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Sicherheitsgurt für den Wärmeerzeuger

Coveris versichert Heizungsanlagen / Interview mit Geschäftsführer Alois Koop-Brinkmann zur neuen Gewährleistungsverlängerung

Alois Koop-Brinkmann: Voraussetzung für eine Übernahme eines Gewährleistungsanspruches ist, dass der Wärmeerzeuger nach Herstellerangaben montiert worden ist.

Erstmalig hat Coveris die SequPlus-Gewährleistungsverlängerungen für Heizsysteme auf der GET Nord – der Fachmesse für Elektro, Sanitär, Heizung und Klima – in Hamburg vorgestellt.

 

Die Anschaffung eines neuen Heizungssystems ist für den Investor kein Pappenstiel. Wer viel investiert, möchte auch die Sicherheit haben, dass die Anlage ein Heizungsleben lang möglichst störungsfrei arbeitet. Wenn dennoch kurz nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit von zwei Jahren ein Schaden auftritt, kann es zu unnötigen Auseinandersetzungen zwischen Kunde und Installateur kommen. Abhilfe verspricht das sogenannte SequPlus-Sicherheitspaket von Coveris. Die Gewährleistungsverlängerung verspricht einen Komplettschutz der Kesselanlage über einen Zeitraum von fünf, sieben oder zehn Jahren. Auf der Hamburger Fachmesse GET Nord wurde das Konzept Ende November 2012 erstmals der breiten Fachwelt vorgestellt. Wir sprachen dort mit Alois Koop-Brinkmann. Er ist in Personalunion Geschäftsführer von Coveris und eines Fachbetriebs für Sanitär, Heizung, Klima, Elektro und Kälte mit 65 Beschäftigten. Weil immer wieder an den Anlagen Störungen nach der Gewährleistungszeit auftraten, so erzählte uns der Unternehmer, entwickelte er dieses Versicherungsangebot.

IKZ-HAUSTECHNIK: Handys, Digitalkameras oder sonstige Unterhaltungselektronik werden mitunter in Millionenstückzahlen in Asien hergestellt. Wärmeerzeuger und zugehörige Komponenten werden dagegen in weit geringeren Stückzahlen von qualifizierten Arbeitern produziert. Sie kommen überdies meist aus Deutschland und dem europäischen Umfeld. Braucht es vor diesem Hintergrund überhaupt eine Gewährleistungsverlängerung?

Alois Koop-Brinkmann: Auch wenn wir in der Tat in Deutschland sehr hochwertige und zuverlässige Wärmeerzeuger auf dem Markt finden, so zeigt es sich doch in der Praxis, dass es auch innerhalb kurzer Zeit nach dem Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu einem Reparaturfall kommen kann. Für Verbraucher sind doch die Anforderungen an eine Heizung – egal von welchem Hersteller sie ist – deutlich größer, als bei einem Elektronikbauteil aus der Unterhaltungstechnik. Endkunden beziehungsweise Betreiber der Heizungsanlage erhalten mit der SequPlus-Gewährleistungsverlängerung einfach mehr Sicherheit für ihre getätigte Investition. Ein Sicherheitsplus für den Fachhandwerker ist, dass er nicht kurz nach Ablauf der Gewährleistungszeit auf eigene Kosten eine Reparatur ausführen muss, weil der Kunde nicht bereit ist, die Reparatur zu bezahlen. Er erspart sich also die unliebsamen Kulanzgespräche.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wärmeerzeuger werden von einigen Herstellern zweistufig vertrieben. Es gibt sogar Anbieter, die zwei- und dreistufig verkaufen. Lassen sich diese direkt vertriebenen Produkte trotzdem versichern?

Alois Koop-Brinkmann: Prinzipiell spielt es keine Rolle, ob ein Wärmeerzeuger zwei- oder dreistufig vertrieben worden ist. Der Gewährleistungspartner für die Coveris ist der Heizungsanlagenbetreiber beziehungsweise der Eigentümer des Wärmeerzeugers. Der Fachhandwerker ist lediglich der Vermittler. Zusätzlich ist er Nutznießer bei einer Reparaturübernahme kurz nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungszeit. Weiterhin profitiert er durch den Abschluss eines Wartungsabkommens mit dem Betreiber und bindet den Kunden so an sein Unternehmen. Es spielt also keine Rolle, wie der Vertriebsweg des Wärmeerzeugers gestaltet ist.

IKZ-HAUSTECHNIK: Was genau ist im Versicherungspaket enthalten? Nur der Kessel oder auch die Peripherie wie Pumpen, Mischer, externe Regelung? Und muss alles von einem Hersteller und /oder Lieferanten stammen?

Alois Koop-Brinkmann: Das Sicherheitspaket enthält den Wärmeerzeuger und Warmwasserspeicher in der Größe, wie dieser im Versicherungspaket abgeschlossen worden ist. Die Coveris bietet verschiedene Laufzeiten mit den verschiedenen Anlagenausstattungen an. Prinzipiell kann aber gesagt werden, dass nur die innerhalb des Wärmeerzeugers verbauten Teile enthalten sind. Ob diese dann von einem oder mehreren Herstellern sind, ist für den Versicherungsschutz egal. Genaue Abgrenzungen beziehungsweise Vorgehensweisen sind in den AGBs geregelt (www.coveris.de/agb.html).

IKZ-HAUSTECHNIK: Bei Unterhaltungselektronik ist der Fall meist eindeutig. Funktioniert nicht, Elektronik defekt. Bei Heizungsanlagen können äußere oder innere Einflüsse maßgeblich an einem vorzeitigen Schaden beteiligt sein. Sauerstoffhaltiges oder verschlammtes Heizungswasser aufgrund diffusionsoffener Kunststoffleitungen oder eine extreme Halogenbelas­tung durch Sprühfarben oder -Lacke in einem Bastlerkeller. Wie gehen Sie mit diesen Situationen um? Wird der (vermeidbare) Schaden vorbehaltlich beglichen oder wird das Geld zurückbehalten und ein Sachverständiger eingeschaltet, um die Schadensursache zu ermitteln?

Alois Koop-Brinkmann: Voraussetzung für eine Übernahme eines Gewährleis­tungsanspruches ist, dass der Wärmeerzeuger nach Herstellerangaben montiert worden ist. Als Richtwert kann man sagen, dass der Gewährleistungsfall, den der Hersteller als Gewährleistungsanspruch ansieht, auch für die Coveris gilt. Elementarschäden wie Überspannungsschäden und Wasserschäden sind nicht mit der Coveris abgedeckt, sondern sind separat abzusichern. Die Coveris behält sich natürlich vor, einzelne Schadensmeldungen zu prüfen und die defekten Teile einem Labor zuzuführen.

IKZ-HAUSTECHNIK: Wer ist formal juris­tisch Ihr Vertragspartner: Händler, Handwerker oder der Endkunde direkt?

Alois Koop-Brinkmann: Juristisch ist der Endkunde, also der Heizungsanlagenbetreiber beziehungsweise Besitzer der Vertragspartner. Die Gewährleistungsverlängerung ist einerseits eine Sicherheit für den Betreiber, andererseits aber auch ein Mittel für den Fachhandwerker, den Endkunden durch die verlängerte Gewährleis­tung sowie den Wartungsvertrag – den der Fachhandwerker ja mit dem Endkunden abschließt – an sich zu binden. Der Endkunde muss jedoch auch die Möglichkeit haben, den Installateur zu wechseln, ohne dass er den Versicherungsschutz verliert.

IKZ-HAUSTECHNIK: Abschließende Frage: Wo liegen die Versicherungsbeiträge für den zusätzlichen Schutz?

Alois Koop-Brinkmann: Eine Gewährleis­tungsverlängerung auf fünf Jahre – SequPlus 5 – gibt es ab 290 Euro netto, beziehungsweise 345,10 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Damit sichert der Endkunde eine Öl- oder Gas-Heizung mit bis zu 35KW Nennleistung und einem 200-l-Warmwasserspeicher ab. Das entspricht einer Anlage in einem Ein- oder Zweifamilienhaus mit bis zu 350m² beheizter Fläche. Die komplette Preisliste findet sich unter www.coveris.de/preisliste.html.

Und was sagen die Marktpartner?
Soweit die Ausführungen des Geschäftsführers. Wir haben einige Marktpartner aus Handwerk, Handel und Industrie um eine Einschätzung gebeten. Aus den Reihen des Handwerks scheint sich die Begeisterung dafür – vielleicht aufgrund mangelnder Kenntnis – in Grenzen zu halten. „Ich sehe keinen Bedarf für eine solche Versicherung und würde sie meinen Kunden auch nicht empfehlen. In der Regel laufen die Kessel störungsfrei. Schäden treten selten auf. Sollte in Ausnahmefällen tatsächlich mal vorzeitig ein Schaden auftreten, so verhalten sich die Hersteller in der Regel kulant“, sagt Dipl.-Ing. Hermann-Josef Brocks, SHK-Unternehmer. In diese Richtung tendierten gleich mehrere Aussagen von Betriebsinhabern.
Der Großhandel hält sich bedeckt, unsere Anfrage versank offensichtlich in der Rundablage. Aus der GC-Gruppe bekamen wir zumindest telefonisch die Auskunft, dass man aufgrund mangelnder Informationen keine Stellungnahme abgeben könne. Das solle aber keine Wertung des Angebotes darstellen.
Auch die Industrie enthält sich einer klaren Aussage und verweist stattdessen auf die eigenen Angebote. Auf die Frage „Brauchen Wärmeerzeuger made in Germany solche zusätzlichen Versicherungsleistungen überhaupt?“ antwortete beispielsweise der Hersteller Wolf Heiztechnik: „Angebote an Verbraucher für Gewährleistungsverlängerungen sind heute gängige Praxis in allen Industriebereichen. Beispielsweise können Endkunden beim Kauf eines Haushaltsgerätes mit einer jährlichen Gebühr an den Hersteller eine Gewährleistungsverlängerung erwerben. Wolf hat ebenfalls ein besonderes Gewährleistungs-Modell und will damit das Fachhandwerk ins Spiel bringen: Wir setzen auf eine 5-Jahre-Systemgewährleistung für den Endkunden. Voraussetzungen hierfür sind: Alle verbauten Systemkomponenten sind Wolf-Produkte und die Inbetriebnahme wurde nachweislich durch einen Fachhandwerker oder durch den Wolf-Werkskundendienst durchgeführt.“
Die gleiche Meinung vertritt Windhager: Peter Mathein, Geschäftsführer Deutschland: „Für unsere Kunden macht diese Zusatzversicherung wenig Sinn, da wir eine fünfjährige Vollgarantie anbieten. Dieses Sicherheitspaket umfasst die Übernahme aller anfallenden Arbeits-, und Fahrtkos­ten sowie das Material – Verschleißteile sind ausgenommen. Seit Jahren fordern die Handwerker von den Herstellern eine Verlängerung der Gewährleistung – wir bieten diese schon über 10 Jahre an, was auch von unseren Kunden sehr geschätzt wird.“
Das Thema der Systemgarantie stellt auch Burkhard Maier, Leiter Produktmanagement bei Brötje, in den Fokus seiner Antwort: „Derartige Zusatzversicherungen machen bei unseren Produkten wenig Sinn, da wir eine 5-Jahres-Systemgarantie bieten, die unseren Kunden kos­tenfrei zur Verfügung steht.“

Schlussbemerkung
Es gibt offensichtlich einen Bedarf für Gewährleistungsverlängerungen. Einige Heiztechnikhersteller bieten seit geraumer Zeit schon entsprechende Garantie-Leistungen an. Mit Coveris kommt ein neuer Marktakteur ins Spiel. Die von uns befragten Fachhandwerker stehen diesem neuen Angebot eher leidenschaftslos gegenüber. Interessanter Weise wären es aber gerade die verarbeitenden SHK-Betriebe, die von solchen Gewährleistungsverlängerungen profitieren würden.

www.coveris.de

 


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