Werbung

VdZ-Formular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs in Nichtwohngebäuden

Berlin. Der VdZ hat ein neues Nachweisformular zur Bestätigung des hydraulischen Abgleichs entworfen. Es kann für die KfW-Förderung von Nichtwohngebäuden genutzt werden und steht ab sofort zum Download bereit (Quicklink: bit.ly/2HPHubF). Aktuell arbeitet die VdZ-Projektgruppe an einer Erweiterung der Fachregel „Heizungsoptimierung“ bei Nichtwohngebäuden.

Das neue VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich ist für größere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Bild: VdZ

 

Das neue Formular zum hydraulischen Abgleich ist für größere Gebäude, z.B. mit mehreren Wärmeerzeugern, konzipiert. Berücksichtigt werden bei der Leistungsberechnung des Wärmeerzeugers die Erfordernisse für Raumlufttechnik und Trinkwasserversorgung. Zudem hat der VdZ die bestehenden Formulare an die Mindestanforderungen für die KfW-Förderung – gültig seit dem 17. April – angepasst. Demnach kann der hydraulische Abgleich im Anschluss an eine nachträgliche Maßnahme zur Wärmedämmung als Einzelaktion ab sofort auch nach Verfahren A durchgeführt werden. Dazu der VdZ: „Bisher galt Verfahren B, wenn mehr als 50 % der wärmeübertragenden Umfassungsflächen wärmeschutztechnisch verbessert wurden.“
Wie der VdZ mitteilt, stehen damit drei Formblätter für den hydraulischen Abgleich zur Verfügung: Neben dem neuen Formular auch solche zum Verfahren A und B (für die KfW-Förderung von Einzelmaßnahmen, das BAFA-Marktanreiz- und das BAFA-Heizungsoptimierungsprogramm) sowie zum Verfahren B (KfW-Effizienzhaus – Wohngebäude).

www.vdzev.de

 


Artikel teilen:
Weitere Tags zu diesem Thema: