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SFN-Zuschläge – Pauschalzahlungen sind steuerpflichtig

Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit (SFN) ohne Einzelabrechnung sind nicht steuerfrei: Schließlich wurden die Zuschläge nicht für die tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt.

 

Vom Arbeitgeber vorgelegte Übersichten ergaben klar, dass die an die Arbeitnehmer tatsächlich geleisteten Zuschläge niedriger waren als die rechnerisch ermittelten Zuschläge. Der Differenzbetrag wurde als „nicht ausgeschöpfte Zuschläge“ gesondert ausgewiesen. Die Voraussetzungen des § 3b EStG indes waren damit nicht erfüllt. Erforderlich sind Einzelabrechnungen der geleisteten Stunden, eine bloße Kontrollrechnung reicht nicht aus. Zudem gab es keine Ausgleichszahlungen für die nicht ausgeschöpften Zuschläge (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 10 K 410/17 H (L).

 


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