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Entscheidendes Kriterium ist die Nutzfläche

Planung von Garagenlüftungen nach Garagenverordnung und VDI 2053 – ein Überblick inklusive Auslegungsbeispiel

Geschlossene Garagen stellen aufgrund strenger Sicherheits-, Brandschutz- und Lüftungsvorgaben besonders hohe Anforderungen an die Planung der technischen Gebäudeausrüstung – von der Luftqualität bis zur Entrauchung im Brandfall. Bild: Helios Ventilatoren

Impulsventilatoren können in geschlossenen Garagen die tägliche Be- und Ent-lüftung übernehmen und im Brandfall eine zuverlässige Rauchabführung sicherstellen. Der Verzicht auf ein Kanalnetz spart Platz, reduziert Installationskosten und sorgt für einen energieeffizienten Betrieb. Bild: Helios Ventilatoren

Der besonders flache Impuls­ventilator „IVRW EC 225“ bietet eine leistungsstarke Lösung für die Be- und Entlüftung von Garagen mit niedrigen Deckenhöhen.

Tabelle 1: Die Garagenverordnungen der Bundesländer im Vergleich. Quelle: Helios Ventilatoren

 

Die Lüftungstechnik in Garagen – insbesondere in geschlossenen Garagen – zählt zu den anspruchsvollsten Bereichen der technischen Gebäudeausrüstung in Deutschland. Grund dafür sind komplexe rechtliche Vorgaben auf Landesebene, hohe Anforderungen an Luftqualität und Sicherheit sowie die speziellen Rahmenbedingungen geschlossener Bauwerke. Maßgeblich sind dabei die jeweils gültige Garagenverordnung (GaVO) des Bundeslandes sowie die VDI 2053, die detaillierte technische Empfehlungen für Anlagen zur Lüftung und Entrauchung gibt.

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