Werbung

Wanne und Erde

Dauerbrenner: Ist ein Potenzialausgleich für die Stahl-Email-Wanne erforderlich?

Ob im Neubau oder im Sanierungsfall: Die Frage nach dem Potenzialausgleich für z. B. die Badewanne taucht auf Baustellen immer wieder auf.

Beispiel einer Anschlussmöglichkeit für den Potenzialausgleich an einer Stahl-Email-Bade­wanne. In der Fertigung verwenden Hersteller wie Kaldewei die fest verschweißte Öse als Aufhängung.

Die Tabelle gibt einen Überblick über die Notwendigkeit eines Potenzialausgleichs (Erdung) im Neubau und Sanierungsfall bei unterschiedlichen baulichen Voraussetzungen und Objekten.

 

Immer wieder taucht die Frage auf: Muss die Wanne geerdet werden? Installateure kennen das Dauerthema, insbesondere bei Badsanierungen. Zum Sachstand für den Sanitärprofi hat Kaldewei einige praktische Hinweise zusammengestellt und gibt Tipps, wie bei der Sanierung vorzugehen ist.

Die Anbringung eines Schutzpotenzialausgleiches – wie es fachlich korrekt heißt – wurde in der VDE 0100 Teil 701 für Räume mit Bade- bzw. Duschwannen bereits zum 1. Februar 2002 mit einer Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2003 neu geregelt: Darin ist festgeschrieben, dass in Badezimmern ab diesem Fertigstellungsdatum nur noch „fremde“ leitfähige Teile in den zusätzlichen Schutzpotenzialausgleich einbezogen werden müssen. Dies sind gemäß VDE leitfähige Teile, die nicht zur elektrischen Anlage gehören, jedoch ein elektrisches Potenzial einführen können. Bade- und Duschwannen kommen hierfür nicht in Betracht, selbst wenn sie aus Metall bestehen, und so darf in Neubauten seit dieser Zeit auf deren Anschluss an den bauseitigen Potenzialausgleich verzichtet werden. „Im Gegensatz zu einem elektrischen Haartrockner oder Heizlüfter sind Wannen und Duschflächen keine elektrischen Geräte und müssen daher nicht geerdet werden“, fasst der Anwendungstechniker Martin Schäpermeier aus dem Kaldewei Kompetenz Center (KKC) zusammen. Verboten ist es aber nicht, den Anschluss bei Neubauten vorzunehmen. Dabei sei darauf hingewiesen, dass nur Elektrofachkräfte Schutzpotenzialausgleichsleiter verlegen und anschließen dürfen.

Potenzialausgleich bei Sanierungen?
Wenn beim Einbau in neuen Bädern oder in Objekten der vergangenen 15 Jahre auf die sogenannte Erdung der Wanne verzichtet werden darf, wie sieht es dann im Sanierungsfall bei älteren Bädern aus? Hier sind zwei Fälle denkbar: Die alte Wanne ist leitfähig und die neue ebenfalls oder aber die alte Wanne ist nicht leitfähig, jedoch das Ersatzmodell ist leitfähig. Dazu erklärt Schäpermeier: „Grundsätzlich ist bei der Sanierung von Bädern die vor 2002 bzw. 2003 entstanden sind eine Erdung erforderlich, wenn die Ersatzwanne leitend ist. Wenn ein Potenzialausgleich zuvor nicht vorhanden war, ist in der Regel nachzurüsten. In der Praxis wird aus baulichen Gegebenheiten zwar oftmals darauf verzichtet, weil eventuell Fliesen aufzuschlagen sind, aber diese Entscheidung muss die elektrische Fachkraft auf Basis der vorhandenen elektrischen Anlage treffen!“
Bei Badewannen mit elektronischen Komponenten, wie z. B. einem Whirlsys­tem, Bad-Audio-System oder anderen Ausstattungen sind immer die besonderen Einbauhinweise und Schutzvorschriften zu beachten.

Weitere Maßnahmen im Sanierungsfall?
Weitere Maßnahmen können im Sanierungsfall notwendig sein, wenn die Bade- oder Duschwanne durch ein größeres Modell ausgetauscht wird. Denn so kann sich dadurch der vorgeschriebene Schutzabstand zu elektrischen Ein- und Anbauteilen verringern. „Eine Steckdose befindet sich dann eventuell in einem Bereich, in der eine Elektroinstallation nicht zulässig ist! Ein Installateur sollte hier vorausschauend handeln und seinen Kunden in einem solchen Fall darüber aufklären. Zudem empfiehlt es sich, das geführte Gespräch mit dem Hinweis auf die übermittelten Informationen schriftlich – z. B. in der Auftragsbestätigung – mit aufzunehmen. So sind alle Beteiligten umfassend informiert und auf der sicheren Seite“, rät der Anwendungstechniker.
Die elektrischen Schutzbereiche im Bad sind in drei Zonen aufgeteilt. Im Umfeld von Wanne und Duschwanne bzw. Brausekopf müssen im Abstand von 60 cm in Zone 2 alle Komponenten gegen Strahlwasser geschützt (Schutzart IP X5) und Verbrauchsgeräte (z. B. Lüfter, Warmwasserbereiter) fest montiert sein. Zuleitungen sind senkrecht zu installieren, Steckdosen sind verboten. Diese dürfen erst in Zone 3 liegen. Wenn die neue Badewanne länger als die alte oder der Duschbereich großflächiger wird, verschiebt sich somit auch die Zone
2 von 60 cm entsprechend der zusätzlichen Maße der neuen Objekte und überschneidet sich möglicherweise mit den bisherigen Elektro-Anschlüssen und Steckdosen. An dieser Stelle kommt die Elektrofachkraft ins Spiel.

Bilder, sofern nicht anders angegeben: Kaldewei

 

 

P­raxistipps auf den Punkt gebracht

In der täglichen Arbeitspraxis tauchen immer wieder Fehler und Fragen im Installationsablauf auf – einige selten, andere häufig. An dieser Stelle setzt die IKZ-HAUSTECHNIK an und zeigt in loser Folge Problemsituationen auf, die von der Industrie beantwortet werden, abgerundet mit Tipps und Tricks für knifflige Fälle.
Suchen Sie auch nach einer Lösung für eine Installation? Wir bemühen uns um eine Beantwortung, wenn Sie uns Ihre Situation schreiben, per E-Mail oder Brief möglichst mit Bild, unter: STROBEL VERLAG, Redaktion IKZ-HAUSTECHNIK, Postfach 5654, E-Mail: redaktion@strobel-verlag.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: