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Praxisfragen der Gebäudetechnik

In unserer Serie zu Praxisfragen aus dem SHK-Handwerk widmen wir uns diesmal dem Thema: Benötigen Abwasserleitungen unter Putz eine Dämmung?

Bild: ChatGPT – Nick Ryder

 

In der Praxis taucht immer wieder die Frage auf, ob Abwasserleitungen, die unter Putz verlegt sind und kein Regenwasser führen, überhaupt gedämmt werden müssen. Insbesondere im Kontext moderner, schalloptimierter Rohrsysteme wird häufig argumentiert, dass eine zusätzliche Dämmung überflüssig sei. Stattdessen wird vorgeschlagen, den Installationsschacht vollständig zu vermörteln, um eine bessere Schalldämmung zu erzielen. Doch hält diese Argumentation einer fachlichen und rechtlichen Prüfung stand? Wir haben dazu den Hersteller Geberit befragt.

Peter Reichert, Leiter Competence Center Haustechnik, Geberit Vertriebs GmbH, beantwortet die Frage so: „Grundsätzlich gilt: Abwasserleitungen, die im Nassbau direkten Kontakt zum Baukörper haben – also „unter Putz“ verlegt bzw. „vermörtelt“ werden sollen – müssen gedämmt werden. Diese Forderung ergibt sich nicht nur aus bauphysikalischen Überlegungen, sondern auch aus normativen Anforderungen an den Schallschutz und die Dauerhaftigkeit von Baukonstruktionen. Die Dämmung erfüllt dabei zwei zentrale Funktionen:

1. Reduzierung von Körperschallübertragung: Abwasserleitungen erzeugen durch Strömungsvorgänge Schwingungen, die bei direktem Kontakt zum Baukörper als Körperschall in das Bauwerk eingeleitet werden. Ohne Entkopplung überträgt sich dieser Schall direkt in das Mauerwerk und kann in benachbarten Räumen als störender Installationsschall wahrgenommen werden.

Eine elastische Dämmung wirkt hier wie eine mechanische Feder im sogenannten Masse-Feder-System. Sie entkoppelt das Rohrsystem vom Baukörper und vermindert somit die Körperschalleinleitung.

Entscheidend ist dabei weniger die Dicke der Dämmung als vielmehr deren Materialeigenschaften. Eine dünne, aber elastische Schlauchdämmung kann ausreichend sein, solange sie die notwendige Entkopplung vom Baukörper gewährleistet. Starre Einbettungen – etwa durch vollständiges Vermörteln – erfüllen diese Funktion hingegen nicht und sind kontraproduktiv.

2. Aufnahme thermischer Längenausdehnungen: Abwasserleitungen unterliegen temperaturbedingten Längenänderungen. Moderne Kunststoffrohrsysteme dehnen sich zudem stärker aus als die alten Gussrohre aus früheren Zeiten. Werden sie starr in Mörtel eingebettet, können Spannungen entstehen, die zu Rissbildungen im Putz oder Mauerwerk führen. Eine flexible Dämmung gleicht diese Bewegungen aus und schützt so die Bausubstanz.

Trockenbau erfordert differenzierte Betrachtung

Anders stellt sich die Situation in Trockenbau-Installationsschächten dar. Hier spielen neben dem Körperschall auch Luftschallanteile eine Rolle. Abhängig von den Anforderungen können zusätzliche Maßnahmen erforderlich sein, etwa schwere Dämmstoffe zur Reduzierung der Schallabstrahlung. Pauschale Aussagen sind in diesem Zusammenhang jedoch nicht zielführend. Jede Einbausituation muss individuell bewertet werden, um die geeigneten Schallschutzmaßnahmen festzulegen. Eine Rücksprache mit dem TGA-Planer oder dem Hersteller des Vorwandsystems kann insbesondere bei schalltechnisch anspruchsvollen Bauvorhaben sinnvoll sein, um eine bestmögliche Lösung zu erreichen.“

Fazit der Redaktion: Dämmung ist kein „Kann“, sondern „Muss“

Die Annahme, dass moderne Rohrsysteme oder ein vollständiges Vermörteln die Dämmung ersetzen können, ist fachlich nicht haltbar. Sowohl aus schalltechnischer als auch aus konstruktiver Sicht ist eine Dämmung von unter Putz verlegten Abwasserleitungen zwingend erforderlich. Wer hier darauf verzichtet, riskiert nicht nur Komforteinbußen durch erhöhte Geräuschübertragung, sondern auch langfristige Bauschäden – und bewegt sich zudem außerhalb der anerkannten Regeln der Technik.

 


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