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FAQs zur kontrollierten Wohnungslüftung - Fragen und Antworten zur Planung und Installation von KWL-Anlagen

Die Bedeutung der kontrollierten Wohnungslüftung hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen, insbesondere durch die steigenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV). Bei der Planung und Ausführung einer kontrollierten Wohnungslüftungsanlage treten somit oft häufig gestellte Fragen auf. Eine Auswahl dieser sogenannten FAQs (Frequently asked Questions) werden nachfolgend von Mitgliedern des Normausschusses der DIN 1946 Teil 6 "Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung von Lüftungsanlagen" beantwortet*.

Die steigenden Anforderungen der Energieeinsparverordnung spiegeln sich in der Entwicklung der Luftdichtheit der Gebäude wider. Vor diesem Hintergrund ist im Rahmen einer Instandsetzung und Modernisierung gemäß DIN 1946-6 in der Regel immer dann ein Lüftungskonzept zu erstellen, wenn mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. mehr als 1/3 der Dachfläche (Einfamilienhaus) abgedichtet werden.

Peter Paul Thoma, Geschäftsführer Bundesverband für Wohnungslüftung e.V. und Obermeister der Innung SHK Frankfurt.

 

Wenn in Schritten jeweils weniger als 1/3 modernisiert wird, ist dann die Modernisierung lüftungstechnisch nicht relevant?

 

Wenn in mehreren, zeitlich versetzten Schritten jeweils weniger als 1/3 modernisiert wird, ist trotzdem ein Lüftungskonzept zu erstellen. Spätestens beim zweiten Schritt muss ein Lüftungskonzept erstellt werden, weil nicht mehr von einem für den Gebäudebestand anzusetzenden n50-Wert von 4,5 1/h ausgegangen werden kann. Wenn weniger als 1/3 der Fläche der Gebäudehülle modernisiert wird (z. B. Austausch eines Fensters), ist dies lüftungstechnisch zu vernachlässigen, weil bereits der Ausgangswert des n50-Wertes große Unsicherheiten enthält.

Wie werden die n50-Werte bei einer Teilmodernisierung angegeben?

Bei Modernisierung eines Gebäudes werden etwas ungünstigere Werte angenommen, als bei einem Neubau. Dies entspricht der Erfahrung. Grundsätzlich wird empfohlen, auch bei einer Teilmodernisierung der Gebäudehülle die Werte für die vollständige Modernisierung anzusetzen. Bei einer Teilmodernisierung eines Gebäudes kann jedoch auch der Außenluftvolumenstrom durch Infiltration entsprechend dem modernisierten Teil der Gebäudehülle für die zugeordneten Räume für den modernisierten und den nicht modernisierten Teil getrennt durchgeführt werden. Für den modernisierten Teil sind die in Tabelle 9 der DIN 1946-6 angegebenen n50-Werte anzusetzen. Für den nicht modernisierten Teil kann entsprechend der Fußnote a der Tabelle 9 ein n50-Wert von 4,5 verwendet werden.

Sind die angegebenen Schritte bei der Erstellung eines Lüftungskonzeptes alle zwingend durchzuführen?

Die angegebenen Schritte sind dann vollständig durchzuführen, wenn noch keine weiteren lüftungstechnischen Entscheidungen getroffen wurden. Wenn z. B. aus anderen Gründen bereits ein ventilatorgestütztes Lüftungssystem ausgeführt wird, können die vorausgehenden Schritte übersprungen werden. Dies ist dann z. B. möglich, wenn bereits ein Lüftungssystem feststeht, mit dem die Lüftung zum Feuchteschutz gegeben ist und die Auswahl eines Lüftungssystems feststeht.

Wie soll berücksichtigt werden, wenn ein Raum bei einer Modernisierung zum Abluftraum wird?

Wenn ein Raum im Rahmen einer Modernisierung zum Abluftraum wird, sind die Außenluftvolumenströme für alle Räume neu festzulegen. Dazu ist ein neues Lüftungskonzept zu erstellen. Änderungen der Nutzung von Räumen haben immer ein neues Lüftungskonzept zur Folge.

Welche "kritische Feuchte" liegt der Lüftung zum Feuchteschutz zugrunde?

Die Lüftung zum Feuchteschutz definiert die niedrigste an den Außenluftvolumenstrom (Außenluftwechsel) zu stellende Forderung, um Tauwasser- bzw. Schimmelpilzbildung in Verbindung mit typischen Feuchtelasten (ohne Wäschetrocknen) in Wohnungen im Regelfall zu vermeiden. Sie hat nur den Schutz von Mensch und Bausubstanz zum Ziel und stellt nicht den für einen ausreichenden raumlufthygienischen Wohnkomfort notwendigen Luftvolumenstrom (Luftwechsel) dar. Die Lüftung zum Feuchteschutz definiert, dass Schimmelpilzbildung vermieden wird, wenn Oberflächenfeuchten von 80 % über längere Zeiträume an mehreren aufeinander folgenden Tagen nicht überschritten werden. Dabei wird der Einfluss von Wärmebrücken in der Baukonstruktion berücksichtigt. Aus diesen Gründen ergeben sich geringere Außenluftvolumenströme für die Lüftung zum Feuchteschutz für neue und sanierte Gebäude als für Gebäude mit einem geringen Wärmeschutz. Da sich die Feuchtelasten raumweise unterscheiden, werden unterschiedliche raumweise Außenluftvolumenströme zum Feuchteschutz gefordert.

Wie sollen die verschiedenen Lüftungs-Betriebsstufen angewendet werden?

Zweck der Lüftung zum Feuchteschutz ist es, unabhängig vom Nutzer dauernd eine ausreichende Lüftung für die Räume sicherzustellen. Die Lüftungsstufe dient zur Schadensabwehr für das Gebäude und vorbeugend der Gesunderhaltung der Nutzer. Zweck der Reduzierten Lüftung ist es, bei kurzzeitiger Abwesenheit der Nutzer einen ausreichenden Luftaustausch sicherzustellen. Zweck der Nennlüftung ist der ausreichende Luftaustausch bei planmäßiger Belegung der Nutzungseinheit. Die Intensivlüftung ist die kurzzeitige Realisierung eines erhöhten Luftaustausches in einem oder in mehreren Räumen. Im Regelfall werden also die Lüftungsstufen "Reduzierte Lüftung" und "Nennlüftung" angewandt.

Wie wird die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle bei den einzelnen Räumen berücksichtigt?

Die Luftdurchlässigkeit der Gebäudehülle gilt für die gesamte Nutzungseinheit. Bei der Beurteilung der einzelnen Räume wird eine gleichmäßige Verteilung der Undichtheiten in der Gebäudehülle entsprechend der Nutzfläche auf die einzelnen Räume unterstellt. Untersuchungen in der Praxis haben ergeben, dass diese Vereinfachung für den angestrebten Zweck vertretbar ist.

Müssen in Wohn-/Aufenthaltsräumen angeordnete Kochnischen an Abluftanlagen/-geräte angeschlossen werden?

In der Bayerischen Bauordnung wird in Art. 46 (1) ausgeführt (eine entsprechende Regelung ist in der MBO in Art 48 (1) enhalten): "Jede Wohnung muss eine Küche und ausreichenden Abstellraum haben. Fensterlose Küchen oder Kochnischen sind zulässig, wenn sie selbstständig lüftbar sind." Somit sind in Wohn- und Aufenthaltsräumen angeordnete Kochnischen als Abluftraum einzustufen und entsprechend ventilatorgestützt zu lüften.

Wie unterscheidet sich die DIN 1946-6 von der DIN 18017-3 (Lüftung von Bädern und Toilettenräumen ohne Außenfenster - Teil 3: Lüftung mit Ventilatoren)?

DIN 18017-3 ist eine Norm zur Lüftung von fensterlosen Räumen. Die Norm beschreibt ventilatorgestützte Entlüftungssysteme, denen die Außenluft von außen über die Wohn- und Aufenthaltsräume der Nutzungseinheit zugeführt wird. DIN 1946-6 ist eine Norm zur Lüftung der Räume einer Nutzungseinheit (Wohnung). Die Norm enthält Anforderungen, Bemessungs- und Ausführungsregeln. Ein Abluftsystem der DIN 1946-6 unterscheidet sich von einem Entlüftungssystem nach DIN 18017-3 durch weiter gehende Anforderungen, Bemessungs- und Ausführungsregeln betreffend z. B. der Betriebsstufen der Lüftungsgeräte, der Anordnung von ALD in der Gebäudehülle, den Anforderungen an die thermische Behaglichkeit.

Ist generell die Festlegung des Außenluftvolumenstromes ermittelt nach der Fläche erlaubt?

Die Festlegung der notwendigen Außenluftvolumenströme in Kleinwohnungen mit z. B. einem fensterlosen Bad/WC (45 m³/h) und einer Kochnische (45 m³/h) kann abhängig von der Nutzfläche erfolgen. Bei einer Nutzfläche von 40 m² ist dann die Auslegung für 65 m³/h durchzuführen, also deutlich geringer als es der Summe der Ablufträume, d. h. 90 m³/h, entspricht. Bei diesen Kleinwohnungen würden sich sonst unverhältnismäßig große Außenluftvolumenströme ergeben, die durch die Aufgabe einer ausreichenden Lüftung nicht gerechtfertigt sind.

Was sind gleichartig genutzte Raumgruppen?

Gleichartig genutzte Raumgruppen sind Räume in Nutzungseinheiten, in denen eine vergleichbare Menge an Schadstoffen freigesetzt werden wie in den Räumen einer Wohnung. Die beschriebenen, notwendigen Außenluftvolumenströme beziehen sich auf Wohnungen mit einer auf die Fläche bezogenen Belegungsdichte

Ist ein Hobbyraum immer ein Abluftraum, wenn er in der thermischen Hülle ist?

Ein Hobbyraum ist abhängig von der Nutzung im Regelfall als Abluftraum zu betrachten. Die Anordnung innerhalb der thermischen Hülle beeinflusst lediglich die Bestimmung des Heizwärmebedarfes des Gebäudes. Für Hobbyräume außerhalb der thermischen Hülle können dieselben Außenluftvolumenströme angesetzt werden.

Für einen Hobbyraum wird unabhängig von seiner Größe ein Abluftvolumenstrom von 25 m³/h gefordert?

Der angegebene Außenluftvolumenstrom gilt für Hobbyräume durchschnittlicher Größe. Für sehr große oder auch für Hobbyräume, in denen Prozesse ablaufen, bei denen Schadstoffe freigesetzt werden, sind ggf. höhere Außenluftvolumenströme anzusetzen. Prozessbedingte Abluftvolumenströme, wie z. B. Späneabsaugungen, müssen immer separat angesetzt und berücksichtigt werden.

Wie ist bei der Planung bei Anforderungen an Brandschutz vorzugehen?

Es ist zu klären, in welche Gebäudeklasse das Gebäude einzugruppieren ist. Wenn aufgrund der Gebäudeklasse Anforderungen an die Übertragung von Feuer und Rauch gestellt werden, sind die Regelungen der M-LÜAR und der zutreffenden Landesbauordnung zu beachten. Allgemein dürfen keine leicht entflammbaren Baustoffe (B3) eingesetzt werden. Für Gebäude der Gebäudeklasse 1 und 2 sowie Nutzungseinheiten mit nicht mehr als 400 m² in nicht mehr als zwei Geschossen werden nach der M-BauO keine Anforderungen an die Übertragung von Feuer und Rauch gestellt.

Wie ist bei der Planung bei Anforderungen an Schallschutz vorzugehen?

Für alle Nutzungseinheiten sind die allgemeinen Anforderungen an den Schallschutz einzuhalten. Vom Bauherrn können allerdings besondere Anforderungen gestellt werden. Dies ist abzuklären. Schalltechnisch ist bei zentralen Lüftungsanlagen insbesondere die Schallübertragung über Luftleitungen sowie die Übertragung von Körperschall zu beachten. Bei dezentralen Lüftungsanlagen ist insbesondere der Schallleistungspegel der in Wohn-/Aufenthaltsbereichen aufgestellten Lüftungsgeräte zu beachten. Die besonderen Anforderungen sollten auch auf der Gebäudeseite ausgeführt werden. Es macht wenig Sinn, die Lüftungsanlage mit erhöhten Anforderungen zu belegen und z. B. einfache Türen einzubauen.

Warum ist der erforderliche Verbrennungsluftbedarf von Feuerstätten nicht Bestandteil dieser Norm?

Der erforderliche Verbrennungsluftstrom von Feuerstätten ist nicht berücksichtigt worden, weil Feuerstätten einen sehr unterschiedlich großen Luftvolumenstrom benötigen und die Gewerke Heizung und Lüftung nicht immer zum gleichen Zeitpunkt und von derselben Personen geplant und errichtet werden. Der verstärkte Übergang auf raumluftunabhängig zu betreibende Feuerstätten erfordert immer seltener einen eigenen Luftvolumenstrom, der dem Aufstellungsraum zu entnehmen ist. Wenn die Verbrennungsluft berücksichtigt werden müsste, müsste die Luftversorgung sicherheitstechnische Aufgaben übernehmen. Dies ist gewerkeübergreifend, aus Haftungsgründen, wenn jeweils andere Personen betroffen sind, sehr schwierig zu realisieren. Ein weiteres Risiko kann sich beim Austausch der jeweiligen Geräte, oder einer Nutzungsänderung ergeben.

*) Der Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. (VfW) bietet auf seiner Internetseite kostenlos Antworten auf häufig gestellte Fragen an, die von Mitgliedern des Normausschusses der DIN 1946-6 beantwortet werden.


Bedenkenanmeldung fehlendes Lüftungskonzept

Der Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. (VfW) empfiehlt SHK-Betrieben zur Bedenkenanmeldung gegenüber dem Bauherrn, wenn Sanierungsmaßnahmen am Gebäude auffallen oder bekannt sind, z. B. der Austausch von Fenstern, neue Dachdeckung usw., und kein Lüftungskonzept vorliegt. Dazu bietet der VfW folgendes Musterschreiben an:
"Sehr geehrter Bauherr,
wir sind in Ihrem Objekt beauftragt, die Heizungsanlage zu modernisieren und stellen fest, dass Sie den Wärmeschutz durch Austausch von Fenstern und Außendämmung verbessern. Wir weisen darauf hin, dass ein Lüftungskonzept nach DIN 1946 Teil 6 bei Ausführung dieser Maßnahmen zur Sicherstellung eines Mindestluftwechsels erforderlich ist.
Gerne beraten wir Sie über die sicherste und komfortabelste Lösung, dem Einbau einer kontrollierten Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung. Bei solchen Anlagen werden drei wichtige Aspekte erledigt: 1. Sie erhöhen die Energieeffizienz anrechenbar bei KfW-Anträgen und wirtschaftlich abbildbar. 2. Sie schützen Ihre Bausubstanz nachhaltig. 3. Sie sorgen für ein gesundes und hygienisches Raumklima (Beseitigung von Ausdunstungen aus Baustoffen und Möbel usw.) Wir beraten Sie gerne..."


Nachgefragt

IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Bedeutung hat das Lüftungskonzept für das jeweilige Bauobjekt? Und welche Verantwortung obliegt dem am Bau beteiligten SHK-Betrieb in diesem Bereich?
Peter Paul Thoma: Es geht in erster Linie anhand von Gebäudedaten zu entscheiden, ob die Infiltration durch Undichtigkeiten an Gebäuden ausreicht, um eine Lüftung zum Feuchteschutz oder gar zur Nennlüftung sicherzustellen. Dabei kommt in den meisten Fällen eines Neubaus und einer energetischen Altbausanierung heraus, dass die Außenluft durch Infiltration, d. h. Undichtigkeiten in der Gebäudehülle, nicht mehr ausreicht.
Zweifelsohne gehört der Einbau von Wohnungslüftungsanlagen in die Hände des SHK-Handwerkers. Der SHK-Unternehmer ist in der Regel bei der Aufstellung des Lüftungskonzeptes nicht gefordert, kann und soll aber am Bau den Bauherren und den Planer auf die Notwendigkeit der Lüftung hinweisen, falls diese nicht ausreichend berücksichtigt wird. Vor diesem Hintergrund muss er auch die Regeln des Lüftungskonzeptes verstehen. Wenn dem SHK-Betrieb Sanierungsmaßnahmen am Gebäude auffallen oder bekannt sind, z. B. der Austausch von Fenstern, neue Dachdeckung usw., sollte er den Bauherrn über die eventuelle Notwendigkeit eines Lüftungskonzeptes schriftlich, in Form einer Bedenkenanmeldung, unterrichten*.
IKZ-HAUSTECHNIK: Warum ist die kontrollierte Wohnraumlüftung mit Wärmerückgewinnung die sicherste lüftungstechnische Maßnahme?
Peter Paul Thoma: Querlüftungen durch Fensterfalzlüfter und Außenluftdurchlässe können zwar je nach Situation und Auslegung die Lüftung zum Feuchteschutz sicherstellen, aber nicht die aus hygienischen Gründen erforderliche Nennlüftung. Außerdem sind die Unsicherheitsfaktoren der Querlüftung sehr groß, da die angenommene Druckdifferenz durch Windströmung auf einer Gebäudeseite gegeben sein muss. Der SHK Handwerker sollte vor diesem Hintergrund in der Regel eine KWL-Anlage mit Wärmerückgewinnung empfehlen.
IKZ-HAUSTECHNIK: Welche Bedeutung wird die kontrollierte Wohnungslüftung zukünftig für Baumaßnahmen haben, insbesondere vor dem Hintergrund der zu erwartenden Energieeinsparverordnung 2014?
Peter Paul Thoma: Durch die Einführung der novellierten EnEV 2014 wird die Bedeutung der Wohnungslüftung einen weiteren Schub bekommen, denn es wird zunehmend dichter gebaut und mehr gedämmt. Hinzu kommt, dass sich die Produkteigenschaften der Baustoffe und -gegenstände fortlaufend verbessern, sodass die Gebäudedichtheit steigt. Umso wichtiger wird die Sicherstellung von lüftungstechnischen Maßnahmen.
IKZ-HAUSTECHNIK: Wie können sich Handwerksbetriebe auf die steigenden Anforderung vorbereiten? Und welche unterstützenden Maßnahmen bietet der Bundesverband für Wohnungslüftung an?
Peter Paul Thoma: Das SHK-Handwerk muss sich durch die zunehmende Nachfrage nach Wohnungslüftungsanlagen fortbilden und sollte die Marktchance kontrollierte Wohnungslüftung nutzen. So kann ich nur jeden SHK-Handwerker ermutigen, sich mit der DIN 1946-6 auseinanderzusetzen.
Der Bundesverband für Wohnungslüftung bietet unabhängige kostenpflichtige Seminare zur Norm an. Darüber hinaus gibt es auf unserer Internetseite ein kostenloses Tool zur Vorplanung, das aufzeigt, ob eine lüftungstechnische Maßnahme erforderlich ist. Neben unseren Seminaren für Planer und Fachhandwerker bieten auch Hersteller Schulungen meist kostenlos an. Adressen von Herstellern finden Interessierte auf unserer Internetseite auf der Mitgliederliste.

*) Siehe Kasten "Bedenkenanmeldung fehlendes Lüftungskonzept"


 


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