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Datenschutz-Grundverordnung – Auskunfts­ansprüche nicht immer umfassend

Die „Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen (IZA)“ erfasst alle sachdienlichen Informationen, die für die Tätigkeit der Steuerverwaltungen von Bund und Ländern von Bedeutung sein können. 

 

Dazu zählen u.a. Informationen über juristische Personen im Ausland, insbesondere auch ausländische Briefkastengesellschaften (Domizil-, Sitz-, Offshore-Gesellschaften). Aber selbst für im Ausland registrierte Gesellschaften besteht kein Anspruch auf Auskunft über die bei der IZA gespeicherten Daten (Quelle: Bundesfinanzhof, II R 43/19).

 


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