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Was tun, wenn der Kunde nicht zahlt?

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Die Bremer Inkasso GmbH sorgt dafür, dass es so weit möglichst nicht kommt

Bild: ©Bremer Inkasso GmbH

 

Kennen Sie das? Sie beraten gewissenhaft, liefern gute Arbeit, hochwertige Technik, doch der Kunde zahlt nicht. Unbeeindruckt von Ihren Mahnungen, zeigt er Ihnen nur die kalte Schulter. Was nun? Weiter auf den Zahlungseingang zu hoffen? Das reicht nicht, wenn Sie am Ende „die Rechnung nicht aus eigener Tasche zahlen“ möchten.

„Im Grunde benötigt jeder, der Kunden hat, die auf betriebliche Mahnungen nicht reagieren, einen guten Rechtsdienstleister“, sagt Bernd Drumann, Geschäftsführer der Bremer Inkasso GmbH. Das gelte in besonderem Maße für Großhändler, Fachgeschäfte, aber auch Handwerker im Sanitärbereich. Denn: „Gerade bei hohen Forderungen lohnt es sich, genauer hinzuschauen und die Gegebenheiten immer wieder zu hinterfragen“, weiß Drumann zu berichten. Als Experte im Vollstreckungsrecht kennt er die Kniffe und Tricks der Schuldner zur Genüge. Einen besonders hartnäckigen Fall, der sich über fast vier Jahre hinzog, hat der Unternehmer dabei noch genau vor Augen: Ein Schuldner weigerte sich beharrlich, eine offene Rechnung über rund 56.000 Euro gegenüber einem Sanitätsgroßhändler zu begleichen. Anfangs bestritt der Schuldner gar, dem Geschäft zugestimmt zu haben. Nach einem Schriftgutachten und einer Zeugenbefragung gab das Gericht jedoch dem geprellten Händler recht. 2019 gab der Schuldner schließlich eine Vermögensauskunft ab. Das Ergebnis fiel ernüchternd aus: Der Schuldner besaß demnach keinerlei pfändbaren Werte, weshalb eine Realisierung der Forderung ausgeschlossen schien. Eine direkte Vollstreckung in den Grundbesitz kam ebenfalls nicht in Frage, da der Schuldner lediglich ein Dauerwohnrecht besaß, das seine Frau ihm eingeräumt hatte.

Was tun?
Der Rechtsdienstleister sah nochmals genauer hin und wurde durch Einsicht ins Grundbuch fündig: Er stellte fest, dass der Schuldner noch bis Juli 2018 selbst Miteigentümer der Immobilie war – er hatte seiner Frau seinen Eigentumsanteil schlichtweg übertragen. Ein Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft beim Gerichtsvollzieher sollte Licht in die Hintergründe der Übertragung bringen – der Schuldner zog es jedoch dann vor, die Gesamtforderung mit Zinsen und Prozesskosten doch zu zahlen, rund 80.000 Euro. Daraufhin ging alles den üblichen Gang: Der Sanitärgroßhändler erhielt 100 Prozent seiner Forderung; die entstandenen Kosten hat der Schuldner gezahlt.
Das war auch für den Rechtsdienstleister ein Erfolg, denn im Nichterfolg hätte das Inkasso-Unternehmen – statt eines Honorars – lediglich eine Nichterfolgspauschale abgerechnet, die je nach der Höhe der Forderung höchstens 100 Euro betragen hätte.

Etwa 70 Prozent der Inkassoaufträge führt die Bremer Inkasso laut Unternehmen schon vorgerichtlich zum Erfolg. Von den gerichtlichen Mahn- und Vollstreckungsverfahren gelingt es dem Unternehmen, etwa die Hälfte zu realisieren. Eine Erfolgsquote, die sich sehen lassen kann – und die kein Zufall ist: Den Einzug der Forderungen bearbeiten in dem Unternehmen ausschließlich Volljuristen, die sich auf das Vollstreckungsrecht spezialisiert haben und sich – anders als viele Rechtsanwälte – dem Feld gänzlich widmen können. Damit kennen sie die Kniffe, selbst schwierigste Fälle zu knacken, die nicht gerade die Regel sind, aber leider eben auch keine Ausnahme.

www.bremer-inkasso.de

 


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