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Künstlersozialversicherung – Keine Abgabe bei einmaligem Auftrag

Jeder Unternehmer/jedes Unternehmen, der/die in einem Kalenderjahr Künstler oder Publizisten beauftragen, unterliegen der Verpflichtung zur Künstlersozialabgabe. 

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Diese beträgt 5,0% ab 2023. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn die sog. Geringfügigkeitsgrenze bei einem einmaligen Auftrag im Wert von 450 Euro im Kalenderjahr nicht überschritten wird (Quelle: Bundessozialgericht, Az.: B 3 KS 3/21 R).

 


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