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Dichtheitsprüfung von Schmutz- und Regenwasserleitungen in Gebäuden

In bestimmten Fällen fordert ein Auftraggeber diese Leistung. Nun gibt es ein Papier, das die drei Verfahren Sicht-, Luft-, Wasserprüfung genau beschreibt

Bild 1: Verifizierung der Prüfverfahren in einem Prüfstand bei Geberit. Bild: Geberit

Bild 2: Prüfverfahren mit Luft – Aufbringen des Prüfdrucks über die Verschlusskappe einer Reinigungsöffnung. Bild: Geberit

Bild 3: Prüfverfahren mit Luft: Nach Sicherstellung stabiler Prüfbedingungen muss der Prüfdruck von 50 hPa über 30 Minuten gehalten werden. Bild: Geberit

Bild 4: Prüfverfahren mit Wasser – Füllen und Aufbringen des Prüfdrucks über die Verschlusskappe einer Reinigungsöffnung. Bild: Geberit

 

Für erdverlegte Schmutzwasserleitungen sind Dichtheitsprüfungen obligatorisch. Diese Forderung lässt sich aus den Bestimmungen im Wasserhaushaltsgesetz zur Reinhaltung des Grundwassers ableiten. Für Schmutz- und Regenwasserleitungen in Gebäuden sind grundsätzlich keine Dichtheitsprüfungen erforderlich, können jedoch in besonderen Fällen vom Auftraggeber gefordert sein.

Ein Einleiten von Abwasser über undichte Rohrleitungen in den Untergrund und das Grundwasser ist nach § 48 WHG (Wasserhaushaltsgesetz) nicht statthaft, wenn von einer nachteiligen Veränderung der Grundwassereigenschaften auszugehen ist. Erdverlegte Abwasserleitungen müssen deshalb grundsätzlich dicht sein. Die regelmäßigen Dichtheitsprüfungen erfolgen entweder mit Wasser oder Luft. Als normative Grundlagen gelten DIN EN 1610 [1] und DIN 1986-30 [2]. Dabei sind in DIN 1986-30 die wiederkehrenden Prüfungen von in Betrieb befindlichen Entwässerungsanlagen geregelt, während DIN EN 1610 für neu errichtete Anlagen gilt. Die darin enthaltenen Vorgaben bezüglich der Dichtheitsprüfung fokussieren ausschließlich die Grundleitungen außerhalb des Gebäudes.

In der Gebäudeinstallation gibt es keine normativen Vorgaben zu einer Dichtheitsprüfung von Schmutz- und Regenwasserleitungen. Dennoch kann sie in Einzelfällen vom Bauherrn gefordert und ausgeschrieben sein, beispielsweise bei Leitungsführungen durch Gebäude oder Räume mit besonders schützenswerten Gütern. Auch können Schadensversicherer im Rahmen der vertraglichen Ausgestaltung der Schadensversicherung diese Forderung erheben.

Um die normative Lücke zu schließen und klare Vorgaben für den Gebäudebereich zu beschreiben, hat der BTGA (Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung) im Jahr 2020 die BTGA-Regel 5.005 [3] erstellt. In Kooperation mit Herstellern, ausführenden Unternehmen und wissenschaftlicher Begleitung wurden Grundlagen zur Durchführung einer solchen Dichtheitsprüfung in Bezug auf Prüfdruck und Prüfzeit geschaffen. Dazu fanden umfangreiche Untersuchungen mittels speziell angefertigter Prüfstände statt.

Untersuchungen und neue Festlegungen

Aufgrund der Betriebsweise von innen liegenden Schmutz- und Regenwasserleitungen unterscheidet sich deren Dichtheitsprüfung grundsätzlich von der Dichtheitsprüfung bei Trinkwasser-Installationen oder geschlossenen Wasserkreisläufen. Mit Ausnahme von Unterdruck-Dachentwässerungssystemen werden Abwasseranlagen innerhalb von Gebäuden teilgefüllt nach dem Schwerkraftprinzip betrieben. Zudem besitzen sie häufig eine Vielzahl offener Leitungsenden zu den sanitären Einrichtungsgegenständen oder offene Übergänge zu Grundleitungen und Schacht- oder Kanalanlagen. Der größtmögliche Überdruck in einer Abwasseranlage entsteht nicht im regulären Betrieb, sondern durch Rückstau oder Verstopfung mit der Folge einer Vollfüllung der Leitungsanlage bis zum Erreichen einer Leitungsöffnung.

Bei der Erstellung der BTGA-Regel 5.005 wurde darauf geachtet, dass die Dichtheitsprüfung praxisgerecht und mit überschaubarem Aufwand durchgeführt werden kann. Durch die Wahl der Prüfverfahren wurde insbesondere berücksichtigt, dass der Aufwand nicht den Aufwand der Leitungsinstallation übersteigt. Die ausführenden Unternehmen sollten mit dem Verfahren eine klar kalkulierbare Leistungsposition erhalten.

Des Weiteren musste sichergestellt werden, dass das Verfahren für die heute vorwiegend installierten Stecksysteme angewendet werden kann und kein zusätzlicher Befestigungsaufwand für die Rohrleitungen entsteht. Die Anwendbarkeit und Aussagekraft der Prüfverfahren wurden in einem Prüfstand bei Geberit verifiziert (Bild 1).

In der BTGA Regel 5.005 werden drei Prüfverfahren unterschieden: 

  • Sichtprüfung,
  • Dichtheitsprüfung mit Luft und
  • Dichtheitsprüfung mit Wasser.  

Sichtprüfung

Die Sichtprüfung sollte insbesondere bei den Leitungsteilen durchgeführt werden, wo aufgrund einer Vielzahl von Leitungsöffnungen nur unter erhöhtem Aufwand eine Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser durchgeführt werden kann. Das ist beispielsweise bei Einzel- und Sammelanschlussleitungen der Fall. In wenig sensiblen Bereichen ist unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten (Verhältnismäßigkeit von Zeit- und Kostenaufwand) mit dem Auftraggeber abzustimmen, ob eine Sichtprüfung ausreichend ist. Im Rahmen der Sichtprüfung werden die system- oder herstellerspezifischen Verlege-, Befestigungs- und Rohrverbindungsvorgaben überprüft.

Dichtheitsprüfung mit Luft

Entgegen DIN 1986-30 sieht die BTGA-Regel 5.005 kein Prüfverfahren mit Unterdruck vor, da die heute in Steckverbindungen vorwiegend eingesetzten Lippendichtungen auf die Abdichtung gegen Überdruck konstruiert und optimiert sind. Der Prüfdruck wird unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten mit einer Wartezeit zum Temperaturausgleich über eine Pumpe oder einen Kompressor aufgebracht. Die Prüfabschnitte werden durch Rohrdichtkissen oder durch Verschlüsse an den Leitungsenden begrenzt. Bild 2 zeigt beispielhaft, wie der Prüfdruck über die Reinigungsöffnung einer Fallleitung aufgebracht werden kann. Für innen liegende Abwasserleitungen beträgt der Prüfdruck 50 hPa (= 5000 Pa = 0,01 bar). Die Prüfzeit von 30 Minuten beginnt nach Erreichen eines stabilen Prüfdrucks (Bild 3).

Der gewählte Prüfdruck von 50 hPa mag zu gering erscheinen und Fragen aufwerfen, zumal Abwasserleitungen nach DIN 1986-100 [4] einem inneren und einem äußeren Überdruck vom 10-fachen des Prüfdrucks (500 hPa) standhalten müssen. Die Festlegung des Prüfdrucks auf 50 hPa stammt aus den Erkenntnissen im Prüfstand. Im Prüfaufbau wurde festgestellt, dass ohne Änderung der allgemeinen Befestigungsregeln oder ohne zusätzliche Sicherung der Rohrverbindung (z. B. durch eine Haltekralle) der Prüfdruck auf 50 hPa begrenzt werden muss, da sonst die Gefahr des Auseinandergleitens von Komponenten oder des Verbiegens von Befes tigungselementen besteht. Gleichzeitig wurde festgestellt, dass dieser Prüfdruck völlig ausreicht, um eine fehlerhafte Rohrverbindung zu detektieren.

Dichtheitsprüfung mit Wasser

Bei der Dichtheitsprüfung mit Wasser handelt es sich um eine hydrostatische Prüfung, bei der die Rohrleitungen bis zu einer bestimmten Höhe mit Wasser gefüllt werden. Der maximale Druck der Wassersäule wirkt auf den tiefsten Punkt des Prüf abschnitts. Das entspricht der Situation einer Vollfüllung bei Rückstau. Bei der Auswahl der Prüfabschnitte müssen die Herstellervorgaben hinsichtlich der maximal zulässigen Druckbeaufschlagung der Bauteile eingehalten werden. Der Druckaufbau kann analog zur Dichtheitsprüfung mit Luft über die Verschlusskappe einer Reinigungsöffnung aufgebracht werden (Bild 4).

Erste Praxiserfahrungen

Seit Veröffentlichung der BTGA-Regel 5.005 wurde diese bereits bei mehreren Projekten geplant, ausgeschrieben, beauftragt und durchgeführt. Die befragten TGA-Fachplaner konnten aufgrund der ausführlichen Beschreibung und der beispielhaften Ausschreibungstexte im Anhang der Regel die Leistungsposition „Dichtheitsprüfung“ mühelos planen und ausschreiben.

Die ausführenden Unternehmen gaben ebenfalls positives Feedback: Die Leistungsposition kann gut kalkuliert und bepreist werden, die Vorgaben sind leicht umzusetzen und – der wichtigste Punkt – etwaige Undichtigkeiten werden frühzeitig erkannt.

Fazit und Ausblick

Festzuhalten ist der Grundsatz, dass innen liegende Schmutz- und Regenwasserleitungen nicht zwingend auf Dichtheit geprüft werden müssen. Eine Prüfung sollte nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen, wenn besonders sensible Bereiche einen erhöhten Schutz erfordern, beispielsweise in der Lebensmittelverarbeitung, in Archiven oder Serverräumen.

Insbesondere muss die Verhältnismäßigkeit von Zeit- und Kostenaufwand berücksichtigt werden. Nach gut einem Jahr Praxiserfahrung zeigt sich, dass die Dichtheitsprüfung nach BTGA-Regel 5.005 mit ihren Prüfkriterien sowohl in der Planung als auch in der Durchführung gut anwendbar ist und als verlässliches Verfahren bezeichnet werden kann.

 

Literatur:

[1] DIN EN 1610: Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen

[2] DIN 1986-30: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 30: Instandhaltung

[3] BTGA-Regel 5.005: Dichtheitsprüfung von Schmutz- und Regenwasserleitungen innerhalb von Gebäuden

[4] DIN 1986-100: Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke - Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056

 

Autor: Peter Reichert, Leiter Produktmanagement Rohrleitungssysteme, Geberit Vertriebs GmbH

 

www.geberit.de

 


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