Strom aus Photovoltaik: Erstmals 12 Mrd. kWh in einem Monat eingespeist
Münster. Die Photovoltaik hat in Deutschland im Juli 2026 einen historischen Meilenstein erreicht. Erstmals wurden 12 Mrd. Kilowattstunden (kWh) Solarstrom in einem Monat in das öffentliche Stromnetz eingespeist. Das geht aus einer Auswertung von viertelstündlichen Einspeisedaten der europäischen Netzbetreiberplattform ENTSO-E durch das Internationale Wirtschaftsforum Regenerative Energien (IWR) in Münster hervor. Zur Mittagszeit lag die Solarleistung im Juli – im Monatsmittel – bei über 40 000 MW. Das entspricht der elektrischen Leistung von mehr als 40 Atomkraftwerken mit jeweils 1000 MW. Im gesamten Tagesverlauf verdrängte die Photovoltaik damit einen erheblichen Teil der Stromerzeugung aus Kohle- und Gaskraftwerken.
Photovoltaik wird zur tragenden Säule der Stromversorgung
„Die Photovoltaik ist heute eine tragende Säule der deutschen Stromversorgung. Umso wichtiger ist eine sachliche Diskussion über die tatsächlichen EEG-Differenzkosten. Der häufig verwendete Begriff Solarförderung führt jedoch in die Irre. Er vermittelt den Eindruck, jede eingespeiste Kilowattstunde werde vollständig aus staatlichen Mitteln bezahlt. Tatsächlich gleicht das EEG bei neuen Photovoltaikanlagen lediglich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch aus. Dieses Missverständnis prägt die öffentliche Debatte bis heute“, so Dr. Norbert Allnoch, Geschäftsführer des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR).
IWR zur EEG-Solarförderung: Entscheidend sind die Differenzkosten
Neue Photovoltaikanlagen auf Wohnhäusern erhalten heute einen gesetzlichen Vergütungsanspruch von rund 7 Cent je eingespeister Kilowattstunde. Häufig entstehe daraus der Eindruck, diese 7 Cent seien die staatliche Solarförderung. Das sei jedoch falsch. Tatsächlich basiere das EEG für neue Photovoltaikanlagen auf einem Differenzkostenmodell. Der erzeugte Solarstrom werde zunächst an der Strombörse verkauft. Der gesamte Vermarktungserlös fließe auf das EEG-Konto. Aus dem EEG-Konto werde anschließend ausschließlich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch ausgeglichen. Nur diese Differenz verursache überhaupt EEG-Differenzkosten.
Das IWR verdeutlicht den Mechanismus anhand eines Beispiels: „Erzielt der an der Strombörse verkaufte Solarstrom einen Erlös von 5 Cent je Kilowattstunde und beträgt der gesetzliche Vergütungsanspruch 7 Cent, werden aus dem EEG-Konto lediglich 2 Cent/kWh ausgeglichen. Steigt der Börsenpreis dagegen auf 8 Cent/kWh, fließen zunächst die gesamten 8 Cent auf das EEG-Konto. Der Anlagenbetreiber erhält seinen gesetzlichen Vergütungsanspruch von 7 Cent, 1 Cent verbleibt auf dem EEG-Konto.“
Der gesetzliche Vergütungsanspruch neuer Photovoltaikanlagen von rund 7 Cent je Kilowattstunde liege heute in einer ähnlichen Größenordnung wie die Börsenstrompreise. Die tatsächlichen EEG-Differenzkosten neuer Anlagen fielen deshalb häufig deutlich geringer aus als der gesetzliche Vergütungsanspruch. Nicht der gesetzliche Vergütungsanspruch bestimmten also die EEG-Differenzkosten, sondern ausschließlich die Differenz zwischen Börsenerlös und gesetzlichem Vergütungsanspruch.
Altlasten: Historische Vergütungsverträge bestimmen bis heute die EEG-Differenzkosten
Vor diesem Hintergrund greife die öffentliche Diskussion über die Kosten der Photovoltaik häufig zu kurz. Die heutigen EEG-Differenzkosten würden überwiegend von PV-Altanlagen bestimmt und nicht von neu installierten Photovoltaikanlagen mit Vergütungsansprüchen von rund 7 Cent/kWh. Die aktuell geplanten Neuregelungen änderten nichts an der Vergütungsregelung für ältere Anlagen, die insbesondere zwischen 2010 und 2013 errichtet wurden. Aufgrund der damals deutlich höheren Investitionskosten gelten für diese Anlagen noch gesetzliche Vergütungssätze von vielfach 30 bis über 40 Cent/kWh. Erst mit dem Auslaufen dieser Altverträge würden die historischen EEG-Differenzkosten unabhängig von der Vergütung neuer Photovoltaikanlagen deutlich zurückgehen, resümiert das IWR abschließend.