchfluss unterhalb des Anlaufdurchflusses des verwendeten Flügelradzählers von 3 bis 5 l/h liegt. Der Anlaufdurchfluss bezeichnet den Durchfluss, bei dem sich das Flügelrad gerade zu drehen beginnt.

Unter der Annahme eines Durchflusses von 5 l/h könnten innerhalb von 717 Tagen rund 86 m3 Wasser unregistriert durch den Wasserzähler geflossen und bei höheren Durchflüssen infolge von Sogwirkungen teilweise wieder zurückgeflossen sein. Bei spontanen Druckabfällen im Netz können Rückströmungen auft reten, die oberhalb des Anlaufdurchflusses liegen und Rückwärtszählungen verursachen. Eine Rückwärtszählung durch Pendelströmungen von 00 000 – 2 auf 99 998 – entsprechend einem Volumen von 2 m3 – sind mutmaßlich aufgetreten. Dies dürfte in diesem Fall die einzig mögliche und plausible Erklärung für die außergewöhnlich hohe Verbrauchsanzeige sein.

Schlussbemerkung

In der Vergangenheit wurde bei einer bestandenen Befundprüfung überwiegend zu Ungunsten der Verbraucher geurteilt. In diesem Fall besteht zumindest eine berechtigte Hoffnung, dass die Forderung seitens des Wasserversorgers und der Stadtwerke für die Entsorgung des Abwassers erlassen wird. Der Fall zeigt aber auch, wie wichtig eine regelmäßige Ablesung und Dokumentation des Trinkwasserzählers ist, um bei Unregelmäßigkeiten proaktiv handeln zu können.

Autor: Dipl.-Ing. Georg Hofmann

www.wasser-k.de

Literatur:

[1] G. Hofmann: „Mathematisches Modell Trinkwasserbedarf“, gwf Wasser/Abwasser 02/2013, Deutscher Industrie Verlag München

[2] BMAG Meter: Das Rätsel des sich drehenden Wasserzählers, aber ohne Leckage gelöst www.bmagmeter.com/de/das-geheimnisdes-sich-drehenden-wasserzahlers-aberkein-leck-wird-geluftet/

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: