Keine anerkannte Instandsetzungsmaßnahme
Innenbeschichtungen von Trinkwasserleitungen erfüllen weder die Anforderungen der TrinkwV noch die allgemein anerkannten Regeln der Technik. Der Beitrag ordnet die materialtechnischen, hygienischen und regelwerksbezogenen Risiken ein
Der Gebäudebestand in Deutschland ist in die Jahre gekommen. Viele Installationen bestehen heute noch aus schmelztauchverzinkten Eisenwerkstoffen, in denen die korrosionsschützende Wirkung der Verzinkung – insbesondere in Warmwasser- und Zirkulationsleitungen – längst abgetragen ist, so dass sich im Inneren der Leitungen Ablagerungen und Korrosion bis zum Wanddurchbruch bilden. Nutzer bemerken diesen Umstand in der Regel durch bräunliche Verfärbungen des Trinkwassers an den Entnahmestellen oder durch Schmutz und Partikel in Strahlreglern. Die Innensanierung von Rohrleitungen mit einer Beschichtung aus organischen Reaktivharzen wirbt hier mit geringem Aufwand und Kosten. Warum diese Maßnahme keine Alternative sein kann und welche Risiken bestehen, das beleuchtet Trinkwasserexperte Arnd Bürschgens im Gastbeitrag.
In älteren Wohngebäuden gelten überalterte Rohrleitungen häufig als Ursache für Qualitätsverluste wie Braunfärbungen oder Trübungen (insbesondere nach Stagnationszeiten) im Trinkwasser. Besonders verzinkte Rohrleitungen, die schon seit dem Jahr 2006 normativ als „für Warmwasserinstallationen nicht mehr geeignet“ angesehen werden, spielen dabei eine Rolle. In den 1960er- und 1970er-Jahren wurden Trinkwasserleitungen zudem oftüberdimensioniert, was heute zu niedrigen Strömungsgeschwindigkeiten in den Systemen führt. Dadurch können sich Ablagerungen aus Sand, Schwebstoffen, Kalk oder Eisenpartikel in den Leitungen bilden, die zu Querschnittverengungen führen, Armaturen schädigen und die Bildung von Biofilm fördern – ein idealer Nährboden für Bakterien wie coliforme Keime, Pseudomonas oder auch Legionellen.
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