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Zusätzliche Mitarbeiter-Freizeit – Steuer­mindernde Rückstellungsbildung möglich

Betriebe, die ihren Mitarbeitern zusätzliche freie Arbeitstage in Form von Altersfreizeit gewähren, können hierfür eine steuermindernde Rückstellung bilden. Die Beschäftigten treten quasi mit ihrer Arbeitskraft in Vorleistung, die Gegenleistung wird vom Betrieb demgegenüber erst in der Zukunft erbracht. 

 

Damit ist die Verpflichtung des Betriebs zur Gewährung zusätzlicher freier Arbeitstage bereits vor dem Eintritt in die Arbeitsfreistellung entstanden und wirtschaftlich verursacht. Dem steht auch nicht entgegen, dass die Zusage an die vergangene Dienstzeit und an die zukünftige Betriebstreue der einzelnen Beschäftigten gebunden ist (Quelle: Finanzgericht Köln, Az.: 12 K 2486/20; Revision-Az.: beim Bundesfinanzhof: IV R 22/22).

 


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