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Urteil mit Reichweite: Schwindet die Bedeutung von Zertifizierungszeichen?

Das Frabo-Urteil des OLG Düsseldorf hat weit reichende Folgen für die SHK-Branche. Ein Zertifizierungszeichen wie das vom DVGW sagt nicht aus, dass das Produkt unbedenklich in der Gas- oder Wasserinstallation eingesetzt werden kann.

 

Viele Jahre und Jahrzehnte hat sich die gesamte SHK-Branche auf Zertifizierungszeichen verlassen - allen voran auf das DVGW-Zeichen. Wählte ein Installateur ein Produkt, das die Prägung mit den vier Buchstaben trug, konnte er sicher sein, dass es für Gas bzw. Trinkwasser zugelassenen war. Der Einbau war bedenkenlos möglich. Seit dem 14. August 2013 ist das anders.

Diese gravierende Änderung ist auf ein Gerichtsurteil zurückzuführen: Frabo, ein italienischer Hersteller von Fittings, hatte vor einigen Jahren für bestimmte Pressfittings eine DVGW-Zertifizierungen für die Bereiche Gas und Wasser erhalten. Einige Zeit später veränderte der DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches) die Zertifizierungsrichtlinien. Weil Frabo seine Fittings nicht erneut prüfen lassen wollte, entzog der DVGW das Zertifikat. Frabo klagte und hatte vor dem OLG Düsseldorf am 14. August dieses Jahrs Erfolg: Der DVGW hat dem Produkt "Frabopress" das DVGW-Zertifizierungszeichen Gas/Wasser wieder zu erteilen.

Für das OLG sind zwei Punkte von besonderer Bedeutung:

1. Der DVGW darf die Zeichenerteilung nicht davon abhängig machen, ob mit dem Produkt die in Deutschland geltende Trinkwasserverordnung eingehalten wird oder nicht.

2. Mit der Verweigerung die Zertifizierung zu erteilen, hat der DVGW Einfluss auf den Warenverkehr genommen.

Die Folgen aus dem Urteil:

  • Der Hersteller von Produkten hat dafür zu sorgen, dass sie den allgemein anerkannte Regeln der Technik und den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
  • Um sicher zu gehen, dass die Produkte auch im Trinkwasser- oder Gasbereich eingesetzt werden können, muss der Installateur sich die Zusage vom Hersteller geben lassen. Ein Zertifizierungszeichen sagt nicht aus, dass die Produkte den Anforderungen für die Verwendung im Gebäude gemäß den Bauordnungen entsprechen.

Einen ausführlichen Bericht über das Gerichtsurteil und seine Hintergründe lesen Sie in der IKZ-HAUSTECHNIK-Ausgabe 19/2013. Abonnenten haben das Heft am 4. Oktober in ihren Briefkästen.

 


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