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Doppelte Haushaltsführung – Werbungs­kosten­abzug für Kfz-Kosten entfällt

Gehaltsextras stehen hoch im Kurs. An oberster Stelle stehen Dienstwagen. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, scheidet ein Werbungskostenabzug jedoch aus. Das gilt auch für den Fall, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VI R 35/20).

 


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