Raumluftfeuchtigkeit und Infektionsrisiko
Bietigheim-Bissingen. Zum Thema „Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg – AHA + L + Feuchte“ legte der Fachverband Gebäude-Klima (FGK) Ende April dieses Jahres seinen „Status-Report 58“ vor. Der 4-Seiter beschäftigt sich damit, dass neben der Lüftung und Luftreinigung auch die Raumluftfeuchtigkeit eine Übertragung von Infektionskrankheiten über Aerosole beeinflussen kann und definiert „Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit“, insbesondere während der Heizperiode, in der die relative Luftfeuchtigkeit in Gebäuden meist gering ist. Dabei wird vorausgesetzt, dass die allgemeinen Hygieneregeln (AHA) und die Anforderungen an die Lüftung (+ L) stets eingehalten werden. Der Status-Report 58 ist eine Ergänzung zum Status-Report 52 „Anforderungen an Lüftung und Luftreinigung zur Reduktion des Infektionsrisikos über den Luftweg – AHA + Lüftung“, betont der FGK.
Mehrere Studien wiesen darauf hin, dass eine relative Raumluftfeuchte von 40 % und mehr das Übertragungsrisiko für viele Atemwegsinfektionen verringert, wird im Status-Report 58 festgestellt. Aerosole würden bei höherer Luftfeuchtigkeit kürzer in der Luft schweben. Zudem seien die Schleimhäute der Atemwege weniger trocken und könnten Partikel und Keime besser aus der Atemluft filtern. Die Luftfeuchtigkeit spiele in den bisherigen Normen für die Auslegung der Lüftungs- und Klimatechnik jedoch eher eine untergeordnete Rolle. So definiere die DIN EN 16798-1 in Abschnitt 6.5 und im Anhang B.3.3 Anforderungen an die Raumluftfeuchtigkeit, die sich im Wesentlichen aus den Anforderungen der Behaglichkeit und der bauphysikalischen Randbedingungen ableiteten.
Laut Status-Report 58 liegt der nationale Anhang der DIN EN 16798-1 „Energetische Bewertung von Gebäuden – Lüftung von Gebäuden – Teil 1: Eingangsparameter für das Innenraumklima zur Auslegung und Bewertung der Energieeffizienz von Gebäuden bezüglich Raumluftqualität, Temperatur, Licht und Akustik“ nun in der Fassung 2022-03 vor. Hier seien ergänzende Festlegungen getroffen worden, u.a. bei den Auslegungswerten für die Befeuchtung in den Behaglichkeitsklassen, wo in Kategorie I nun ein Auslegungswert für Raumluftfeuchtigkeit von 40 % gilt.
Der Status-Report 58 kann hier heruntergeladen werden.