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Sozialversicherung – Die wichtigsten Rechengrößen für das Jahr 2020

Ab 1. Januar 2020 gilt für die Beitragsberechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung eine neue Einkommensgrenze.

 

Der Beitrag be­misst sich dann bis zu einem Höchstbetrag von 6900 Euro im Monat in den alten und 6450 Euro in den neuen Ländern. In der knappschaftlichen Rentenversicherung steigt diese Einkommensgrenze auf 8450 Euro in den alten und 7900 Euro in den neuen Ländern.

 


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