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E-Bilanz – Elektronische Übermittlung kann unzumutbar sein

Die Erstellung und die Übermittlung einer Bilanz in elektronischer Form sind für Kleinstbetriebe wirtschaftlich unzumutbar, wenn hierdurch ein erheblicher finanzieller Aufwand verursacht wird.

Bild: Project Photos, Reinhard Eisele

 

Die Klage einer GmbH hatte Erfolg: Die Schaffung der technischen Möglichkeiten wäre nur mit einem nicht unerheblichen finanziellen Aufwand möglich gewesen. Dies gilt sowohl für die Beauftragung eines Steuerberaters als auch für die Anschaffung eines neuen Buchführungsprogramms zuzüglich des eigenen Zeitaufwands des Geschäftsführers. Da die Firma aufgrund ihrer Umsatz- und Gewinnzahlen als Kleinstbetrieb anzusehen war, unterlag sie der sogenannten Härtefallregelung. Diese ist großzügig in dem Sinne auszulegen, dass wirtschaftliche Zumutbarkeit nicht mit wirtschaftlicher Leistbarkeit gleichzusetzen ist (Quelle: Finanzgericht Münster, Az. 5 K 436/20 AO).

 


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