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Bußgelder – Weitergabe von Fotos zur Fahrer­identifizierung gestattet

Pass- oder Personalausweisfotos dürfen weitergegeben werden: Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Bußgeldstelle das Lichtbild eines vermutlichen Fahrers zum Zweck der Fahreridentifizierung anfordert.

 

 Die Bestimmung steht im Einklang mit den Regelungen des Pass- bzw. Personalausweisgesetzes (Quelle: Oberlandesgericht Koblenz, Az.: 3 OWi 6 SsBs 258/20).

 


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