Solarstrom lohnt sich weiterhin - Bundesverband Solarwirtschaft stellt neue PV-Geschäftsmodelle vor
Die Herausforderungen für die Photovoltaik-Branche sind mit dem EEG 2014 gestiegen. Aber trotz sinkender Einspeisevergütung und Eigenverbrauchsabgabe lohnt sich die Investition in Photovoltaik weiterhin. Der BSW-Solar erklärt in zwei Investorenleitfäden für den deutschen und für den internationalen Markt, wie auch unter erschwerten Rahmenbedingungen Photovoltaik-Projekte wirtschaftlich umgesetzt werden können.
Für viele Betreiber war die PV-Anlage dank der im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zugesicherten festen Einspeisevergütung lange Zeit eine einfache Form der grünen Geldanlage. Durch die EEG-Novellen der vergangenen Jahre ist die Rentabilitätsberechnung einer PV-Investition zwar deutlich komplizierter geworden, die Anschaffung lohnt sich aber weiterhin in vielen Fällen. Allein im letzten Jahr wurden in Deutschland rund 75000 neue Solarstromanlagen installiert.
Dank erheblich gesunkener Preise für PV-Anlagen konnten die Stromgestehungskosten mittlerweile ein attraktives Niveau erreichen: Solarstrom vom Dach des Einfamilienhauses kostet derzeit rund 14 Cent pro Kilowattstunde, die Verbraucherstromtarife liegen etwa doppelt so hoch. Mit jeder selbst verbrauchten Kilowattstunde steigt die Rentabilität der PV-Anlage. Galt früher das Ziel des maximalen Solarstromertrags, ist mittlerweile der maximale Eigenverbrauch in den Fokus gerückt.
Was hier beispielhaft für kleine Aufdachanlagen beschrieben ist, gilt grundsätzlich für alle anderen PV-Anlagen mit Eigenverbrauch beziehungsweise ortsnahem Direktverbrauch. Allerdings sind die Herausforderungen in diesen Marktsegmenten größer aufgrund der anteiligen EEG-Abgabe auf den selbstverbrauchten Solarstrom und der höheren Amortisationserwartungen. Dazu kommt, dass neue rechtliche Fragestellungen beantwortet werden müssen.
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat sich genau diesen Themen in dem „Investorenleitfaden Photovoltaik“ gewidmet. Es wird gezeigt, wie PV-Geschäftsmodelle auch ohne Volleinspeisung und kostendeckende Vergütungsgarantie funktionieren. PV-Eigenversorgung und PV-Stromlieferung stehen dabei im Mittelpunkt. Die international ausgerichtete Fassung des Leitfadens präsentiert neue Geschäftsmodelle für weitere ausgewählte Märkte. Neben dem Eigenverbrauch („self-consumption“) kommt hier beispielsweise der Einsatz von Doppeltarifzählern, das sogenannte „Net-metering“, zur Sprache.
Die beiden Leitfäden richten sich generell an Akteure aus der PV-Branche in Deutschland, die einen Einblick in PV-Geschäftsmodelle in Deutschland bzw. auf internationalen Märkten erhalten wollen. Zielgruppen sind sowohl Installateure, Planer, Projektentwickler und Systemanbieter als auch Banken, Finanzierer und Investitionsberater, Investoren aus Gewerbe, Handel, Industrie und die Wohnungswirtschaft. Die BSW-Ratgeber stoßen insbesondere auch bei Energieversorgern, Stadtwerken und Energiegenossenschaften auf sehr großes Interesse. Darüber hinaus bietet der Leitfaden auch politischen Entscheidungsträgern und Behörden die Möglichkeit, einen tiefen Einblick in die relevanten Geschäftsmodelle und Förderrahmenbedingungen für PV-Investoren zu erhalten.
Schwerpunkte der deutschen Ausgabe
Der deutsche Investorenleitfaden zeigt konkrete Ansätze auf, wie ein wirtschaftlicher Betrieb auch unter dem EEG 2014 realisierbar ist. Er legt hierzu die Schwerpunkte auf Eigenstrom- und Direktliefermodelle.
Im Rahmen der Eigenstromnutzung gibt es unterschiedliche Modelle von der klassischen Eigenversorgung durch Eigeninvestition bis hin zu Pachtmodellen. An Hand konkreter Praxisbeispiele werden Wirtschaftlichkeitsanalysen durchgeführt. Diese sind in Form von Tabellen, Infografiken und Rentabilitätsspielräumen für einzelne Szenarien bei unterschiedlicher Entwicklung der Netzstrompreise dargestellt. Der Investorenleitfaden beschreibt zudem, wie im Rahmen von Direktliefermodellen die PV-Strom-Versorgung von Mietern gewährleistet werden kann, wenn sie Strom aus „Eigenproduktion“ auf dem eigenen Dach erhalten. Auch die messtechnische Erfassung solcher Liefermodelle wird erläutert.
Da zu erwarten ist, dass sich die rechtlichen Rahmenbedingungen auch weiterhin ändern, bietet der BSW-Solar zusätzliche Infopakete, die unter dem Titel „Anwenderleitfäden“ laufen. Diese enthalten die passenden juristisch geprüften Musterverträge, die als Vorlage genutzt werden können. Unter dem Pakettitel „PV-Eigenversorgung“ gibt es hier etwa den „Anwenderleitfaden zur Anlagenpacht“. Er informiert über die rechtliche Umsetzung. Auch für das Modell der „PV-Stromlieferung“ gibt es einen entsprechenden Anwenderleitfaden.
Internationale Ausgabe
Neben dem für den deutschen Markt bestimmten Investorenleitfaden erstellte der BSW-Solar eine internationale Ausgabe. Schließlich spielt die Musik in unserer Branche zunehmend im Ausland, und hier sind zum Teil gänzlich andere Strategien zur Markterschließung erfolgreich als in Deutschland. Der internationale Investorenleitfaden unterstützt viele Solarunternehmen bei ihren Auslandaktivitäten. Der BSW-Solar lässt seine Expertise aus einer Vielzahl internationaler Projekte einfließen, etwa seiner Studien für Brasilien, den Mittleren Osten und Nordafrika im Auftrag der Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit.
In dem Investorenleitfaden werden für ausgewählte Länder funktionierende Geschäftsmodelle vorgestellt. Die Auswahl der Beispiele basiert auf einer Analyse von Geschäftsmodellen in etablierten Märkten und darin exemplarisch ausgewählten Beispielen.
Beim Eigenverbrauch wird ein PV-Projekt auf einem Supermarkt in El Salvador vorgestellt, für „Net-metering“ Beispiele aus San Francisco und Mexiko. Die Gestaltung von Stromabnahmeverträgen („Power Purchase Agreements“) wird anhand von Beispielen aus El Salvador, Bolivien und Mexico beleuchtet. Außerdem wird eine netzferne Versorgung durch kleine Hybridnetze (PV-Hybrid Mini Grids) bei der Versorgung von Telekommunikations-Stationen in Uganda vorgestellt.
Ausblick und Fazit
Mit Herausgabe der genannten Materialien will sich der BSW-Solar nicht begnügen: Noch dieses Jahr soll ein Excel-Tool folgen, das es ermöglicht, Aussagen zur Wirtschaftlichkeit konkreter Projekte zu treffen sowie die unterschiedlichen Geschäftsmodelle miteinander zu vergleichen. Alle Materialien sind praxisorientiert und gerade durch die Beispielrechnungen und Szenarien von hohem Nutzwert. Für alle Praktiker sind sie daher in Zeiten der Umbrüche auf nationalen und internationalen Märkten unentbehrliche Werkzeuge.
Bilder: Bundersverband Solarwirtschaft e.V.
Kontakt: BSW - Bundesverband Solarwirtschaft e.V., 10117 Berlin, Tel. 030 29777880, Fax 030 297778899, info@bsw-solar.de, www.solarwirtschaft.de
Bundeswirtschaftsministerium legt Referentenentwurf zum EEG vor
Das Bundeswirtschaftsministerium hat am 4. März den Referentenentwurf zur Reform des EEG offiziell vorgelegt und die Verbändeanhörung begonnen. Bei dem Referentenentwurf handelt es sich um einen bislang noch nicht in der Bundesregierung – also mit den anderen Ministerien – abgestimmten Vorschlag. Ein abgestimmter Kabinettsvorschlag wird voraussichtlich erst im April vorliegen.
Inhaltlich bleibt die Regelung zur zukünftigen Beteiligung des PV-Eigenverbrauchs an der EEG-Umlage im Referentenentwurf weiter offen. Die Regelung soll im Laufe des politischen Prozesses nachgetragen und den Verbänden zu einem späteren Zeitpunkt zur Stellungnahme übermittelt werden. Der Referentenentwurf sieht aber weiterhin eine – aus Sicht des BSW-Solar völlig ungeeignete – „Kompensation“ in Form eines Aufschlages auf die Einspeisevergütung in Höhe von 0,4 Ct./kWh vor. Nach Auffassung des Wirtschaftsministeriums bleibt mit diesem Aufschlag die Wirtschaftlichkeit von PV-Anlagen „grundsätzlich bewahrt“. Die Tatsache, dass die Regelung zum Eigenverbrauch offen geblieben ist, zeigt aus Sicht des BSW-Solar auch, wie umstritten der Plan des Bundeswirtschaftsministeriums ist, den Eigenverbrauch mit einer EEG-Umlage zu belasten. Es ist daher aus der Sicht der Verbandsgeschäftsstelle lohnenswert, den in den letzten Wochen bereits aufgebauten politischen und medialen Druck durch Verband und Mitgliedschaft weiter aufrechtzuerhalten.
Auch hinsichtlich der weiteren Zielsetzung, eine Korrektur des derzeitigen Degressionsmechanismus für die PV zu erreichen, zeichnet sich zwar Bewegung ab, von einer Problemlösung ist man aber weiterhin weit entfernt. Die insbesondere notwendige Verkürzung des Bezugszeitraums von derzeit 12 auf drei Monate für die Berechnung der PV-Degression ist bisher nicht vorgesehen. Die Tatsache, dass das Bundeswirtschaftsministerium die Gefahr eines nicht funktionierenden Auffangmechanismus im Grundsatz erkannt hat, wird eine weitere Nachbesserung in den kommenden Wochen und Monaten hoffentlich erleichtern.
Anders als in Meseberg vom Bundeskabinett verabschiedet wird im EEG-Referentenentwurf kein Automatismus mehr hin zu Ausschreibungsmodellen für den Zeitraum ab 2017 festgelegt. Stattdessen wird angekündigt, dass bis Mitte 2016 ein erster Zwischenbericht zu Erfahrungen mit Ausschreibungsmodellen vorgelegt werden soll. Für die PV-Freiflächenanlagen ist ein derartiger Testballon mit einem Umfang von 400 MW vorgesehen.
Die Frist zur Stellungnahme ist am 12. März abgelaufen. Selbstverständlich hat sich der BSW-Solar mit einer Stellungnahme an dem Verfahren beteiligt. Der BSW-Solar hat außerdem seine Einwände an dem Gesetzgebungsvorschlag bereits an die anderen am Gesetzesverfahren beteiligten Ministerien zur Kenntnis gegeben, damit diese die Einwände der Solarbranche in ihre eigenen Überlegungen einfließen lassen.
Selbstverständlich wird der BSW-Solar Sie über den weiteren Verlauf jeweils aktuell unterrichten. (BSW-Solar)