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Immobilienerwerb – Art des Wertermittlungsverfahrens ­abhängig vom Einzelfall

Ist für die Anschaffung eines Immobilienobjekts ein Gesamtkaufpreis gezahlt worden, ist der Kaufpreis zur Ermittlung der Bemessungsgrangezogen werden. 

 

Welches Verfahren anzuwenden ist, ist nach den tatsächlichen Gegebenheiten des jeweiligen Einzelfalls zu entscheiden. Die Wahl der Ermittlungsmethode entzieht sich einer Verallgemeinerung; ein Vorrang bestimmter Wertermittlungsverfahren für bestimmte Gebäudearten besteht nicht (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: IX R 12/21).

 


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