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Update GEG-Reform (GModG): Parlamentarisches Verfahren läuft

Update GEG-Reform (GModG): Bundeskabinett verschiebt Frist und einigt sich auf eine „Kostenbremse für Mieter“. Bild: AdobeStock-hkama

 

Berlin. Nach dem Kabinettsbeschluss durchläuft das geplante Gebäudemodernisierungsgesetz nun das parlamentarische Verfahren. Das bedeutet, der Bundestag und der Bundesrat müssen nun beraten und darüber abstimmen. Gleichzeitig reißt die Kritik an diesem Gesetzesvorhaben nicht ab und Hamburg kündigt bereits eine Sonderregelung für den Einbau fossiler Heizungen an. Die IKZ gibt ein Update.

Kritik am Gebäudemodernisierungsgesetz kommt unter anderem vom Normenkontrollrat (NKR). Das ist ein unabhängiges Beratungsgremium der Bundesregierung, das Gesetze auf Bürokratiekosten, Praxistauglichkeit und Qualität prüft. So bezeichnete NKR-Chef Lutz Goebel den Gesetzentwurf „als eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden“.

Gleichzeitig wurde in dieser Woche bekannt, dass das Gesetz im Kabinett beschlossen wurde, ohne die Rechtsprüfung durch das Bundesjustizministerium abzuwarten. Hamburg hat indessen angekündigt, den Einbau von Öl- und Gasheizungen weiter zu verbieten. Stattdessen solle der Ausbau von Fernwärme und Wärmepumpen weiter vorangetrieben werden. Ein entsprechender Antrag wurde in der Hamburger Bürgerschaft beschlossen. Möglich macht ein solches Vorgehen die sogenannte Länderklausel, wie sie in § 9a des GEG bereits enthalten ist. Sie soll nach aktuellem Stand auch als § 9 im GModG übernommen werden.

Update 11. Mai 2026: Kabinettsbeschluss erfolgt

 

Berlin. Der Referentenentwurf des GModG wurde am Mittwoch im Kabinett beschlossen. Zentrale Punkte für das SHK-Fachhandwerk: BEG-Förderung bleibt bis mindestens 2029 und das Bekenntnis zur Klimaneutralität 2045. Damit wird die biogene Quote für Öl und Gas dann 100 % betragen. Die IKZ mit dem Update.

In der gemeinsamen Pressemitteilung des Bundeswirtschafts- und -bauministeriums (BMWE und BMWSB) taucht der für das SHK-Handwerk so wichtige Satz beinahe am Ende auf und wirkt wie eine Randnotiz: „Die Bundesförderung für den Heizungstausch wird bis mindestens 2029 abgesichert.“ Das kann als positiv gewertet werden, denn die BEG-Fördermittel sind einer der Hauptantriebe für die Investition in neue Heizungen, wie auch der aktualisierte dena-Gebäudereport gezeigt hat.

Ein weiterer wichtiger Punkt für die Kundenberatung steht lediglich zwischen den Zeilen: Der biogene Anteil bei Öl und Gas wird 2045 bei 100 % liegen. Dies bestätigte die Pressestelle des Bundeswirtschaftsministeriums der IKZ auf Nachfrage. In der Pressemitteilung heißt es dazu:

„Die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss also nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Die vorgesehene Evaluierung des Gebäudemodernisierungsgesetzes schafft zudem einen Mechanismus, mit dem nachgesteuert werden kann, falls die Marktdynamik hinter dem 2045-Ziel zurückbleibt“

Ob es also weiterer Zwischenstufen bei der sogenannten Biotreppe bedarf, wird die geplante Evaluation 2030 zeigen. Dazu heißt es in der Pressemitteilung: „Im Jahr 2030 ist eine Evaluation des Gebäudemodernisierungsgesetzes mit Bezug zum Klimaschutzgesetz und dem Ziel der Klimaneutralität bis 2045 vorgesehen.“

Auch das Umweltministerium hat dem Gesetzentwurf letztlich zugestimmt. Zuvor war bekannt geworden, dass es aus diesem Ressort Bedenken gab wegen der Streichung des Verbots zum Einbau von Heizungen mit fossilen Energieträgern nach 2044. Auch verschiedene Verbände äußern daran Kritik.

Standpunkt: GModG bringt zahlreiche Änderungen

Das lange erwartete Papier liegt nun auf dem Tisch: Mit dem Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz grundlegend umbauen. Schon der erste Schritt zeigt die politische Richtung. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) heißen. Damit verbindet die Bundesregierung ausdrücklich den Anspruch, das bestehende Regelwerk einfacher, technologieoffener und praxistauglicher zu gestalten.

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Update am 11. Mai 2026: Hauptkritikpunkt Einbau von Heizungen mit fossilen Energieträgern bleibt auch nach 2044 erlaubt

Hauptkritikpunkt ist die geplante Streichung des Verbots zum Einbau von Heizungen mit fossilen Energieträgern nach 2044. Dies wurde auch in der Anhörung von zahlreichen Verbänden kritisiert, unter anderem vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Wie BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel erläuterte: Das Gesetz müsse schließlich auch im Einklang mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) stehen. Diese fordere Strategien und Maßnahmen, damit fossile Energieträger bereits ab 2040 nicht mehr in Heizungen eingesetzt werden.

Im Kontrast dazu verankere die Biotreppe aber lediglich einen Anteil von nur 60 % erneuerbaren Energien ab 2040. Daraus ergeben sich für Sabel unnötige Zweifel an den klimapolitischen Anstrengungen der Bundesregierung. Der Verweis auf die geltenden Klimaschutzziele im Gesetzentwurf müsse daher konsequenterweise auch in einer Vorgabe zur Nutzung von 100 % erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen vor 2045 resultieren.

 

Update am 6. Mai 2026

 

Berlin. Der Referentenentwurf des GModG soll in dieser Woche im Kabinett beschlossen werden, so der Plan. Doch ob dies tatsächlich geschieht, ist bislang unklar. Hintergrund ist, dass das Bundesumweltministerium dem Entwurf bisher nicht zugestimmt haben soll, wie aus gut unterrichteten Kreisen am Montag zu erfahren war. Die IKZ mit einem weiteren Update.

Hauptkritikpunkt ist die geplante Streichung des Verbots zum Einbau von Heizungen mit fossilen Energieträgern nach 2044. Dies wurde auch in der Anhörung von zahlreichen Verbänden kritisiert, unter anderem vom Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Wie BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel erläuterte: Das Gesetz müsse schließlich auch im Einklang mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) stehen. Diese fordere Strategien und Maßnahmen, damit fossile Energieträger bereits ab 2040 nicht mehr in Heizungen eingesetzt werden.

Im Kontrast dazu verankere die Biotreppe aber lediglich einen Anteil von nur 60 % erneuerbaren Energien ab 2040. Daraus ergeben sich für Sabel unnötige Zweifel an den klimapolitischen Anstrengungen der Bundesregierung. Der Verweis auf die geltenden Klimaschutzziele im Gesetzentwurf müsse daher konsequenterweise auch in einer Vorgabe zur Nutzung von 100 % erneuerbarer Energien in Gas- und Ölheizungen vor 2045 resultieren.

Standpunkt: GModG bringt zahlreiche Änderungen

Das lange erwartete Papier liegt nun auf dem Tisch: Mit dem Referentenentwurf vom 5. Mai 2026 will die Bundesregierung das Gebäudeenergiegesetz grundlegend umbauen. Schon der erste Schritt zeigt die politische Richtung. Das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll künftig „Gebäudemodernisierungsgesetz“ (GModG) heißen. Damit verbindet die Bundesregierung ausdrücklich den Anspruch, das bestehende Regelwerk einfacher, technologieoffener und praxistauglicher zu gestalten.

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Update am 6. Mai 2026: Referentenentwurf geht in Ressortabstimmung

Der Referentenentwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes wurde vom Wirtschaftsministerium in die Ressortabstimmung gegeben. Die IKZ hat die wichtigsten Punkte zusammengetragen und wird diesen Beitrag fortlaufend aktualisieren.

Die wesentliche Änderung betrifft den § 71 Anforderungen an eine Heizungsanlage: Dieser enthält die bisherige 65-%-Regel und er wird ersatzlos gestrichen. Genau so wie die $$ 71b und 72. Damit entfällt auch das Betriebsverbot für ältere Heizkessel.

Was einige Experten überrascht, ist die Tatsache, dass der Referentenentwurf bereits konkrete Werte zur sogenannten Biotreppe enthält. Der Anteil an biogenem Brennstoff soll 2029 zunächst bei 10 % liegen und erhöht sich im darauffolgenden Jahr auf 15 %. 2035 soll er dann 30 % betragen und 2040 schließlich 60 %.

Neu im Vergleich zum Eckpunktepapier ist auch, dass auch der Einbau einer Solarwärmeanlage den biogenen Anteil im Gas oder Öl ersetzen kann. So heißt es dazu im § 43 Absatz 3:
„Die Pflicht nach Absatz 1 kann auch durch die Nutzung einer solarthermischen Anlage erfüllt werden. … Im Übrigen hat der Gebäudeeigentümer durch eine fachkundige Person nachzuweisen, zu welchem Anteil die Pflicht nach Absatz 1 durch die Nutzung einer solarthermischen Anlage erfüllt wird, wenn ein höherer Anteil als 15 Prozent auf die Pflicht nach Absatz 1 angerechnet werden soll.“

 

Aktualisiert am 30. April 2026: Bundeskabinett verschiebt Frist

Am 1. Juli wäre die 65-%-Regelung aus dem GEG für Großstädte mit mehr als 100 000 Einwohnern in Kraft getreten. Ein Beschluss des Bundeskabinetts vom 29. April verschiebt diesen Termin nun auf den 1. November 2026. Gleichzeitig konnte sich die Bundesregierung auf eine „Kostenbremse für Mieter“ einigen. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde für Mai angekündigt. Die IKZ gibt einen Überblick.

Ab dem 1. Juli hätten alle neu eingebauten Heizungen in Großstädten mit mehr als 100 000 Einwohnern zu mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen müssen, so steht es im derzeit noch gültigen GEG. Das Kabinett hat dazu eine Formulierungshilfe für einen Änderungsantrag verabschiedet. Diese liegt der IKZ vor. Darin heißt es auch: „Das neue Gebäudemodernisierungsgesetzt befindet sich in Vorbereitung. Angestrebt wird ein Kabinetttermin im Mai. Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird damit nach dem 1. Juli 2026 in Kraft treten.“

Geeinigt hatte sich das Kabinett auf eine Kostenbremse für Mieter. Vermieter sollen sich künftig an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen, wenn sie eine neue Gas- oder Ölheizung einbauen. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO₂, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren“, so der SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Diese Regelung werde für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch zur Anwendung kommen.

 

Stellungnahme der Branchenverbände und Innungen

Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK)

„Das ist doch kein Plan mehr, das ist Stückwerk. Fristen rauf, Fristen runter – und keiner weiß, was morgen gilt. Erst wird ein Gesetz beschlossen, dann wird es verschoben, bevor es überhaupt greift, und parallel schon wieder das nächste angekündigt“, kritisiert Michael Hilpert, Präsident Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK). „Ich sage es so, wie es ist: Wenn wir im Handwerk so arbeiten würden, könnten wir den Laden dichtmachen.“

Sein Statement zum Nachlesen

SHK-Innung München

Die SHK-Innung München schreibt: „Für den Markt bedeutet das: weiter gebremste Dynamik. So kann man auch ein funktionierendes Handwerk ausbremsen. Wir sind nächste Woche in Berlin und sprechen genau darüber.“

Bundesverband Erneuerbare Energie e.V. (BEE)

Kritik kommt auch von Seiten des Bundesverbandes Erneuerbare Energie e.V. (BEE). „An dieser Fristverlängerung zeigt sich das größte Problem der aktuellen Energiepolitik: der Stillstand“, so BEE-Hauptgeschäftsführerin Dr. Christine Falken-Großer. Die Bundesregierung stehe in der Verantwortung, Klarheit zu schaffen und verlorenes Vertrauen zurückzugewinnen.

Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH)

Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) begrüßt grundsätzlich die gestrige Entscheidung der Bundesregierung, erklärt BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt: „Die Verschiebung verhindert regulatorisches Chaos und schafft kurzfristig Rechtssicherheit. Es wäre nicht vermittelbar gewesen, wenn Regelungen in Kraft treten, die kurz darauf wieder durch neue Vorgaben ersetzt werden.“ Gleichzeitig macht Staudt deutlich, dass es mit punktuellen Korrekturen nicht getan ist. „Die Bundesregierung darf nicht länger mit Notlösungen arbeiten. Jetzt wo es eine Einigung zum Mieterschutz gibt, muss ein konsistenter und verlässlicher Ordnungsrahmen vorgelegt werden.“

Immobilienverband Deutschland IVD

IVD-Präsident Dirk Wohltorf erklärt dazu: „Die so genannte Kostenbremse ist in Wahrheit eine Investitionsbremse und ein nächster politischer Schlag gegen private Vermieter. Wer Freiheit im Heizungskeller verspricht und Vermieter am Ende doch wieder durch die Hintertür in Anspruch nimmt, konterkariert den angekündigten Neustart beim Heizungsgesetz.“ Gerade private Kleinvermieter würden erneut belastet – obwohl sie über das CO₂-Kostenaufteilungsgesetz längst an den Heizkosten beteiligt seien. „Kostenbremsen senken keine Kosten, sie verschieben Verantwortung und setzen Fehlanreize. Am Ende reguliert der Mieter die Heizung durch sein persönliches Heizverhalten, schlimmstenfalls durchs offene Fenster – und der Vermieter zahlt mit.“

 

Pragmatismus und Fokus auf Technik und Kundenbedürfnisse

Bei aller berechtigter Kritik am Handeln der Bundesregierung, sollte der Fokus des Fachhandwerks auf die Bedürfnisse der Kunden gerichtet bleiben und auf die vorhandenen und umfassenden technischen Lösungen für eine erfolgreiche Wärmewende, findet die IKZ-Redaktion. Die Frühjahrsmessen haben gezeigt, die Hersteller haben eine Reihe von Lösungen entwickelt – auch für Mehrfamilienhäuser – und Produktionskapazitäten geschaffen. Es kann also losgehen mit der Planung, der Produktion und der Installation der neuen Anlagen, die definitiv den Energieverbrauch senken und damit Kosten sparen. 

Hinzu kommt ein weiterer entscheidender Vorteil: Noch gilt das BEG und die darin enthaltenen attraktiven Fördermittel können beantragt werden. Nach Genehmigung bleiben drei Jahre Zeit, das Projekt umzusetzen. Im Übrigen rechnet auch keiner der Experten damit, dass sich die Förderkulisse verbessern wird. Es ist wohl eher davon auszugehen, dass die zur Verfügung stehenden Mittel in absehbarer Zeit reduziert werden. Das ist vielleicht ein weiteres wichtiges Argument in der Kundenberatung.

 


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