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Pauschal gezahlte Zuschläge – Steuerfreiheit nur bei Einzelabrechnung

Pauschal gezahlte Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit sind ohne eine Einzelabrechnung nicht steuerfrei.

 

Erforderlich ist vielmehr eine Abrechnung der tatsächlich geleisteten Stunden. Eine einfache Übersicht oder Kontrollrechnung erfüllt nicht die Erfordernisse des Einkommen­steuergesetzes (Quelle: Finanzgericht Düsseldorf, Az.: 10 K 410/17 H (L).

 


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