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Doppelte Haushaltsführung – Werbungskostenabzug für Kfz-Kosten entfällt
Gehaltsextras stehen hoch im Kurs. An oberster Stelle stehen Dienstwagen.
Nutzt der Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, scheidet ein Werbungskostenabzug jedoch aus. Das gilt auch für den Fall, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat (Quelle: Bundesfinanzhof, Az.: VI R 35/20).
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