Werbung

Förderbedingungen für Luft/Luft-Wärmepumpen

Hinweise zu den Änderungen der BEG EM

Auch nach der BEG-Reform werden Luft/Luft-Wärmepumpen mit 25% gefördert, wenn die technischen Mindestvoraussetzungen eingehalten werden. Allein das Nachweisverfahren ist derzeit noch offen. (Panasonic)

 

Im Januar ist die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effziente Gebäude (BEG) in Kraft getreten. In Bezug auf die Förderung von Luft/LuftWärmepumpen–genauer Außenluft/RaumluftWärmepumpen mit Direktverdampfung in Splitund VRF-Ausführung – sind im Teilprogramm BEG EM (Einzelmaßnahmen) einzelne Aspekte unklar geblieben. Es drohen Rechtsunsicherheiten im Hinblick auf die Anerkennung der Förderung von Luft/LuftWärmepumpen im Wohnbereich und für die Förderung aller Wärmepumpen im Nichtwohngebäude-Bereich. In seinen FAQs zum BEG will das Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) diese Unklarheiten beseitigen, allerdings ist der Zeitpunkt für deren Veröentlichung noch nicht bekannt. Um Planer und Installateure bis zur Veröentlichung der FAQ zu unterstützen, hat der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) Empfehlungen erarbeitet. Sie betreen den Nachweis über die Jahresarbeitszahl, den hydraulischen Abgleich und die Anforderungen an die Netzdienlichkeit.

Jahresarbeitszahl

Nach BEG EM 3.4.7 soll ein Nachweis über die Jahresarbeitszahl gemäß Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 erbracht werden. Der Anwendungs-bereich der Richtlinie bezieht sich je-doch auf wassergeführte Systeme. Für Außenlu/Raumlu-Wärme- pumpen ist dieser Nachweis nicht möglich und laut FGK auch nicht erforderlich, weil diese Systeme bereits als komplettes System mit Innen- und Außengeräten nach EN 14511 und EN 14825 geprü werden. Der Fachverband empfiehlt daher, bei Antragstellung und/oder in der Fachunternehmererklärung darauf hinzuweisen, dass dieser Nachweis nicht möglich ist bzw. dass der Anwendungsbereich der VDI 4650 diese Fälle nicht abdeckt.

Hydraulischer Abgleich

Nach BEG 3.4.7 soll die Bestätigung über die Durchführung des hydraulischen Abgleichs unter Verwendung des Bestä tigungsformulars für Einzelmaßnahmen der VdZ – Wirtscha svereinigung Gebäude und Energie (www.vdzev.de/broschueren/formulare-hydraulischer-abgleich) beigelegt werden. Ein hydraulischer Abgleich ist jedoch für Außenlu/Raumlu-Wärmepumpennach EU 206/2012 oder EU 2281/2016 nicht möglich, da keine wassergeführten Kreise vorhanden sind. Auch ist bei diesen reinen Umlu-/Sekundärlugeräten eine Einregulierung der Luvolumenströ me nicht möglich. Die Geräte regeln den Luvolumenstrom nach den Erfordernissen der aktuell notwendigen Heizleistung autark. Dies wird bei den Geräteprüfungen bereits berü cksichtigt.

Die Empfehlung des FGK: In der Fachunternehmererklärung ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei der installierten Wärmepumpe um eine lugeführte Außenlu/Raumlu-Wärmpumpehandelt, die als Inneneinheiten Sekundärlugeräte verwendet.

Netzdienlichkeit

Nach BEG EM 3.4.3 müssen förderfähige Wärmepumpen über Schnittstellen verfügen, über die sie automatisiert netzdienlich aktiviert und betrieben werden können, z. B. anhand der Standards „SG Ready“ oder „VHP Ready“. Diese Standards sind bauartbedingt nicht möglich bei Lu/Lu-Wärmepumpen. Für diese Bauart hat der FGK den Status-Report 60 erstellt. Er beschreibt die Anforderungen an die Geräte, um dem Abschnitt BEG EM 3.4.3 zu entsprechen. Leider ist die Anerkennung seitens des BAFA noch nicht abschließend geklärt. Der FGK bemüht sich weiterhin um eine offizielle Anerkennung, die z. B. in den technischen FAQs zur Richtlinie aufgeführt werden könnte.

Schlussbemerkung

Auch nach der BEG-Reform werden Lu/Lu-Wärmepumpen mit 25% gefördert, wenn die technischen Mindestvoraussetzungen eingehalten werden. Allein das Nachweisverfahren in den drei genannten Punkten ist derzeit noch offen. Insofern bleibt abzuwarten, wann und in welcher Form das BAFA seine FAQs (siehe bit.ly/3k8A8Vp) aktualisiert und hier für Klarheit sorgt.

ww.fgk.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: