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Großes Potenzial für die Modernisierung veralteter Klimatechnik

In vielen Gebäuden befinden sich ältere Klimaanlagen, die wenig wirtschaftlich arbeiten und teils erhebliche Potenziale zur Effizienzsteigerung bergen. Mit der energetischen Inspektion nach §12 der Energieeinsparverordnung (EnEV) können diese aufgedeckt werden. So ist die umfassende Analyse der Raumlufttechnik bestens geeignet, um den Weg zu sinnvollen und wirtschaftlichen Modernisierungsmaßnahmen aufzuzeigen, was jedoch viele Anlagenbetreiber offensichtlich nicht wissen.

Bild 1: Exemplarisch haben TÜV SÜD-Experten Einsparpotenziale für eine Lüftungsanlage berechnet. Basis ist ein Vergleich des heutigen Stands der Technik mit dem vor 20 Jahren. Die Rahmenbedingungen repräsentieren eine durchschnittliche, in Deutschland betriebene Anlage. Die verschiedenen Optimierungen ermöglichen teils erhebliche Einsparungen beim Strom- und Wärmebedarf.

Bild 2: Bundesweit sind noch viele ineffiziente Klimaanlagen in Betrieb. Das Potenzial für flächendeckende Modernisierungen ist deshalb groß. Doch die Betreiber, die in erster Linie von der energetischen Inspektion profitieren, sind sich dessen kaum bewusst.

 

Mit Inkrafttreten der EnEV im Jahr 2007 sind die Gebäudebetreiber seit nunmehr sechs Jahren gesetzlich dazu verpflichtet, die energetischen Gebäudequalitäten in den Blick zu nehmen. Viele Betreiber wissen jedoch nicht, dass dabei auch die Klimatechnik zu berücksichtigen ist, die durch §12 der aktuellen Verordnung zur energetischen Inspektion verbindlich vorgeschrieben ist. Wer seiner gesetzlichen Verpflichtung nicht nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.
Im Einzelnen legt die Verordnung fest, dass Klimaanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 12kW für den Kältebedarf von fachkundigen Personen inspiziert werden müssen. Dieser Grenzwert bezieht sich dabei auf die Leistung des zentralen Kühlregisters. Wenn dieses Kriterium erfüllt ist, dann muss die gesamte Anlage spätes­tens im zehnten Jahr nach Inbetriebnahme einer umfassenden, energetischen Analyse unterzogen werden, die anschließend alle zehn Jahre auch wiederkehrend erfolgen muss. Für ältere Anlagen gelten folgende Übergangsfristen:

  • Inbetriebnahme vor dem 1. Oktober 1995: die Frist ist bereits im Oktober 2011 abgelaufen,
  • Inbetriebnahme vor dem 1. Oktober 2003: die Frist läuft am 31. September 2013 ab,
  • Inbetriebnahme nach dem 1. Oktober 2003: Erstinspektion spätestens 10 Jahre nach Inbetriebnahme.

Verordnung mit geringer Resonanz

Bislang stößt diese Regelung jedoch auf wenig Resonanz. Abgesehen davon, dass es um die Missachtung geltender Gesetze geht, verwundert das vor allem aus einem anderen Grund. Die Betreiber scheinen nicht zu erkennen, dass die energetische Inspektion in erster Linie viele Chancen für sie bietet – zur Steigerung der Energieeffizienz, zur Verbesserung des Raumklimas und zur Senkung der Betriebskosten. So lassen sich mit geeigneten Optimierungsmaßnahmen bzw. einer Modernisierung der Anlage teils erhebliche Energiemengen und somit Kosten sparen (Bild 2).
Offenbar ist vielen Betreibern nicht bewusst, wie wenig effizient die veraltete Klimatechnik arbeitet – mit stromintensiven Ventilatoren, unzureichenden Dämmungen, mangelhafter Luftverteilung und rudimentären Regelungsmechanismen. Eine energetische Inspektion der gesamten Klimaanlage, der energetischen Gebäudequalität und der tatsächlichen Gebäudenutzung zeigt dem Betreiber Möglichkeiten auf, wie er schon mit einfachen Mitteln seine Anlage wesentlich effizienter betreiben kann.
Zudem bildet das ausführliche Gutachten, das im Rahmen der Analyse erstellt wird, eine solide Planungsgrundlage für Optimierungsmaßnahmen und nachhaltige Modernisierungskonzepte. Dabei gilt in der Regel: Je älter die Anlage ist, desto mehr Möglichkeiten gibt es für eine Anlagenoptimierung. Der abschließende Bericht stellt den Effizienzstatus aller Komponenten der Klimaanlage übersichtlich dar und führt verschiedene Optimierungsmaßnahmen auf, die weitere Verbesserungen bieten. Dazu werden alle Teilanlagen mit einem Energielabel – ähnlich wie bei Kühlschränken – bewertet.
Das Dokument ermöglicht dem Betreiber so in jedem individuellen Fall, fundierte Entscheidungen zu treffen, ob und welche Investitionen bei seiner Klimaanlage sinnvoll sind. Ergänzend zur energetischen Inspektion bieten einige Sachverständige und auch TÜV SÜD eine Wirtschaftlichkeitsanalyse an. Hierbei wird mit heutigen Energiepreisen und Instandhaltungskosten kalkuliert, wann sich die einzelnen Maßnahmen amortisieren.

Ein „Oldtimer“, Baujahr 1979

Am Beispiel eines Kulturzentrums in Süddeutschland wird deutlich, wie sinnvoll die energetische Inspektion bei einer alten Klimaanlage sein kann. Seit 1979 ist dort ein „Oldtimer“ in Betrieb, der den heutigen Anforderungen nicht mehr gerecht wird. So hat sich bei der Inspektion nach §12 EnEV herausgestellt, dass die Kühlleistung für weite Bereiche nicht ausreicht, weil die Wärmelasten durch Sonneneinstrahlung und Besucherverkehr zu hoch sind. Deshalb öffnen die Besucher des Kulturzentrums oftmals die Fenster, während die Klimaanlage weiterläuft. Auf das Raumklima hat die Anlage dann keinen Einfluss mehr und verbraucht dennoch permanent Energie für Lüftung, Wärme bzw. Kälte.
Die Inspektion durch die TÜV SÜD-Sachverständigen deckte weitere Mängel auf. So verbrauchen die Ventilatoren mittlerweile wesentlich mehr Energie, als vom Hersteller seinerzeit angegeben. Während Ventilatoren, die nach heutigem Stand der Technik gefertigt werden, mit ihren Energiekennwerten ca. 30% unter den aktuellen Vorgaben der EnEV liegen, überschreiten die Ventilatoren der alten Anlage diese Energiekennwerte um 20 bis 30%. Hier könnten beispielsweise energieeffiziente Antriebe mit Frequenzumformern zu einer deutlichen Energieeinsparung führen.
Zudem weist die Klimaanlage im Kulturzentrum nur zwei Betriebsstufen auf, Volumenstromregler fehlen. Die eingebrachte Zuluft fließt von Raum zu Raum, die Abluft wird zentral in der Gebäudemitte abgesaugt. Deshalb kann das Raumklima einzelner Räume und Zonen nicht dem jeweiligen Bedarf angepasst werden, woraus sich oftmals ein ungenügendes Raumklima ergibt.

Wege zur energieeffizienten Klimaanlage

Zu der schlechten Energiebilanz tragen außerdem undichte Balkontüren bei. Denn durch dieses „Leck“ in der Gebäudehülle entweicht mit der Luft permanent energieintensive Wärme bzw. Kälte, weshalb auch den baulichen Mängeln erhöhte Aufmerksamkeit geschenkt werden sollte. Großes Verbesserungspotenzial bietet auch eine differenzierte Steuerung, die für eine optimale Betriebsführung Stellgrößen wie Temperatur, Feuchtigkeit und CO2-Gehalt der Raumluft integriert. Damit kann eine bedarfsgerechte, individuelle Klimatisierung einzelner Räume erreicht werden, die sowohl die Ausrichtung der Räume (Süd- oder Nordausrichtung) als auch die vorgesehene Nutzung berücksichtigt. Mit Maßnahmen zur Wärmerückgewinnung ließe sich die Energieeffizienz der Anlage noch deutlich steigern. Denn in Zeiten steigender Energiepreise und nach Änderungen der ursprünglichen Gebäudenutzung stehen Betriebskosten und Nutzen in keinem vertretbaren Verhältnis mehr.
Es gibt vielfältige Möglichkeiten zur effizienteren Betriebsweise von Klimaanlagen und zur Senkung des Energieverbrauchs. So lassen sich Parameter wie Luftvolumenstrom, Lüftungseffizienz, Lufteinbringung und nicht zuletzt die Antriebstechnik der Klimaanlage optimieren. Speziell eine intelligente Steuerungstechnik, die den Energiebedarf einzelner Räume vorausschauend an Hand von Zeitprogrammen und Nutzungsplänen regelt, kann zu weiteren Energieeinsparungen von bis zu 30% führen. Das haben Untersuchungen mit sogenannten „Smart Buildings“ gezeigt. Auch Präsenzmelder in den Räumen sorgen dafür, dass die Energie gezielt dort zur richtigen Zeit eingesetzt wird, wo sie benötigt wird.

Fazit

Bundesweit sind noch viele ineffiziente Klimaanlagen in Betrieb. Das Potenzial für flächendeckende Modernisierungen ist deshalb groß. Doch die Betreiber, die in ers­ter Linie von der energetischen Inspektion profitieren, sind sich dessen kaum bewusst. Sie müssen umfassend darüber informiert werden, dass die Inspektion einen wichtigen Grundstein legt für individuelle, wirtschaftliche und zukunftsfähige Klimatisierungskonzepte. Nicht selten rechtfer­tigt das Gutachten umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen oder Neuplanungen, die Aufträge für die Unternehmen aus der Kälte- und Klimatechnik bedeuten.
Autoren: Dipl.-Ing. Christian Siebert, Dipl.-Ing. Uwe Sonntag, beide TÜV SÜD Industrie Service GmbH, Abteilung Elektro- und Gebäudetechnik

Bilder: TÜV SÜD Industrie Service
www.tuev-sued.de/is/eeb

 


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