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Gestörte Bauabläufe erkennen und richtig handeln

Behinderungsanzeige schützt vor Fristenüberschreitung

Die Auftraggeberin ordnet kurzentschlossen eine geänderte Leistung an. Falls sich Verzögerungen im Bauablauf mit entsprechenden Kosten abzeichnen, kann sich für den SHK-Betrieb die vorsorgliche Behinderungsanzeige empfehlen. (AdobeStock-Anna Kosolapova)

 

Störungen im Bauablauf können in jeder Bauphase vorkommen. Mehraufwand und zusätzliche Kosten sind meist die Folge. Vieles verbuchen ausführende Handwerksbetriebe unter „Mund abputzen, weitermachen“, aber manchmal sind die Auswirkungen gravierend. Dann sind Fachbetriebe gut beraten, ihre rechtlichen Ansprüche präventiv zu sichern, um für eventuelle juristische Auseinandersetzungen vorbereitet zu sein.

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